IT-Sicherheit bei Fahrzeugen

Ich bitte um Zusendung von Informationen über

1) statistische Angaben oder sonstige Erhebungen zu Unfallhäufigkeiten, die elektronische Assistenzsysteme betreffen;
2) statistische Angaben oder sonstige Zahlen zu Personenschäden ohne bzw. mit Todesfolge, die mit Fehlfunktionen von Software in Fahrzeugen in Zusammenhang stehen;
3) statistische Angaben oder sonstige Erhebungen über Unfallklassen und Veränderung der Unfallhäufigkeit, die in Zusammenhang mit Fehlfunktionen von Softwarekomponenten in Fahrzeugen stehen;
4) Regularien und Vorschriften zur Prüfung der IT-Sicherheit in Fahrzeugelektronik und -software.

Ich bitte um elektronische Beantwortung.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    12. Januar 2016
  • Frist
    13. Februar 2016
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Constanze Kurz
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Z…
An Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz Details
Von
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Betreff
IT-Sicherheit bei Fahrzeugen [#12500]
Datum
12. Januar 2016 18:12
An
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung von Informationen über 1) statistische Angaben oder sonstige Erhebungen zu Unfallhäufigkeiten, die elektronische Assistenzsysteme betreffen; 2) statistische Angaben oder sonstige Zahlen zu Personenschäden ohne bzw. mit Todesfolge, die mit Fehlfunktionen von Software in Fahrzeugen in Zusammenhang stehen; 3) statistische Angaben oder sonstige Erhebungen über Unfallklassen und Veränderung der Unfallhäufigkeit, die in Zusammenhang mit Fehlfunktionen von Softwarekomponenten in Fahrzeugen stehen; 4) Regularien und Vorschriften zur Prüfung der IT-Sicherheit in Fahrzeugelektronik und -software. Ich bitte um elektronische Beantwortung.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Constanze Kurz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Constanze Kurz
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IT-Sicherheit bei Fahrzeugen“ vom 12.01.2016 (…
An Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz Details
Von
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Betreff
AW: IT-Sicherheit bei Fahrzeugen [#12500]
Datum
15. Juni 2016 17:07
An
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IT-Sicherheit bei Fahrzeugen“ vom 12.01.2016 (#12500) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 124 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Constanze Kurz Anfragenr: 12500 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Constanze Kurz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Ihre Eingabe vom 15. Juni 2016 Sehr geehrte Frau Kurz, die beigefügte Datei wird mit der Bitte um Kenntnisahme üb…
Von
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Eingabe vom 15. Juni 2016
Datum
27. Juni 2016 11:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Kurz, die beigefügte Datei wird mit der Bitte um Kenntnisahme übersandt. Mit freundlichen Grüßen