Jahresberichte der Auslandsbüros deutscher politischer Stiftungen in Ägypten für 2009-2011

1. Jahresbericht des Auslandsbüros der Friedrich Ebert Stiftung in Kairo, Ägypten für 2009, 2010 und 2011
2. Jahresbericht des Auslandsbüros der Konrad Adenauer Stiftung in Kairo, Ägypten für 2009, 2010 und 2011
3. Jahresbericht des Auslandsbüros der Hanns Seidel Stiftung in Kairo, Ägypten für 2009, 2010 und 2011

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. Oktober 2021
  • Frist
    30. November 2021
  • 0 Follower:innen
Florian Kriener
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Jahresbericht …
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Florian Kriener
Betreff
Jahresberichte der Auslandsbüros deutscher politischer Stiftungen in Ägypten für 2009-2011 [#231775]
Datum
26. Oktober 2021 17:14
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Jahresbericht des Auslandsbüros der Friedrich Ebert Stiftung in Kairo, Ägypten für 2009, 2010 und 2011 2. Jahresbericht des Auslandsbüros der Konrad Adenauer Stiftung in Kairo, Ägypten für 2009, 2010 und 2011 3. Jahresbericht des Auslandsbüros der Hanns Seidel Stiftung in Kairo, Ägypten für 2009, 2010 und 2011
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Florian Kriener Anfragenr: 231775 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231775/ Postanschrift Florian Kriener << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Florian Kriener
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 0291/126 - hier: Eingangsbestätigung Sehr geehrter Herr Kriener, ich bestätige den…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 0291/126 - hier: Eingangsbestätigung
Datum
27. Oktober 2021 13:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kriener, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26. Oktober 2021, eingegangen im BMZ am selben Tag. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Bearbeitungsdauer Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen. Sollte die Bearbeitung Ihres Antrags länger als einen Monat in Anspruch nehmen (z.B. weil umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden), werde ich Sie darüber informieren. Mögliche Gebührenerhebung Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben; sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Datenschutz Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Beruf und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach fünf Jahren gelöscht. Informationen zum Datenschutzbeauftragten und Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMZ: https://www.bmz.de/de/service/datenschutzerklaerung Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG-Antrag; GZ: Z14 O4010 0291/126 hier: Gebührenkonkretisierung Sehr geehrter Herr Kriener, ich nehme Bezug …
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag; GZ: Z14 O4010 0291/126 hier: Gebührenkonkretisierung
Datum
10. November 2021 11:42
Status
Sehr geehrter Herr Kriener, ich nehme Bezug auf Ihren o.a. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz zum Thema "Jahresberichte der Auslandsbüros deutscher politischen Stiftungen in Ägypten für 2009-2011" vom 26. Oktober 2021. Nach einer ersten Prüfung Ihres Antrags teile ich Ihnen mit, dass es sich bei Ihrem Antrag nicht um einen einfachen und somit kostenfreien, sondern um einen gebührenpflichtigen Antrag nach dem IFG handelt. Die gesetzliche Mindestgebühr beträgt dafür 30 EUR, gemäß § 10 IFG i.V.m. Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV Teil A, Nr. 2.2. Je nach tatsächlich entstehendem Arbeitsaufwand kann die Gebühr im Ergebnis aber auch höher ausfallen. Bereits die Erstellung einer detaillierten Kostenschätzung verursacht einen gewissen Arbeitsaufwand. Dieser Arbeitsaufwand ist nur dann gerechtfertigt, wenn Sie bereit sind, im Falle einer späteren Herausgabe von Informationen jedenfalls die gesetzliche Mindestgebühr zu entrichten. Denn wenn Sie bereits absehen können, dass Sie Ihren Antrag nicht einmal dann aufrechterhalten möchten, wenn nur die Mindestgebühr erhoben wird, ist eine genauere Kostenschätzung nicht notwendig. Daher bitte ich Sie bis zum 15. November 2021 um schriftliche Bestätigung, dass Sie jedenfalls dazu bereit sind, die gesetzliche Mindestgebühr in Höhe von 30 EUR zu übernehmen und Ihren Antrag trotz der voraussichtlich anfallenden Gebühren aufrechterhalten. Sofern Gründe für eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung nach § 2 IFGGebV vorliegen, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis. Mit freundlichen Grüßen
Florian Kriener
AW: Ihr IFG-Antrag; GZ: Z14 O4010 0291/126 hier: Gebührenkonkretisierung [#231775] Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Florian Kriener
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag; GZ: Z14 O4010 0291/126 hier: Gebührenkonkretisierung [#231775]
Datum
10. November 2021 11:45
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich halte meine Anfrage trotz möglicher anfallender Kosten aufrecht. Mit freundlichen Grüßen Florian Kriener Anfragenr: 231775 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231775/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
IFG Antrag GZ: Z14 O4010 0291/126 - hier: Bescheid Sehr geehrter Herr Kriener, mit Bezug auf Ihren Antrag nach de…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
IFG Antrag GZ: Z14 O4010 0291/126 - hier: Bescheid
Datum
16. November 2021 13:19
Status
Sehr geehrter Herr Kriener, mit Bezug auf Ihren Antrag nach dem IFG vom 26. Oktober 2021 übersende ich Ihnen meinen Bescheid vom 16. November 2021 einschließlich Anlagen. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente