Jahresabrechnung Klimastiftung MV

Die neueste Jahresabrechnung, Vermögensübersicht und Bericht über die Erfüllung des Stiftungszweck der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Februar 2023
  • Frist
    24. März 2023
  • 2 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg Vorpommern Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Jahresabrechnung Klimastiftung MV [#271152]
Datum
22. Februar 2023 17:49
An
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die neueste Jahresabrechnung, Vermögensübersicht und Bericht über die Erfüllung des Stiftungszweck der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 271152 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271152/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Jahresabrechnung Klimastiftung MV [#271152]
An Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg Vorpommern Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Via
Fax
Betreff
Jahresabrechnung Klimastiftung MV [#271152]
Datum
22. Februar 2023 17:50
An
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
47,5 KB
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg Vorpommern
Sehr geehrter Herr Semsrott, den Eingang Ihrer o.g. Email bestätige ich Ihnen hiermit. Ihr Anliegen wird hier der…
Von
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg Vorpommern
Betreff
Ihre Email vom 22.02.23: Jahresabrechnung Klimastiftung MV [#271152]
Datum
27. Februar 2023 10:12
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
5,3 KB


Sehr geehrter Herr Semsrott, den Eingang Ihrer o.g. Email bestätige ich Ihnen hiermit. Ihr Anliegen wird hier derzeit geprüft, insoweit werden wir uns unaufgefordert bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg Vorpommern
Antrag auf Zugang zu Informationen (u.a.) nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, als…
Von
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg Vorpommern
Betreff
Antrag auf Zugang zu Informationen (u.a.) nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
14. März 2023 13:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, als Anlage sind folgende Dokumente beigefügt: - Schreiben an Herrn Semsrott Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Widerspruch III310/1552-23SH/6/4 [#271152] -- per Fax und E-Mail -- Guten Tag, gegen Ihren Bescheid III310/1552-…
An Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg Vorpommern Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Widerspruch III310/1552-23SH/6/4 [#271152]
Datum
14. März 2023 13:56
An
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
-- per Fax und E-Mail -- Guten Tag, gegen Ihren Bescheid III310/1552-23SH/6/4 lege ich Widerspruch ein. Die Unterlagen sind keine stiftungsbehördlichen Unterlagen. Das LIFG eröffnet den Zugang zu den Unterlagen. Mindestens aber ist ein Zugang nach dem UIG zu gewähren. Eine Einschränkung des UIG, das eine Ausformung der EU-Umweltinformationsrichtlinie darstellt, ist nicht durch eine landesrechtliche Spezialgesetzgebung möglich. Ich würde mich freuen, wenn Unterlagen zur Klimastiftung durch das Land M-V auch ohne Gerichtsverfahren herausgegeben werden würden. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 271152 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271152/
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Widerspruch III310/1552-23SH/6/4 [#271152]
An Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg Vorpommern Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Via
Fax
Betreff
Widerspruch III310/1552-23SH/6/4 [#271152]
Datum
14. März 2023 13:58
An
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
46,0 KB

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Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg Vorpommern
Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz MecklenburgV…
Von
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg Vorpommern
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid
Datum
18. April 2023
Status
Warte auf Antwort
Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz MecklenburgVorpommern erlässt folgenden Widerspruchsbescheid: 1. Der Widerspruch vom 14.03.2023 wird zurückgewiesen. 2. Der Widerspruchsführer hat die Kosten des Widerspruchsverfahrens mitAusnahme der dem Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern entstandenen Aufwendungen zu tragen. Gründe: l. Herr Semsrott hat gegen den Bescheid des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern vom 14.03.2023, durch den der Antrag vom 22.02.2023 abgelehnt worden ist, mit Schreiben vom 14.03.2023 Widerspruch eingelegt. l. Der Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid vom 14.03.2023 ist zurückzuweisen. Der Widerspruch ist nicht begründet, da ein Anspruch nach dem IFG M-V, nach dem VIG bzw. nach § 3 LUIG M-V i.V.m. § 3 Abs. 1 UIG, die neueste Jahresabrechnung, die Vermögensübersicht und den Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV übersandt zu bekommen, mit Blick auf § 3 des Landesstiftungsgesetzes (StiftG M-V) nicht besteht. Gemäß § 3 Satz 1 StiftG M-V führt das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz ein einsehbares Verzeichnis, das eine Reihe von Angaben zu den Stiftungen des Landes bereithält. Darüber hinaus unterliegen gemäß § 3 Satz 3 StiftG M-V stiftungsbehördliche Unterlagen zu einzelnen Stiftungen nicht einem allgemeinen Informationszugang. In der LT-Drs. 4/2047 wird auf Seite 11 Folgendes ausgeführt: „Durch Satz 3 soll die abschließende Funktion des Stiftungsverzeichnisses mit den allgemeinzugänglichen stiftungsbehördlichen Informationen zu rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts hervorgehoben werden. Allgemeine Einsichtsrechte nicht am Verfahren Beteiligter finden damit im Landesstiftungsrecht keine Anwendung.“ Der Gesetzgeber hat also den Informationszugang aufgrund allgemeiner Einsichtsrechte ausgeschlossen, das Stiftungsverzeichnis hat abschließende Funktion. Dies gilt sowohl für das IFG M-V als auch für das UIG i.V.m. dem UIG M-V (s. auch Hüttemann/Richter/Weitemeyer, Landesstiftungsrecht, 2011, Rn. 12.25 sowie Kilian, in: Fritsche/Kilian, Kommentar zum StiftG M-V, 8 3 Erläuterung Nr. 2, Sonderdruck aus: Praxis der Kommunalverwaltung 2007). Entsprechendes gilt fürdas VIG. In diesem Zusammenhang fällt auf, dass die Gesetzgebungsverfahren zum StiftG M-V einerseits sowie zum IFG M-V und zum UIG M-V nahezu zeitgleich durchgeführt worden sind. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass der Gesetzgeber nicht beteiligte Dritte bewusst auf das Stiftungsverzeichnis verweisen und ihnen im Übrigen keine weiteren (allgemeinen) Informationsrechte zugestehen wollte. Entgegen der Auffassung des Widerspruchführers handelt es sich bei den begehrten Unterlagen um stiftungsbehördliche Unterlagen im Sinne von § 3 Satz 3 StiftG M-V. Diese Unterlagen muss die Stiftung gemäß & 4 Abs. 2 Nr. 2 StiftG M-V der Stiftungsaufsicht vorliegen, die die Unterlagen dann überprüft; hierdurch werden sie zu Unterlagen der Stiftungsaufsicht. Soweit vorgetragen wird, dass § 3 StiftG M-V den Informationsanspruch nach $ 3 UIG mit Blick auf die EU-Richtlinie 2003/4/EG nicht ausschließen könne, kann dem nicht gefolgt werden, da die EU-Richtlinie Ausnahmen wie die in &§ 3 StiftG M-V ausdrücklich zulässt (s. Art. 4 Abs. 2 Satz 1 Buchstabe a und Buchstabe f der Richtlinie). Dem Widerspruchsführer steht somit zur Informationserlangung das Stiftungsverzeichnis zur Verfügung. Daneben kommt eine Anfrage bei der Stiftung in Betracht. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen den Bescheid des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern vom 14.03.2023 kann innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Widerspruchsbescheids beim Verwaltungsgericht Schwerin Wismarsche Str. 323A 19055 Schwerin Verpflichtungsklage erhoben werden. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, den Landesbeauftragten für den Datenschutz in seiner Funktion als Beauftragter für die Informationsfreiheit anzurufen (Schloss Schwerin, 19053 Schwerin). Im Auftrag