IT-Strategie und Digitalisierung

Anfrage an: Bundesgerichtshof

IT-Strategie und Konzept zur Digitalisierung der Serviceleistungen Ihrer Behörde

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. April 2020
  • Frist
    3. Juni 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: IT-Strategie und Ko…
An Bundesgerichtshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IT-Strategie und Digitalisierung [#185700]
Datum
30. April 2020 09:38
An
Bundesgerichtshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
IT-Strategie und Konzept zur Digitalisierung der Serviceleistungen Ihrer Behörde
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185700 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185700
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesgerichtshof
Eingangsbestätigung Wir werden uns zeitnah um Ihr Anliegen kümmern und uns gegebenenfalls bei Ihnen melden. Mit e…
Von
Bundesgerichtshof
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
30. April 2020 09:38
Status
Warte auf Antwort
Wir werden uns zeitnah um Ihr Anliegen kümmern und uns gegebenenfalls bei Ihnen melden. Mit einfacher E-Mail können Sie dem Bundesgerichtshof nur in Verwaltungsangelegenheiten Nachrichten übermitteln. Sollte Ihre Eingabe ein Gerichtsverfahren betreffen, müssen Sie zur elektronischen Einreichung einen dafür zugelassenen Übermittlungsweg benutzen. Informationen dazu finden Sie im Internetangebot des Bundesgerichtshofs im Bereich Elektronischer Rechtsverkehr (https://www.bundesgerichtshof.de/erv). Anderenfalls müssen Sie das Dokument mit handschriftlicher Unterschrift erneut übersenden. Dieses Schreiben können Sie uns per Briefpost (Bundesgerichtshof, 76125 Karlsruhe) oder per Telefax (0721 159-2512) zusenden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund zusätzlicher Erfordernisse, insbesondere einzuhaltender Fristen oder der Notwendigkeit anwaltlicher Vertretung, weitere Wirksamkeitsvoraussetzungen bestehen können. In Zweifelsfällen sollten Sie sich sachkundig beraten lassen. Hinweise zum Datenschutz können Sie dem Internetangebot des Bundesgerichtshofs im Bereich Datenschutz (https://www.bundesgerichtshof.de/datenschutz) entnehmen. Mit besten Grüßen
Bundesgerichtshof
Ihre Anfrage vom 30. April 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in für seine Rechtsprechungsaufgaben in Zivil- und Stra…
Von
Bundesgerichtshof
Betreff
Ihre Anfrage vom 30. April 2020
Datum
6. Mai 2020 10:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in für seine Rechtsprechungsaufgaben in Zivil- und Strafsachen ist der Bundesgerichtshof an die gesetzgeberischen Entscheidungen zur Einführung der elektronischen Akte nebst den entsprechenden Rechtsverordnungen gebunden. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen finden Sie in §§ 32 ff. der Strafprozessordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/). Für den Bereich des Zivilprozessrechts finden Sie die entsprechende gesetzliche Regelung in § 298a ZPO (https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/index.html#BJNR005330950BJNE145304311). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 30. April 2020 [#185700] Sehr geehrteAntragsteller/in die gesetzlichen Vorschriften sind mir…
An Bundesgerichtshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 30. April 2020 [#185700]
Datum
6. Mai 2020 13:09
An
Bundesgerichtshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die gesetzlichen Vorschriften sind mir bekannt. Sie ersetzen aber nicht die interne Befassung, wie der Bundesgerichtshof seine IT aufstellen und die Digitalisierung gestalten will. Ich gehe davon aus, dass Ihnen bekannt ist, dass gesetzliche Vorschriften in innerbehördliches Handeln erst umgesetzt werden müssen. Darum geht es hier. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185700 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185700

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Bundesgerichtshof
AW: Ihre Anfrage vom 30. April 2020 [#185700] Sehr geehrteAntragsteller/in die interne Umsetzung im Rechtsprechun…
Von
Bundesgerichtshof
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 30. April 2020 [#185700]
Datum
6. Mai 2020 15:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die interne Umsetzung im Rechtsprechungsbereich erfolgt im Einklang mit den genannten gesetzlichen Vorschriften und den auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen, die eine Vielzahl von Detailvorgaben enthalten. Eine weitergehende Beantwortung Ihrer allgemein gehaltenen Anfrage ist mir leider nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen