Jährliche Steuergelder für die Doping Opferhilfe e.V.

Die Doping Opferhilfe e.V. erhielt im Jahr 2019 einen Staatszuschuss in Höhe von 50.000 Euro.
Für die Jahre 2020 bis 2022 erhielt dieser Verein jedes Jahr 90.000 Euro Steuergelder.
Laut Bundeshaushalt 2022 wurden folgende Staatszuschüsse bezahlt:
Steuergeldzuwendung für Doping Opferhilfe e.V.
Jahr der Zuwendung
Steuergeld in Euro
2022
90.000
2021
90.000
2020
90.000
2019
50.000
Fragen:
Zum 31.12.2019 lief die Antragsfrist für eine humanitäre Hilfe nach dem 2. Doping Opferhilfegesetz aus. Bis dahin, stand die Doping Opferhilfe e.V. zur Beratung zu Hilfe.
Diese Beratung ist seit dem 1.1.2020 nicht mehr nötig.
Was sind die sachlichen Gründe, dass die Doping Opferhilfe e.V. im Jahre 2020 einen um 40.000 Euro höheren Staatszuschuss erhalten hat, als 2019?
Was sind die sachlichen Gründe, dass die Doping Opferhilfe e.V. im Jahre 2021 einen um 40.000 Euro höheren Staatszuschuss erhalten hat, als 2019?
Was sind die sachlichen Gründe, dass die Doping Opferhilfe e.V. im Jahre 2022 einen um 40.000 Euro höheren Staatszuschuss erhalten hat, als 2019?
Vereine müssen für den Erhalt von Staatszuschüssen Verwendungsnachweise vorlegen.
Hat die Doping Opferhilfe e.V für die 2019, 2020 und 2021 bereits einen Nachweis erbracht, ob die Staatszuschüsse Antragsgemäß verwendet hat?
Wenn ja, kann ich davon eine Kopie bekommen?
Wenn nein, was sind die Gründe, dass die Doping Opferhilfe e.V. diese Verwendungsnachweise noch nicht vorgelegt hat?
Falls die Doping Opferhilfe e.V. die Verwendungsnachweise nicht vorlegt, was unternimmt ihr Ministerium, damit die Doping Opferhilfe e.V. ihrer Pflicht nachkommt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. August 2022
  • Frist
    13. September 2022
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Johann Weber
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Doping Opferh…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Johann Weber
Betreff
Jährliche Steuergelder für die Doping Opferhilfe e.V. [#256852]
Datum
11. August 2022 09:00
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Doping Opferhilfe e.V. erhielt im Jahr 2019 einen Staatszuschuss in Höhe von 50.000 Euro. Für die Jahre 2020 bis 2022 erhielt dieser Verein jedes Jahr 90.000 Euro Steuergelder. Laut Bundeshaushalt 2022 wurden folgende Staatszuschüsse bezahlt: Steuergeldzuwendung für Doping Opferhilfe e.V. Jahr der Zuwendung Steuergeld in Euro 2022 90.000 2021 90.000 2020 90.000 2019 50.000 Fragen: Zum 31.12.2019 lief die Antragsfrist für eine humanitäre Hilfe nach dem 2. Doping Opferhilfegesetz aus. Bis dahin, stand die Doping Opferhilfe e.V. zur Beratung zu Hilfe. Diese Beratung ist seit dem 1.1.2020 nicht mehr nötig. Was sind die sachlichen Gründe, dass die Doping Opferhilfe e.V. im Jahre 2020 einen um 40.000 Euro höheren Staatszuschuss erhalten hat, als 2019? Was sind die sachlichen Gründe, dass die Doping Opferhilfe e.V. im Jahre 2021 einen um 40.000 Euro höheren Staatszuschuss erhalten hat, als 2019? Was sind die sachlichen Gründe, dass die Doping Opferhilfe e.V. im Jahre 2022 einen um 40.000 Euro höheren Staatszuschuss erhalten hat, als 2019? Vereine müssen für den Erhalt von Staatszuschüssen Verwendungsnachweise vorlegen. Hat die Doping Opferhilfe e.V für die 2019, 2020 und 2021 bereits einen Nachweis erbracht, ob die Staatszuschüsse Antragsgemäß verwendet hat? Wenn ja, kann ich davon eine Kopie bekommen? Wenn nein, was sind die Gründe, dass die Doping Opferhilfe e.V. diese Verwendungsnachweise noch nicht vorgelegt hat? Falls die Doping Opferhilfe e.V. die Verwendungsnachweise nicht vorlegt, was unternimmt ihr Ministerium, damit die Doping Opferhilfe e.V. ihrer Pflicht nachkommt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johann Weber Anfragenr: 256852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256852/ Postanschrift Johann Weber << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johann Weber
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: PKII4-12017/1#1 - Weber, Johann Sehr geehrter Herr Weber, vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 11. August 20…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
220811, Weber, Johann, Jährliche Steuergelder für die Doping Opferhilfe e.V.
