Jagt auf Kanadagänse

Wie viele Kanadagänse wurden bisher dieses Jahr in Herne geschossen ?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Mai 2022
  • Frist
    8. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Herne Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jagt auf Kanadagänse [#248138]
Datum
3. Mai 2022 00:59
An
Kommunalverwaltung Herne
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Kanadagänse wurden bisher dieses Jahr in Herne geschossen ?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248138 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248138/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Herne
Anfrage nach dem UIG und IFG NRW Sehr << Antragsteller:in >> zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrage n…
Von
Kommunalverwaltung Herne
Betreff
Anfrage nach dem UIG und IFG NRW
Datum
5. Mai 2022 13:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrage nach dem UIG und dem IFG NRW vom 03.05.2022 bitte ich um Übersendung Ihrer postalischen Adresse. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem UIG und IFG NRW [#248138] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage …
An Kommunalverwaltung Herne Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem UIG und IFG NRW [#248138]
Datum
12. Juni 2022 19:04
An
Kommunalverwaltung Herne
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Jagt auf Kanadagänse“ vom 03.05.2022 (#248138) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Herne
Antwort: AW: Anfrage nach dem UIG und IFG NRW [#248138] Sehr << Antragsteller:in >> mit e-mail vom 05…
Von
Kommunalverwaltung Herne
Betreff
Antwort: AW: Anfrage nach dem UIG und IFG NRW [#248138]
Datum
13. Juni 2022 08:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit e-mail vom 05.05.2022 bat ich sie zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages nach dem IFG NRW und UIG NRW vom 03.05.2022 um Übersendung Ihrer postalischen Anschrift. Leider habe ich diese bis zum heutigen Tage nicht erhalten. Zur Bekanntgabe eines Bescheides ist ihre postalische Anschrift notwendig. Hierzu verweise ich auf das Urteil des VG Köln vom 18.03.2021- 13 K 1189/20; 13 K 1190/20. Ich bitte daher nochmals, zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages, um Übermittlung Ihrer postalischen Anschrift. Mit freundlichen Grüßen,