IT-Sicherheit der Stadt Elmshorn

Anfrage an: Stadt Elmshorn

Informationen, welche Maßnahmen zur Wahrung der IT-Sicherheit der IT-Systeme der Stadt Elmshorn getroffen werden bzw. geplant sind.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Januar 2024
  • Frist
    10. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen, welche Maßnahmen zur W…
An Stadt Elmshorn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IT-Sicherheit der Stadt Elmshorn [#296488]
Datum
7. Januar 2024 13:29
An
Stadt Elmshorn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen, welche Maßnahmen zur Wahrung der IT-Sicherheit der IT-Systeme der Stadt Elmshorn getroffen werden bzw. geplant sind.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296488 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296488/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Elmshorn
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse, was die IT-Sicherheit bei der Stadt El…
Von
Stadt Elmshorn
Betreff
[EXTERN] IT-Sicherheit der Stadt Elmshorn [#296488]
Datum
9. Januar 2024 10:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse, was die IT-Sicherheit bei der Stadt Elmshorn angeht. Die Stadt Elmshorn hat einen Informationssicherheitsbeauftragten, in meiner Person, was viele Kommunen sich nicht leisten können oder wollen. Die Stadt Elmshorn unternimmt alle möglichen Maßnahmen auf dem Wege der Konformität mit den BSI-Grundschutz-Basis-Anforderungen. Detailliertere Informationen kann ich, aus Vertraulichkeitsgründen, selbstverständlich nicht verraten. Wenn Sie ausführlichere Informationen aus diesem Bereich brauchen, melden Sie sich und alle weiteren Interessenten aus Ihrem Bekanntenkreis an dem: https://www.vhs-elmshorn.de/kurssuche/kurs/Informationssicherheit-Impulsvortrag/241-1300 Impulsvortrag an und ich werde Sie gerne diesbezüglich informieren. Mit herzlichen Grüßen