jährliche NAVKO Berichte

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Bitte senden Sie uns alle jährlichen NAVKO (Nationale Verifizierungskommission Masern/Röteln beim Robert Koch-Institut) Berichte (Statusmeldung an die WHO inkl. der Anhänge und die jeweilige deutsche Zusammenfassung) seit Gründung im Jahr 2012 zu.

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  • Datum
    28. Februar 2024
  • Frist
    3. April 2024
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Angelika Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie uns alle jährlichen …
An Robert Koch-Institut Details
Von
Angelika Müller
Betreff
jährliche NAVKO Berichte [#301484]
Datum
28. Februar 2024 14:08
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie uns alle jährlichen NAVKO (Nationale Verifizierungskommission Masern/Röteln beim Robert Koch-Institut) Berichte (Statusmeldung an die WHO inkl. der Anhänge und die jeweilige deutsche Zusammenfassung) seit Gründung im Jahr 2012 zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Angelika Müller Anfragenr: 301484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301484/ Postanschrift Angelika Müller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Angelika Müller
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 28.02.2024 [#301484] Sehr geehrte Frau Müller, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer An…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 28.02.2024 [#301484]
Datum
11. März 2024 12:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Müller, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 28.02.2024, die hier unter dem Aktenzeichen 2.13.04/0006#0011 bearbeitet wird. Rückfragen zu Ihrer Anfrage richten Sie bitte unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 28.02.2024 [#301484] - Az: 2.13.04/0006#0011 Sehr geehrte Frau Müller, Ihr o. g. Antrag auf Info…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 28.02.2024 [#301484] - Az: 2.13.04/0006#0011
Datum
25. März 2024 15:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Müller, Ihr o. g. Antrag auf Informationszugang bezieht sich auf personenbezogene Daten nach § 5 Abs. 1 IFG und berührt insoweit Belange Dritter, deren schutzwürdige Interessen betroffen sein könnten. Wir bitten Sie daher zunächst um Begründung Ihres Antrages nach § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG, damit wir den Dritten nach § 8 Abs. 1 IFG Gelegenheit zur Stellungnahme geben und die notwendige Interessenabwägung vornehmen können. Wir bitten Sie zudem in die Weitergabe Ihrer Antragsdaten zum Zwecke des Drittbeteiligungsverfahrens einzuwilligen. Des Weiteren teilen wir Ihnen mit, dass für die Gewährung des Informationszugangs nach § 10 Absatz 1 IFG – die Erteilung einfacher Auskünfte ausgenommen – Gebühren anfallen. Diese bestimmen sich nach § 10 Absatz 3 IFG i.V.m. der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung – IFGGebV). Für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen, ist nach Teil A Nr. 1.3 der Anlage zu § 1 Absatz 1 IFGGebV eine Gebühr zwischen EUR 60,- und 500,- zu erheben. Da die konkrete Gebührenhöhe vom tatsächlichen Verwaltungsaufwand abhängt, ist eine genaue Bezifferung vorab leider nicht möglich. Wir bitten Sie daher um Mitteilung, ob Sie vor dem Hintergrund der dargestellten Kostenfolge an Ihrem Antrag festhalten möchten und ob Sie darüber hinaus in die pauschale Schwärzung der personenbezogenen Daten einwilligen. Eine Einwilligung in die pauschale Schwärzung stellt keine Bedingung für die Bearbeitung Ihrer Anfrage dar, würde jedoch die voraussichtlich entstehenden Kosten reduzieren und die Verfahrensdauer verkürzen. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 28.02.2024 [#301484] - Az: 2.13.04/0006#0011 – Nachtrag zur Antwort vom 25.03.2024 Sehr geehrte F…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 28.02.2024 [#301484] - Az: 2.13.04/0006#0011 – Nachtrag zur Antwort vom 25.03.2024
Datum
26. März 2024 09:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Müller, die jährlichen NAVKO-Berichte (Statusmeldung an die WHO inkl. der Anlagen und die jeweilige deutsche Zusammenfassung) für die Jahre 2020 bis einschl. 2022 finden Sie auf der RKI-Webseite unter https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/NAVKO/Berichte/Berichte_node.html. Mit freundlichen Grüßen
Angelika Müller
AW: Ihre Anfrage vom 28.02.2024 [#301484] - Az: 2.13.04/0006#0011 – Nachtrag zur Antwort vom 25.03.2024 [#301484] …
An Robert Koch-Institut Details
Von
Angelika Müller
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 28.02.2024 [#301484] - Az: 2.13.04/0006#0011 – Nachtrag zur Antwort vom 25.03.2024 [#301484]
Datum
16. April 2024 19:04
