IT Sicherheit elektronischer Datenverarbeitung bei der Stimmauszählung
- Liste der zugelassenen Software nach BremWahlG § 30a Einsatz elektronischer Datenverarbeitung
- Liste der in der Vergangenheit bei Bremer Wahlen eingesetzte Software nach BremWahlG § 30a
- Kriterienkatalog zur Zulassung von Software nach BremWahlG § 30a
- Welche Kriterien werden bei der Zulassung einer Software nach BremWahlG § 30a angewandt, sodass technisch gewähleistet ist, dass die Stimmen unverfälscht erfasst werden und das Wahlergebnis in öffentlich nachvollziehbarer Weise korrekt ermittelt wird?
- Prüfberichte von zugelassener Software
- In welchem Maße werden die aufgeführten Kriterien von zugelassener Software erfüllt?
- Wie und wie oft testen Sie die Erfüllung dieser Kriterien?
- Ist die Software von anerkannten Stellen zertifiziert, sodass das Befolgen eines sicheren Entwicklungsprozesses garantiert wird?
- Werden andere Prozesse angewandt, um sicherzustellen, dass ein Hersteller einer Wahlsoftware einen sicheren Entwicklungsprozess nutzt?
- Prozessbeschreibung zur Absicherung der Umgebung der Software
- Sind Computer, welche zur Eingabe verwendet werden, speziell gesichert?
- Sind die Computer vor oder während der Eingabe an ein ungesichertes Netzwerk oder das Internet angeschlossen?
- Werden Computer vor Benutzung neu aufgesetzt?
- Wie werden Daten von den Computern, welche für die Eingabe verwendet werden zu einer zentralen Stelle transportiert, um dort die Gesamtauswertung zu errechnen?
- Wie wird die Integrität der Daten während des Transports garantiert?
- Wie wird garantiert, dass durch die Einspeisung der Daten in ein zentrales System keine Manipulation des zentralen Systems erfolgt?
- Wie wird sichergestellt, dass sich beteiligte Akteure an den Prozess halten?
Anfrage erfolgreich
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Datum18. April 2021
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21. Mai 2021
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