IT im Bildungsreferat

Ich bitte um Zusendung des Gutachten von Ernst&Young, wie es in der Stadtratsvorlage 14-20 / V 06467 angeführt wurde.

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  • Datum
    28. Juni 2016
  • Frist
    30. Juli 2016
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IT im Bildungsreferat [#17196]
Datum
28. Juni 2016 06:14
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung des Gutachten von Ernst&Young, wie es in der Stadtratsvorlage 14-20 / V 06467 angeführt wurde.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrte Antragsteller, ihr Antrag wurde dem Referat für Bildung und Sport zugeleitet. Unsere Rechtsabteilun…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Fwd: IT im Bildungsreferat [#17196]
Datum
27. Juli 2016 13:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Antragsteller, ihr Antrag wurde dem Referat für Bildung und Sport zugeleitet. Unsere Rechtsabteilung prüft, ob bezüglich Ihres Antrag auf Zusendung des Gutachtens von Ernst&Young Ausschluss- oder Beschränkungsgründe nach § 6 Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München bestehen. Die erste Prüfung ergab, dass unabhängig davon, ob das Gutachten überhaupt herausgegeben werden kann, in jedem Fall für Teile des Gutachtens Ausschluss- oder Beschränkungsgründe nach § 6 Informationsfreiheitssatzung bestehen. Für die vertiefte Prüfung des gesamten Gutachtens würde ein erheblicher Arbeitsaufwand entstehen. Wir weisen Sie daher darauf hin, dass wir bei der (noch zu prüfenden) Herausgabe von Teilen des Gutachtens Kosten gemäß § 8 der Informationsfreiheitssatzung erheben müssten. Aufgrund des großen Umfangs des Gutachtens würde die Tarifnummer 0112 der Kostensatzung mit einer voraussichtlichen Gebühr zwischen 400 und 500 Euro zur Anwendung kommen. Eine sachliche Kostenfreiheit gemäß Kostengesetz ist aus unserer Sicht nicht gegeben. Bitte teilen Sie uns schriftlich mit, ob Sie trotz der voraussichtlich anfallenden, von Ihnen zu tragenden Gebühren ihren Antrag auf Zusendung des genannten Gutachtens aufrecht erhalten möchten. Falls Sie den Antrag aufrecht erhalten, benötigen wir Ihren vollständigen Namen und Ihre Hauptwohnsitzadresse für die Zustellung des ggf. zu erlassenden Gebührenbescheides. Das Schreiben mit den genannten Informationen richten Sie bitte an das Referat für Bildung und Sport als zuständiges Fachreferat unter folgender Adresse: Landeshauptstadt München Referat für Bildung und Sport Bayerstraße 28 80335 München Aufgrund des zu erwartenden Prüfungsaufwands werden wir nach Eingang Ihres Schreibens die Fristverlängerung von zwei Monaten gemäß § 5 Abs. 3 der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München benötigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte <>, mir ist bekannt, dass Mitarbeiter der Landeshauptstadt München immer klar und eindeutig zu…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IT im Bildungsreferat [#17196]
Datum
27. Juli 2016 18:25
An
Stadtverwaltung München
Status
Sehr geehrte <>, mir ist bekannt, dass Mitarbeiter der Landeshauptstadt München immer klar und eindeutig zu erkennen geben sollen, dass sie ein Schreiben unterzeichnet haben. Ich bitte daher zukünftig auf die Versendung von Emails ohne Namenszusatz zu verzichten. Darüber hinaus bitte ich um Erläuterung, warum die Herausgabe nicht ohne weiteres möglich ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
----- Die folgende Nachricht wurde im Namen von <<E-Mail-Adresse>> automatisch ----- in Antwort a…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: IT im Bildungsreferat [#17196]
Datum
27. Juli 2016 18:25
Status
Warte auf Antwort
----- Die folgende Nachricht wurde im Namen von <<E-Mail-Adresse>> automatisch ----- in Antwort auf Ihre E-Mail generiert Sehr geehrte Damen und Herren, wir bedanken uns für Ihre E-Mail. Wir werden diese schnellstmöglich bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
Sehr geehrtAntragsteller/in wir beziehen uns auf unsere Nachricht vom 27.07.2016. Wir bitten Sie nochmals, uns s…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: IT im Bildungsreferat [#17196]
Datum
3. August 2016 17:08
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in wir beziehen uns auf unsere Nachricht vom 27.07.2016. Wir bitten Sie nochmals, uns schriftlich mitzuteilen, ob Sie trotz der voraussichtlich anfallenden, von Ihnen zu tragenden Gebühren ihren Antrag auf Zusendung des genannten Gutachtens aufrecht erhalten möchten. Falls Sie den Antrag aufrecht erhalten, benötigen wir Ihren vollständigen Namen und Ihre Hauptwohnsitzadresse für die Zustellung des ggf. zu erlassenden Gebührenbescheides. Wir bitten um Verständnis, dass wir bis dahin von weiteren Antworten absehen werden. Der Arbeitsaufwand entsteht voraussichtlich und muss in Rechnung gestellt werden, weil das Gutachten personenbezogene Daten und weitere nach § 6 Informationsfreiheitssatzung ausgeschlossene Informationen enthält. Diese müssen vor der Weitergabe entfernt werden, was durch den Umfang des Gutachtens mit größerem Aufwand verbunden ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Antwort vom 27.07.2016 (https://fragdenstaat.de/anfrage/it-im-bildungsr…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IT im Bildungsreferat [#17196]
Datum
3. August 2016 20:55
An
Stadtverwaltung München
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Antwort vom 27.07.2016 (https://fragdenstaat.de/anfrage/it-im-bildungsreferat/#nachricht-52705) hatte zwei Teile. Nun haben Sie mir zwar, lieber Herr Nebauer, Ihren Namen freundlicher Weise mitgeteilt. Jedoch den zweiten Teil meiner Email und damit meine Frage übersehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Stadtverwaltung München
None Sehr geehrte Damen und Herren, wir bedanken uns für Ihre E-Mail. Wir werden diese schnellstmöglich bearbeiten…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
None
Datum
3. August 2016 20:55
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bedanken uns für Ihre E-Mail. Wir werden diese schnellstmöglich bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen