IT Infrastruktur der Schulen

Welche IT Infrastruktur die Behörde den Schulen zur Verfügung stellt.

Unter welchen Bedingungen diese IT Infrastruktur den Schulen zur Verfügungen gestellt wird.

Und welche Informationen hat die Behörde über die Funktionalität dieser IT Infrastruktur an den Schulen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. März 2021
  • Frist
    20. April 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IT Infrastruktur der Schulen [#215859]
Datum
18. März 2021 08:56
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Welche IT Infrastruktur die Behörde den Schulen zur Verfügung stellt. Unter welchen Bedingungen diese IT Infrastruktur den Schulen zur Verfügungen gestellt wird. Und welche Informationen hat die Behörde über die Funktionalität dieser IT Infrastruktur an den Schulen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215859 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215859/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wird wie folgt beantwortet: Welche IT Infrastruktur die Behörde den Schulen z…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: IT Infrastruktur der Schulen [#215859]
Datum
8. April 2021 17:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wird wie folgt beantwortet: Welche IT Infrastruktur die Behörde den Schulen zur Verfügung stellt. Die staatlich allgemeinbildenden Schulen sind über das städtische Glasfasernetz an das Internet angebunden und verfügen über eine schulische Netzinfrastruktur (LAN/WLAN), die einen Jugendmedienschutzfilter, beinhaltet. In den Schulen stehen darüber hinaus u.a. mobile und stationäre digitale Endgeräte wie Notebooks, Tablets sowie umfangreiche Präsentationstechnik für das Lernen und Arbeiten zur Verfügung. Unter welchen Bedingungen diese IT Infrastruktur den Schulen zur Verfügungen gestellt wird. Alle staatlichen allgemeinbildenden Schulen erhalten die Infrastruktur in einem strukturierten Prozess. Unter dem DigitalPakt Schule wird die schulische IT-Infrastruktur maßgeblich ausgebaut. Und welche Informationen hat die Behörde über die Funktionalität dieser IT Infrastruktur an den Schulen? Die zentrale schulische Netzinfrastruktur der Schulen ist von Dataport, dem Dienstleister der Freien und Hansestadt Hamburg, aufgebaut worden und wird von diesem betreut. Von daher ist die Behörde für Schule und Berufsbildung mit Dataport im Dialog, wenn Anpassungen dieser Infrastruktur notwendig sind, so z.B. bei der Erhöhung der Internetbandbreiten. Für weitere Informationen wird auf die Parlamentsdatenbank, das Informationssystem der Hamburgischen Bürgerschaft unter https://www.buergerschaft-hh.de/parldok verwiesen. Dort sind eine Vielzahl von Drucksachen zur Digitalisierung an den Hamburger Schulen öffentlich zugänglich, siehe u.a. Drs. 21/11206, 21/14178, 21/14228, 22/435, 22/980, 22/1058, 22/1472, 22/2097, 22/2224, 22/2523, 22/2715, 22/2899, 22/3003, 22/3266 und 22/3747. Freundliche Grüße