Jahresauswertung nach EU-Luftqualitätsrichtlinien für die Stadt Hamm 2018

die EU-Kenngrößen für Stickoxide, Feinstaub (PM10 und PM2,5), SO2, CO, Blei und Benzol sowie Arsen, Kadmium Nickel und Benzo[a]pyrenStickoxide, Feinstaub (PM10 und PM2,5), SO2, CO, Blei und Benzol sowie Arsen, Kadmium Nickel und Benzo[a]pyren für das Jahr 2018.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. April 2019
  • Frist
    25. Mai 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Hamm Details
Von
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Betreff
Jahresauswertung nach EU-Luftqualitätsrichtlinien für die Stadt Hamm 2018 [#132807]
Datum
23. April 2019 14:49
An
Kommunalverwaltung Hamm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die EU-Kenngrößen für Stickoxide, Feinstaub (PM10 und PM2,5), SO2, CO, Blei und Benzol sowie Arsen, Kadmium Nickel und Benzo[a]pyrenStickoxide, Feinstaub (PM10 und PM2,5), SO2, CO, Blei und Benzol sowie Arsen, Kadmium Nickel und Benzo[a]pyren für das Jahr 2018.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Kommunalverwaltung Hamm
Sehr geehrtAntragsteller/in die Informationen sind allgemein zugänglich. Sie können die Daten auf der Homepage de…
Von
Kommunalverwaltung Hamm
Betreff
AW: Jahresauswertung nach EU-Luftqualitätsrichtlinien für die Stadt Hamm 2018 [#132807]
Datum
24. April 2019 10:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Informationen sind allgemein zugänglich. Sie können die Daten auf der Homepage des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen downloaden: https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/ Grundsätzlich die Bezirksregierung in Arnsberg für die Luftreinhalteplanung zuständig https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/l/luftreinhalteplanung/index.php Ich hoffe, dass Ihre Anfrage hiermit beantwortet ist und verbleibe Mit freundlichen Grüßen