Jahresabschluss 2009 Klinikum Duisburg

1. Ist es richtig dass Herr Dr. Michael Philippi für den Rechnungsbericht 2009 Klinikum Duisburg in vollem Umfang verantwortlich ist?

2. In 2009 wurden monatlich ca. 1300 € als Überweisung verbucht aber nicht ausbezahlt. Rechnerich müsste in der Bilanz 2009 ein nicht geklärter Kassenüberschuss in der obigen Höhe vorliegen.

Durch welche MitarbeiterInnen der Stadt Duisburg erfolgte die Prüfung der rechnerischen Korrektheit der Bilanz?

Zu wessen Gunsten wurde der Betrag tatsächlich überwiesen?

Seit 2007 ermittelte die Staatwanwaltschaft Duisburg wegen Betrugs/Veruntreuung gegen MitarbeiterInnen im Klinikum Duisburg.
Wurde die Staatsanwaltschaft Duisburg durch die Stadt Duisburg über die obigen "Buchungsmodalitäten" informiert?
Welche Maßnahmen wurden seit 2007 von der Stadt Duisburg zum Schutz der ArbeitnehmerInnen vor den Folgen von Korruption und Kriminalität ergriffen und wie wurde deren Effektivität überprüft?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Februar 2017
  • Frist
    17. März 2017
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jahresabschluss 2009 Klinikum Duisburg [#20305]
Datum
12. Februar 2017 10:37
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Ist es richtig dass Herr Dr. Michael Philippi für den Rechnungsbericht 2009 Klinikum Duisburg in vollem Umfang verantwortlich ist? 2. In 2009 wurden monatlich ca. 1300 € als Überweisung verbucht aber nicht ausbezahlt. Rechnerich müsste in der Bilanz 2009 ein nicht geklärter Kassenüberschuss in der obigen Höhe vorliegen. Durch welche MitarbeiterInnen der Stadt Duisburg erfolgte die Prüfung der rechnerischen Korrektheit der Bilanz? Zu wessen Gunsten wurde der Betrag tatsächlich überwiesen? Seit 2007 ermittelte die Staatwanwaltschaft Duisburg wegen Betrugs/Veruntreuung gegen MitarbeiterInnen im Klinikum Duisburg. Wurde die Staatsanwaltschaft Duisburg durch die Stadt Duisburg über die obigen "Buchungsmodalitäten" informiert? Welche Maßnahmen wurden seit 2007 von der Stadt Duisburg zum Schutz der ArbeitnehmerInnen vor den Folgen von Korruption und Kriminalität ergriffen und wie wurde deren Effektivität überprüft?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Jahresabschluss 2009 Klinikum Duisburg“ vom 12…
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Von
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Betreff
AW: Jahresabschluss 2009 Klinikum Duisburg [#20305]
Datum
26. April 2017 22:06
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Jahresabschluss 2009 Klinikum Duisburg“ vom 12.02.2017 (#20305) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 41 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20305 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>