IT-Sicherheitsrichtlinien und Datenschutzrichtlinien

- die aktuell gültige Version der IT-Sicherheitsrichtlinie, -leitlinie sowie weiterer damit in Verbindung stehender Dokumente sowie
- die aktuelle gültige Version der Datenschutzrichtlinie zuzusenden sowie
- eventuell weitere damit in Verbindung stehenden Richtlinien, Verordnungen und Anweisungen.

Weiterhin bin ich an Handlungsempfehlungen, Hinweisen oder ähnlichen Dokumenten zum sicheren Umgang mit IT-Systemen für Mitglieder des Landtages interessiert und bitte ggf. um eine Zusendung.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Dezember 2018
  • Frist
    15. Januar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IT-Sicherheitsrichtlinien und Datenschutzrichtlinien [#35155]
Datum
12. Dezember 2018 19:38
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die aktuell gültige Version der IT-Sicherheitsrichtlinie, -leitlinie sowie weiterer damit in Verbindung stehender Dokumente sowie - die aktuelle gültige Version der Datenschutzrichtlinie zuzusenden sowie - eventuell weitere damit in Verbindung stehenden Richtlinien, Verordnungen und Anweisungen. Weiterhin bin ich an Handlungsempfehlungen, Hinweisen oder ähnlichen Dokumenten zum sicheren Umgang mit IT-Systemen für Mitglieder des Landtages interessiert und bitte ggf. um eine Zusendung. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Email vom 12.12.2018 übersende ich Ihnen in der Anlage wie erbeten den hier …
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Ihre Anfrage vom 12.12.2018 - Antrag nach IFG und VIG zu IT-Sicherheitsrichtlinien und Datenschutzrichtlinien
Datum
8. Januar 2019 11:58
Status
Anfrage abgeschlossen

Bescheid

Dies scheint ein endgültiger Bescheid der Behörde zu sein. Sie können gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, wenn dies in der Rechtsbehelfsbelehrung so angegeben ist. Außerdem können Sie die Datenschutzbeauftragte um Vermittlung bitten.

image001.jpg
3,5 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Email vom 12.12.2018 übersende ich Ihnen in der Anlage wie erbeten den hier ergangenen Bescheid vorab per Email. Der Bescheid wird Ihnen parallel postalisch zugestellt. Damit Sie die im Bescheid genannten Links direkt öffnen können, füge ich sie hier nochmals ein: https://www.berlin.de/sen/inneres/moderne-verwaltung/digitalisierung/ikt-sicherheit/ https://www.berlin.de/sen/inneres/buerger-und-staat/datenschutz-und-informationsfreiheit/datenschutz/artikel.30301.php Mit freundlichen Grüßen