Datum
5. September 2022 13:47
Status
Warte auf Antwort
Az: PKII4-12017/1#1 - Weber, Johann Sehr geehrter Herr Weber, vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 11. August 2022 an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Hiermit übersenden wir Antworten auf Ihre Fragen (*kursiv*) wie folgt: *1) Was sind die sachlichen Gründe, dass die Doping Opferhilfe e.V. im Jahre 2020 einen um 40.000 Euro höheren Staatszuschuss erhalten hat, als 2019? **2) Was sind die sachlichen Gründe, dass die Doping Opferhilfe e.V. im Jahre 2021 einen um 40.000 Euro höheren Staatszuschuss erhalten hat, als 2019? **3) Was sind die sachlichen Gründe, dass die Doping Opferhilfe e.V. im Jahre 2022 einen um 40.000 Euro höheren Staatszuschuss erhalten hat, als 2019? * Die Fragen eins bis drei werden zusammen beantwortet: Das Parlament als Haushaltsgesetzgeber beschließt jährlich den Bundeshaushalt. Der Beschluss des Bundestags beinhaltet entsprechend die Entscheidung über Aufwüchse oder Kürzungen bei einzelnen Titeln des Bundeshaushalts. Einem Aufwuchs zugrunde liegt ein durch die Parlamentarier erkannter Mehrbedarf. *4) Vereine müssen für den Erhalt von Staatszuschüssen Verwendungsnachweise vorlegen. Hat die Doping Opferhilfe e.V. für die 2019, 2020 und 2021 bereits einen Nachweis erbracht, ob die Staatszuschüsse antragsgemäß verwendet hat? * Die Verwendungsnachweise liegen vor. *5) Wenn ja, kann ich davon eine Kopie bekommen? **6) Wenn nein, was sind die Gründe, dass die Doping Opferhilfe e.V. diese Verwendungsnachweise noch nicht vorgelegt hat? * Die Fragen fünf und sechs werden zusammen beantwortet: Eine Einsichtnahme Ihrerseits in die Verwendungsnachweisdokumente muss in einem ersten Schritt sachlich im Einzelnen begründet werden. Die gewünschte Einsichtnahme muss anschließend nach Vorlage einer angemessenen sachlichen Begründung in einem Drittbeteiligungsverfahren mit etwaigen Betroffenen abgestimmt werden. Wenn eine entsprechende Zustimmung zu einer Einsichtnahme vorliegt, kann der weitere Ablauf abgestimmt werden. Ich hoffe, diese Angaben helfen Ihnen weiter. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
220811, Weber, Johann, Projekt "Sport in Not" [#256855] Az: PKII4-12017/1#1 - Weber, Johann Sehr geehr…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
220811, Weber, Johann, Projekt "Sport in Not" [#256855]
Datum
5. September 2022 13:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: PKII4-12017/1#1 - Weber, Johann Sehr geehrter Herr Weber, vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 11. August 2022 an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Hiermit übersenden wir die Antworten auf Ihre Fragen *(kursiv)* wie folgt: *1.Welches Ziel will die Bundesregierung mit diesem Projekt Sport in Not erreichen? * Das Projekt dient der Beratung und Unterstützung von Betroffenen des DDR-Staatsdopings. *2. Was sind die Förderkriterien? * Die Förderkriterien entsprechen den geltenden zuwendungsrechtlichen Grundlagen und Vorgaben sowie allen weiteren einschlägigen Bestimmungen (ANBest-P, BRKG usw.). *3. Sind Sportvereine zu diesem Projekt Sport in Not antragsberechtigt? * Im Rahmen des Projektes sind Antragstellungen von Sportvereinen nicht möglich. *4. Werden auch notleidende Sportler mit diesem Projekt Sport in Not gefördert? **5. Wenn ja, wo müssen diese notleidenden Sportler den Antrag stellen? * Die Fragen vier und fünf werden zusammen beantwortet. Notleidende Athletinnen und Athleten erhalten durch dieses Projekt keine unmittelbare Förderung. Das Projekt dient vielmehr der Beratung und Unterstützung von Betroffenen des DDR-Staatsdopings. *6. Wie viele Jahre gibt es schon dieses Projekt Sport in Not? * Eine Förderung erfolgte erstmalig 2013. *7. Können Anträge auch rückwirkend gestellt werden? * Anträge können nicht rückwirkend gestellt werden. *8. Welche Vereine haben in der Vergangenheit schon Mittel aus diesem Projekt Sport in Not erhalten und welcher Höhe? * Im Rahmen des Projekts Sport in Not haben Sportvereine keine Mittel erhalten. *9. Falls notleidende Sportler antragsberechtigt sind, wie viele Sportler, es genügt die Anzahl, wurden durch dieses Projekt Sport in Not gefördert und wie hoch ist die Gesamtsumme? * Siehe Antwort zu Frage vier. *10. Hat die Bundesregierung vor, dieses Projekt Sport in Not auch in den nächsten Jahren fortzusetzen? Wenn ja, was sind die Gründe? Wenn nein, welche Gründe sprechen gegen eine Fortsetzung dieses Projekts Sport in Not. * Das Projekt dient der weiteren Beratung und Unterstützung von Betroffenen des DDR-Staatsdopings. In der aktuellen Finanzplanung ist eine weitere Unterstützung des benannten Projekts vorgesehen. Die abschließende Entscheidung über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln durch den Bundestag steht aus, weitere Angaben sind daher nicht möglich. Ich hoffe, diese Angaben helfen Ihnen weiter. Mit freundlichen Grüßen