IT des AStA

- der Antrag zum TOP "IT" der 6. Sitzung des derzeitigen SP
- das vollständige Protokoll zu TOP 2 "IT" der 6. Sitzung des derzeitigen SP
- Unterlagen zum Thema, welche von Robert Trojan für die Sitzung und aufgrund der Sitzung angefertigt wurden
- Unterlagen aus denen hervorgeht, was die einzelnen Optionen sind worüber in der Sitzung besprochen wurde

Es wird klargestellt, dass nicht das offiziell genehmigte Protokoll angefordert wird sondern das ausführliche Protokoll für den als geheim eingestufte Tagesordnungspunkt "IT" von der 6. Sitzung des derzeitigen SP.

Es wird meinerseits die Geheimbedürftigkeit angezweifelt. Falls der AStA auf die Geheimheit der Unterlagen besteht, so soll der AStA darlegen warum es der Geheimheit bedarf.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Februar 2018
  • Frist
    13. März 2018
  • 0 Follower:innen
Aras Abbasi
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An AStA der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
IT des AStA [#26469]
Datum
7. Februar 2018 02:23
An
AStA der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- der Antrag zum TOP "IT" der 6. Sitzung des derzeitigen SP - das vollständige Protokoll zu TOP 2 "IT" der 6. Sitzung des derzeitigen SP - Unterlagen zum Thema, welche von Robert Trojan für die Sitzung und aufgrund der Sitzung angefertigt wurden - Unterlagen aus denen hervorgeht, was die einzelnen Optionen sind worüber in der Sitzung besprochen wurde Es wird klargestellt, dass nicht das offiziell genehmigte Protokoll angefordert wird sondern das ausführliche Protokoll für den als geheim eingestufte Tagesordnungspunkt "IT" von der 6. Sitzung des derzeitigen SP. Es wird meinerseits die Geheimbedürftigkeit angezweifelt. Falls der AStA auf die Geheimheit der Unterlagen besteht, so soll der AStA darlegen warum es der Geheimheit bedarf.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi
Aras Abbasi
Sehr geehrte Damen und Herren, dankend habe ich Ihre heutige E-Mail bezüglich des Zuständigkeitsproblems im Punkt…
An AStA der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: IT des AStA [#26469]
Datum
8. Februar 2018 18:43
An
AStA der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, dankend habe ich Ihre heutige E-Mail bezüglich des Zuständigkeitsproblems im Punkt "das vollständige Protokoll zu TOP 2 "IT" der 6. Sitzung des derzeitigen SP" erhalten. Insofern ziehe ich meine Anfrage bezüglich diesen Punktes zurück, halte aber insoweit mein Informationsbegehren auf die weiteren Punkte aufrecht. Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 26469 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Aras Abbasi
Liebe Jenny, bezüglich deiner E-Mail vom 08.02.2018 möchte ich wie folgt die rechtlichen Argumente beantworten: …
An AStA der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: AW: IT des AStA [#26469]
Datum
11. Februar 2018 19:27
An
AStA der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe Jenny, bezüglich deiner E-Mail vom 08.02.2018 möchte ich wie folgt die rechtlichen Argumente beantworten: Du schreibst: "Ob der Tagesordnungspunkt rechtmäßig geheim ist oder nicht, behandelt zur Zeit der Rechtsausschuss. Dementsprechend gehen wir als AStA-Vorstand so lange davon aus, dass der Tagesordnungspunkt, die besprochenen Möglichkeiten und die sich daraus ergebenen Konsequenzen ebenfalls geheim sind, sofern der Rechtsausschuss nicht anders entscheidet." Du verkennst, dass das IFG (NRW) eine eigene Rechtsgrundlage darstellt und die Entscheidung ob der Tagesordnungspunkt rechtmäßig geheim ist/war oder nicht insofern getrennt von der Frage ist ob diese im Sinne des IFG geheim sei. Ihr seid also als Behörde eigenständig verantwortlich zu Beurteilen ob die vermeintliche Geheimheit der angeforderten amtlichen Informationen berechtigt ist oder nicht - unabhängig von der Beurteilung des Rechtsausschusses ob der Tagesordnungspunkt geheim war oder nicht. Laut Protokoll der 2. Sitzung des Rechtsausschusses wurde beispielhaft die Platzierung von Servern als geheimhaltungsbedürftig angesehen. Das ist einfach lächerlich. Es mag sein, dass ein Server kompromittiert ist, wenn Unberechtigte physischen Zugriff darüber erhalten. Aber solche "Geheimnisse" kommen sehr schnell heraus. Insofern sehe ich keinen Geheimhaltungsbedarf. Zumal euch unbenommen bleibt, die amtlichen Informationen durch Robert Trojan zu zensieren, wenn bspw. Kryptographieschlüssel geschwärzt werden sollen. Ansonsten sind mE alle Ausführungen ungeschwärzt zu veröffentlichen Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 26469 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Aras Abbasi
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IT des AStA“ vom 07.02.2018 (#26469) wurde von…
An AStA der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: AW: AW: IT des AStA [#26469]
Datum
11. April 2018 14:07
An
AStA der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IT des AStA“ vom 07.02.2018 (#26469) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 26469 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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AStA der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Hallo Aras, beantragt wurde lediglich, dass der Tagesordnungspunkt auf die TO aufgenommen werden soll. Es wurde …
Von
AStA der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Betreff
Re: IT des AStA [#26469]
Datum
11. April 2018 14:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
AstaLogo_Neuinklein.jpg
227,3 KB
Hallo Aras, beantragt wurde lediglich, dass der Tagesordnungspunkt auf die TO aufgenommen werden soll. Es wurde kein Antrag gestellt und daher auch kein Beschluss gefasst. Das vollständige Protokoll findest du auf der Homepage des Studierendenparlaments (sp.hhu.de), es wurde für den nicht-öffentlichen TOP kein geheimes Protokoll angefertigt. Robert Trojan hat keine Unterlagen angefertigt und es gibt keine Unterlagen, aus denen hervorgeht, was die einzelnen Optionen waren, über die auf der SP-Sitzung gesprochen wurde. Dementsprechend können wir dir diese Informationen nicht zusenden. Freundliche Grüße