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke für Ihre Antwortmail. Mir ist bekannt, dass die letzten NAVKO Berichte inklusive der deutschen Zusammenfassungen beim RKI auf der Homepage verfügbar sind. Aus unerfindlichen Gründen werden diese wohl immer wieder mal gelöscht, so dass aktuell nur noch die letzten drei veröffentlicht sind. Ich möchte daher meine Anfrage dahingehend präzisieren, dass Sie mir bitte alle bisher irgendwann bereits veröffentlichten Berichte inkl. der (bisher irgendwann bereits veröffentlichten) deutschen Ergänzungsberichte und Anhänge zusenden. Die von Ihnen angekündigten umfangreichen und kostenpflichtigen Recherchearbeiten oder Schwärzungen sind deshalb unnötig. Mit freundlichen Grüßen Angelika Müller
Robert Koch-Institut
AW: Ihre Anfrage vom 28.02.2024 [#301484] - Az: 2.13.04/0006#0011 – Nachtrag zur Antwort vom 25.03.2024 [#301484] …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 28.02.2024 [#301484] - Az: 2.13.04/0006#0011 – Nachtrag zur Antwort vom 25.03.2024 [#301484]
Datum
23. April 2024 11:18
Status
Sehr geehrte Frau Müller, vielen Dank für Ihre Rückmeldung und die Präzisierung Ihrer Anfrage. Ein Teil der nicht mehr veröffentlichten Berichte aus den vorherigen Jahren enthält (teilweise private) E-Mail-Adressen ehemaliger Kommissionsmitglieder. Sofern Sie sich mit der Schwärzung der E-Mail-Adressen der ehemaligen Kommissionsmitglieder einverstanden erklären, würden keine weiteren Kosten für Sie entstehen. Anderenfalls verweise ich auf meine an Sie versandte E-Mail vom 25.03.2024. Mit freundlichen Grüßen
Angelika Müller
AW: Ihre Anfrage vom 28.02.2024 [#301484] - Az: 2.13.04/0006#0011 – Nachtrag zur Antwort vom 25.03.2024 [#301484] …
An Robert Koch-Institut Details
Von
Angelika Müller
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 28.02.2024 [#301484] - Az: 2.13.04/0006#0011 – Nachtrag zur Antwort vom 25.03.2024 [#301484]
Datum
23. April 2024 16:17
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Mit der Schwärzung von persönlichen Daten (z.B. E-Mail-Adressen) von Kommissionsmitgliedern erkläre ich mich einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Angelika Müller Anfragenr: 301484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301484/
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 28.02.2024 [#301484] - Az: 2.13.04/0006#0011 - NAVKO-Berichte Jahre 2010-2014 Sehr geehrte Frau M…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 28.02.2024 [#301484] - Az: 2.13.04/0006#0011 - NAVKO-Berichte Jahre 2010-2014
Datum
26. April 2024 09:55
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
2010-2014.zip
8,9 MB
Sehr geehrte Frau Müller, entsprechend Ihres Antrags vom 28.02.2024 erhalten Sie anbei die jährlichen NAVKO-Berichte seit dem Jahr 2012. Aufgrund der Größe der zu übermittelnden Dateien, erhalten Sie im Folgenden mehrere E-Mails. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 28.02.2024 [#301484] - Az: 2.13.04/0006#0011 - NAVKO-Berichte Jahr 2015 Sehr geehrte Frau Müller,…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 28.02.2024 [#301484] - Az: 2.13.04/0006#0011 - NAVKO-Berichte Jahr 2015
Datum
26. April 2024 09:57
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
2015.zip
8,2 MB
Sehr geehrte Frau Müller, anbei erhalten Sie die beantragten NAVKO-Berichte des Jahres 2015. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 28.02.2024 [#301484] - Az: 2.13.04/0006#0011 - NAVKO-Berichte Jahre 2016-2017 Sehr geehrte Frau M…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 28.02.2024 [#301484] - Az: 2.13.04/0006#0011 - NAVKO-Berichte Jahre 2016-2017
Datum
26. April 2024 09:59
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
2016-2017.zip
8,4 MB
Sehr geehrte Frau Müller, anbei erhalten Sie die NAVKO-Berichte der Jahre 2016-2017. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 28.02.2024 [#301484] - Az: 2.13.04/0006#0011 - NAVKO-Berichte Jahre 2018-2019 Sehr geehrte Frau M…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 28.02.2024 [#301484] - Az: 2.13.04/0006#0011 - NAVKO-Berichte Jahre 2018-2019
Datum
26. April 2024 10:00
Status
6,8 MB
Sehr geehrte Frau Müller, anbei erhalten Sie die NAVKO-Berichte der Jahre 2018-2019. Mit freundlichen Grüßen

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Angelika Müller
AW: Ihre Anfrage vom 28.02.2024 [#301484] - Az: 2.13.04/0006#0011 - NAVKO-Berichte Jahre 2018-2019 [#301484] Guten…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Angelika Müller
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 28.02.2024 [#301484] - Az: 2.13.04/0006#0011 - NAVKO-Berichte Jahre 2018-2019 [#301484]
Datum
26. April 2024 17:49
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Berichte der beiden Jahre 2018 und 2019. Unserer Kenntnis nach gab es bereits vor 2018 auf der RKI Homepage veröffentlichte NAVKO Berichte. Bitte senden Sie uns diese ebenfalls zu. Mit freundlichen Grüßen Angelika Müller Anfragenr: 301484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301484/