Jahresbericht 2021

den Jahresbericht des OBA für das Jahr 2021. Dieser ist Online leider nicht abrufbar.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. August 2023
  • Frist
    6. September 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Jahresbericht des …
An Sächsisches Oberbergamt Freiberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jahresbericht 2021 [#285474]
Datum
4. August 2023 15:20
An
Sächsisches Oberbergamt Freiberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Jahresbericht des OBA für das Jahr 2021. Dieser ist Online leider nicht abrufbar.
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285474 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285474/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sächsisches Oberbergamt Freiberg
UIG-Verfahren 52 (FdS-Anfrage #285474) / Eingangsbestätigung Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlag…
Von
Sächsisches Oberbergamt Freiberg
Betreff
UIG-Verfahren 52 (FdS-Anfrage #285474) / Eingangsbestätigung
Datum
22. August 2023 08:11
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
925,9 KB
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übergeben wir Ihnen unser heutiges Schreiben in o. g. Verfahren mit der Bitte um Kenntnisnahme und fristgemäße Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: UIG-Verfahren 52 (FdS-Anfrage #285474) / Eingangsbestätigung [#285474] Sehr << Anrede >> unter der…
An Sächsisches Oberbergamt Freiberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: UIG-Verfahren 52 (FdS-Anfrage #285474) / Eingangsbestätigung [#285474]
Datum
25. August 2023 21:34
An
Sächsisches Oberbergamt Freiberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> unter der Website des OBA kann nur bis 2015 der Jahresbericht abgerufen werden. https://www.oba.sachsen.de/jahresbericht-4228.html?_cp=%7B"accordion-content-4232"%3A%7B"0"%3Atrue%7D%2C"previousOpen"%3A%7B"group"%3A"accordion-content-4232"%2C"idx"%3A0%7D%7D Gibt es für die Jahre danach noch solche Berichte? Wenn ja, wo kann man diese finden, wenn nein, warum wurden keine mehr erstellt? Laut den einschlägigen Regelungen, wäre doch das OB verpflichtet einen solchen Jahresbericht zu erstellen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285474 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285474/

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Sächsisches Oberbergamt Freiberg
UIG-Verfahren 52 (FdS-Anfrage #285474) / Beantwortung Ihrer Fragen Sehr << Antragsteller:in >> in der…
Von
Sächsisches Oberbergamt Freiberg
Betreff
UIG-Verfahren 52 (FdS-Anfrage #285474) / Beantwortung Ihrer Fragen
Datum
4. Oktober 2023 13:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übergeben wir Ihnen unser heutiges Schreiben in o. g. Informationszugangsverfahren mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen