Jahresstatistik Gefahrenabwehr 2022

In der Jahresstatistik Gefahrenabwehr 2022 führen Sie Personalstärke, Ausstattung der Feuerwehren sowie Anzahl und Anlässe durchgeführter Einsätze für die Feuerwehren und den Rettungsdienst in NRW auf.

Das Land NRW stellt auch Einsatzeinheiten auf. Anschaffung und Betrieb der Fahrzeuge sowie der landeseigenen Ausstattung und die Ausbildung von Einsatzkräften der Einsatzeinheiten sind kostenintensiv. Eine Berichterstattung darüber bleibt bisher aus.

Aufgeschlüsselt nach den Bezirksregierungen:
1. Wie viele Einsatzeinheiten NRW werden durch das Land vorgehalten?
2. Wie viele ehrenamtliche Einsatzkräfte sind in den Einsatzeinheiten tätig?
3. Wie viele Einsatzeinheiten NRW wurden im Jahr 2022 als förderfähig/bedingt förderfähig/nicht förderfähig beurteilt?
4. Wenn Einsatzeinheiten als bedingt förderfähig/nicht förderfähig beurteilt wurden, was waren (aufgeschlüsselt nach Gründen) für die Beurteilung die häufigsten Gründe.
5. Wenn fehlende Qualifikationen der Grund für die Beurteilung als bedingt förderfähig/nicht förderfähig waren, welche Qualifikationen waren, aufgeschlüsselt nach fehlenden Ausbildungen und Qualifikationen bei Führungskräften/Fehlenden Rettungsdienstlichen Ausbildungen/Fehlenden Helferausbildungen, nicht vorhanden?
6. Wie oft erfolgte eine Alarmierung/Einsatz einer Einsatzeinheit NRW im Jahr 2022?
7. Wie oft erfolgte eine Alarmierung/Einsatz eines PTZ 10 NRW im Jahr 2022?
8. Wie oft erfolgte eine Alarmierung/Einsatz eines BTP-B 500 NRW im Jahr 2022?
9. Wie oft erfolgte eine Alarmierung/Einsatz eines BHP-B 50 NRW im Jahr 2022?
10. Wie oft erfolgte eine Alarmierung/Einsatz eines V-Dekon 50 NRW im Jahr 2022?

Unter der Überschrift "Rettungsdienstfahrzeuge, Sanitätsfahrzeuge (einschl. Hubschrauber)" werden in einer Tabelle bereits jetzt teilweise Fahrzeuge aus den Einsatzeinheiten NRW aufgeführt. Bei dieser Auflistung gibt es zahlenmäßige Abweichungen zwischen den finanzierten Mitteln und den aufgeführten ausgelieferten Fahrzeugen.

Laut Landeskonzept Überörtliche Hilfe NRW verfügt jede Einsatzeinheit über einen KTW-B, zwei BtKombis, jeweils einen Geräteanhänger Betreuung und Technik, sowie einen GW-San und einen BtLKW aus Landes/Bundesmitteln.
Die o.g Statistik weist den landesweiten Bestand an „KTW-B" jedoch mit 15 Stück, Geräteanhängern des Typs „Anh Betreuung“ mit 43 Stück, „Anh Technik“ mit 37 Stück, BtKombi“ mit 119 Stück und BtLKW mit 54 Stück aus.

Das Land NRW hat im Jahr 2013 noch 45 BtLKW auf Basis des Mercedes-Benz Vario, weitere 36 Stück auf Basis des Mercedes-Benz Atego und im Jahr 2019 weitere 108 neuerer Baumuster angeschafft.

11. Wie kommt es zu dieser hohen Abweichung der in der o.g Statistik angegebenen Fahrzeuge und der teilweise erst kürzlich durch das Land NRW ausgelieferten Fahrzeuge?
12. Wie hoch ist die Differenz zwischen Soll und Ist bei den für die Einsatzeinheit NRW vorgesehenen Fahrzeugtypen? (aufgeschlüsselt nach Fahrzeugtyp und Bezirksregierung)
13. Welche Funktion hat ein „Anhänger SEG“ in der o.g. Tabelle?
14. Welche Funktion haben die BtLKW der Beschaffungsserien 2013 und 2016 und welche Beladung sieht das Land NRW für diese BtLKW vor?
15. Wie stellt das Land NRW sicher, dass bei der Alarmierung einer Einsatzeinheit zum Zwecke der eigenständigen Herstellung von Verpflegung auch eine Einheit mit der notwendigen Ausstattung alarmiert wird?

Ergebnis der Anfrage

Nachfolgend alle Fragen inklusive der Antworten:

Betreff: Jahresstatistik Gefahrenabwehr 2022 [#294930]

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

In der Jahresstatistik Gefahrenabwehr 2022 führen Sie Personalstärke, Ausstattung der Feuerwehren sowie Anzahl und Anlässe durchgeführter Einsätze für die Feuerwehren und den Rettungsdienst in NRW auf.

Das Land NRW stellt auch Einsatzeinheiten auf. Anschaffung und Betrieb der Fahrzeuge sowie der landeseigenen Ausstattung und die Ausbildung von Einsatzkräften der Einsatzeinheiten sind kostenintensiv. Eine Berichterstattung darüber bleibt bisher aus.

Aufgeschlüsselt nach den Bezirksregierungen:

1. Wie viele Einsatzeinheiten NRW werden durch das Land vorgehalten?

Zurzeit 235 Einsatzeinheiten. Eine Aufschlüsselung nach Regierungsbezirken erfolgt hier nicht. Die Informationen sind daher nicht vorhanden und können seitens des Ministeriums des Innern nicht zur Verfügung gestellt werden.

2. Wie viele ehrenamtliche Einsatzkräfte sind in den Einsatzeinheiten tätig?

Die erfragten Daten werden nicht in dieser Form erhoben. Die Informationen sind daher nicht vorhanden und können seitens des Ministeriums des Innern nicht zur Verfügung gestellt werden.

3. Wie viele Einsatzeinheiten NRW wurden im Jahr 2022 als förderfähig/bedingt förderfähig/nicht förderfähig beurteilt?

170 voll förderfähig, 48 bedingt förderfähig und 15 nicht förderfähig. Eine Aufschlüsselung nach Regierungsbezirken erfolgt hier nicht. Die Informationen sind daher nicht vorhanden und können seitens des Ministeriums des Innern nicht zur Verfügung gestellt werden.

4. Wenn Einsatzeinheiten als bedingt förderfähig/nicht förderfähig beurteilt wurden, was waren (aufgeschlüsselt nach Gründen) für die Beurteilung die häufigsten Gründe.

Die erfragten Daten werden nicht in dieser Form erhoben. Die Informationen sind daher nicht vorhanden und können seitens des Ministeriums des Innern nicht zur Verfügung gestellt werden.

5. Wenn fehlende Qualifikationen der Grund für die Beurteilung als bedingt förderfähig/nicht förderfähig waren, welche Qualifikationen waren, aufgeschlüsselt nach fehlenden Ausbildungen und Qualifikationen bei Führungskräften/Fehlenden Rettungsdienstlichen Ausbildungen/Fehlenden Helferausbildungen, nicht vorhanden?

Die erfragten Daten werden nicht in dieser Form erhoben. Die Informationen sind daher nicht vorhanden und können seitens des Ministeriums des Innern nicht zur Verfügung gestellt werden.

6. Wie oft erfolgte eine Alarmierung/Einsatz einer Einsatzeinheit NRW im Jahr 2022?

Die erfragten Daten werden nicht in dieser Form erhoben. Die Informationen sind daher nicht vorhanden und können seitens des Ministeriums des Innern nicht zur Verfügung gestellt werden.

7. Wie oft erfolgte eine Alarmierung/Einsatz eines PTZ 10 NRW im Jahr 2022?

Die erfragten Daten werden nicht in dieser Form erhoben. Die Informationen sind daher nicht vorhanden und können seitens des Ministeriums des Innern nicht zur Verfügung gestellt werden.

8. Wie oft erfolgte eine Alarmierung/Einsatz eines BTP-B 500 NRW im Jahr 2022?

Die erfragten Daten werden nicht in dieser Form erhoben. Die Informationen sind daher nicht vorhanden und können seitens des Ministeriums des Innern nicht zur Verfügung gestellt werden.

9. Wie oft erfolgte eine Alarmierung/Einsatz eines BHP-B 50 NRW im Jahr 2022?

Die erfragten Daten werden nicht in dieser Form erhoben. Die Informationen sind daher nicht vorhanden und können seitens des Ministeriums des Innern nicht zur Verfügung gestellt werden.

10. Wie oft erfolgte eine Alarmierung/Einsatz eines V-Dekon 50 NRW im Jahr 2022?

Die erfragten Daten werden nicht in dieser Form erhoben. Die Informationen sind daher nicht vorhanden und können seitens des Ministeriums des Innern nicht zur Verfügung gestellt werden.

Unter der Überschrift "Rettungsdienstfahrzeuge, Sanitätsfahrzeuge (einschl. Hubschrauber)" werden in einer Tabelle bereits jetzt teilweise Fahrzeuge aus den Einsatzeinheiten NRW aufgeführt. Bei dieser Auflistung gibt es zahlenmäßige Abweichungen zwischen den finanzierten Mitteln und den aufgeführten ausgelieferten Fahrzeugen.

Laut Landeskonzept Überörtliche Hilfe NRW verfügt jede Einsatzeinheit über einen KTW-B, zwei BtKombis, jeweils einen Geräteanhänger Betreuung und Technik, sowie einen GW-San und einen BtLKW aus Landes/Bundesmitteln.

Die o.g Statistik weist den landesweiten Bestand an „KTW-B" jedoch mit 15 Stück, Geräteanhängern des Typs „Anh Betreuung“ mit 43 Stück, „Anh Technik“ mit 37 Stück, BtKombi“ mit 119 Stück und BtLKW mit 54 Stück aus.

Das Land NRW hat im Jahr 2013 noch 45 BtLKW auf Basis des Mercedes-Benz Vario, weitere 36 Stück auf Basis des Mercedes-Benz Atego und im Jahr 2019 weitere 108 neuerer Baumuster angeschafft.

11. Wie kommt es zu dieser hohen Abweichung der in der o.g Statistik angegebenen Fahrzeuge und der teilweise erst kürzlich durch das Land NRW ausgelieferten Fahrzeuge?

Die Daten für die Jahresstatistik zur Gefahrenabwehr werden bei den Kommunen über das webbasierte Informationssystem Gefahrenabwehr (IG NRW) erhoben. Die Eintragung der Daten erfolgt auf der Ebene der Kreise und Kreisfreien Städte als Aufgabenträger.

12. Wie hoch ist die Differenz zwischen Soll und Ist bei den für die Einsatzeinheit NRW vorgesehenen Fahrzeugtypen? (aufgeschlüsselt nach Fahrzeugtyp und Bezirksregierung)

Die erfragten Daten werden nicht in dieser Form erhoben. Die Informationen sind daher nicht vorhanden und können seitens des Ministeriums des Innern nicht zur Verfügung gestellt werden.

13. Welche Funktion hat ein „Anhänger SEG“ in der o.g. Tabelle?

Anhänger für Schnelleinsatzgruppen werden von einzelnen Gebietskörperschaften außerhalb der Planungen für den Katastrophenschutz für den Einsatz bei Lagen, die zusätzliche rettungs- oder sanitätsdienstliche Kapazitäten erfordern, vorgehalten.

14. Welche Funktion haben die BtLKW der Beschaffungsserien 2013 und 2016 und welche Beladung sieht das Land NRW für diese BtLKW vor?

Die BtLKW dienen der Zuführung des für den Betrieb des Betreuungsplatzes erforderlichen Materials und orientieren sich grundsätzlich an der Ausstattung der vom Bund beschafften BtLKW. Deren Beladeliste wurde durch das BBK im Internet veröffentlicht: https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Down…. Im Einzelfall sind Abweichungen von der Beladeliste aufgrund verschiedener Faktoren möglich (z. B. Materialverlastung auf anderen Fahrzeugen der Einsatzeinheit, Übernahme von zum Beschaffungszeitpunkt bestehenden Materials des Katastrophenschutzes etc.).

15. Wie stellt das Land NRW sicher, dass bei der Alarmierung einer Einsatzeinheit zum Zwecke der eigenständigen Herstellung von Verpflegung auch eine Einheit mit der notwendigen Ausstattung alarmiert wird?

Es obliegt den jeweiligen Aufgabenträgern entsprechende Vorsorge zu treffen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Dezember 2023
  • Frist
    16. Januar 2024
  • 8 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jahresstatistik Gefahrenabwehr 2022 [#294930]
Datum
14. Dezember 2023 21:49
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Jahresstatistik Gefahrenabwehr 2022 führen Sie Personalstärke, Ausstattung der Feuerwehren sowie Anzahl und Anlässe durchgeführter Einsätze für die Feuerwehren und den Rettungsdienst in NRW auf. Das Land NRW stellt auch Einsatzeinheiten auf. Anschaffung und Betrieb der Fahrzeuge sowie der landeseigenen Ausstattung und die Ausbildung von Einsatzkräften der Einsatzeinheiten sind kostenintensiv. Eine Berichterstattung darüber bleibt bisher aus. Aufgeschlüsselt nach den Bezirksregierungen: 1. Wie viele Einsatzeinheiten NRW werden durch das Land vorgehalten? 2. Wie viele ehrenamtliche Einsatzkräfte sind in den Einsatzeinheiten tätig? 3. Wie viele Einsatzeinheiten NRW wurden im Jahr 2022 als förderfähig/bedingt förderfähig/nicht förderfähig beurteilt? 4. Wenn Einsatzeinheiten als bedingt förderfähig/nicht förderfähig beurteilt wurden, was waren (aufgeschlüsselt nach Gründen) für die Beurteilung die häufigsten Gründe. 5. Wenn fehlende Qualifikationen der Grund für die Beurteilung als bedingt förderfähig/nicht förderfähig waren, welche Qualifikationen waren, aufgeschlüsselt nach fehlenden Ausbildungen und Qualifikationen bei Führungskräften/Fehlenden Rettungsdienstlichen Ausbildungen/Fehlenden Helferausbildungen, nicht vorhanden? 6. Wie oft erfolgte eine Alarmierung/Einsatz einer Einsatzeinheit NRW im Jahr 2022? 7. Wie oft erfolgte eine Alarmierung/Einsatz eines PTZ 10 NRW im Jahr 2022? 8. Wie oft erfolgte eine Alarmierung/Einsatz eines BTP-B 500 NRW im Jahr 2022? 9. Wie oft erfolgte eine Alarmierung/Einsatz eines BHP-B 50 NRW im Jahr 2022? 10. Wie oft erfolgte eine Alarmierung/Einsatz eines V-Dekon 50 NRW im Jahr 2022? Unter der Überschrift "Rettungsdienstfahrzeuge, Sanitätsfahrzeuge (einschl. Hubschrauber)" werden in einer Tabelle bereits jetzt teilweise Fahrzeuge aus den Einsatzeinheiten NRW aufgeführt. Bei dieser Auflistung gibt es zahlenmäßige Abweichungen zwischen den finanzierten Mitteln und den aufgeführten ausgelieferten Fahrzeugen. Laut Landeskonzept Überörtliche Hilfe NRW verfügt jede Einsatzeinheit über einen KTW-B, zwei BtKombis, jeweils einen Geräteanhänger Betreuung und Technik, sowie einen GW-San und einen BtLKW aus Landes/Bundesmitteln. Die o.g Statistik weist den landesweiten Bestand an „KTW-B" jedoch mit 15 Stück, Geräteanhängern des Typs „Anh Betreuung“ mit 43 Stück, „Anh Technik“ mit 37 Stück, BtKombi“ mit 119 Stück und BtLKW mit 54 Stück aus. Das Land NRW hat im Jahr 2013 noch 45 BtLKW auf Basis des Mercedes-Benz Vario, weitere 36 Stück auf Basis des Mercedes-Benz Atego und im Jahr 2019 weitere 108 neuerer Baumuster angeschafft. 11. Wie kommt es zu dieser hohen Abweichung der in der o.g Statistik angegebenen Fahrzeuge und der teilweise erst kürzlich durch das Land NRW ausgelieferten Fahrzeuge? 12. Wie hoch ist die Differenz zwischen Soll und Ist bei den für die Einsatzeinheit NRW vorgesehenen Fahrzeugtypen? (aufgeschlüsselt nach Fahrzeugtyp und Bezirksregierung) 13. Welche Funktion hat ein „Anhänger SEG“ in der o.g. Tabelle? 14. Welche Funktion haben die BtLKW der Beschaffungsserien 2013 und 2016 und welche Beladung sieht das Land NRW für diese BtLKW vor? 15. Wie stellt das Land NRW sicher, dass bei der Alarmierung einer Einsatzeinheit zum Zwecke der eigenständigen Herstellung von Verpflegung auch eine Einheit mit der notwendigen Ausstattung alarmiert wird?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294930 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294930/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 14. Dezemb…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Jahresstatistik Gefahrenabwehr 2022 [#294930]
Datum
5. Januar 2024 06:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 14. Dezember 2023, mit der Sie anknüpfend an die Jahresstatistik Gefahrenabwehr eine Vielzahl von Fragen stellen. Vorausschicken möchte ich zunächst, dass das IFG NRW in § 4 Abs. 1 IFG NRW auf vorhandene Informationen abstellt, eine Informationsbeschaffung ist nicht vorgesehen. Zu Ihren Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen. Der Einfachheit halber habe ich die Antworten zu den Fragen direkt in Ihre E-Mail in roter Farbe ergänzt. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. [geschwärzt] Referat 15 - Innenrevision, Informationsfreiheit und Datenschutz, interne Meldestelle nach den HinSchG - IFG - Geschäftsstelle - Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Postanschrift: 40190 Düsseldorf Friedrichstraße 62 - 80, 40217 Düsseldorf Telefon: +49 (0)211 871 [geschwärzt] Fax: +49 (0)211 871 16 [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> www.im.nrw<http://www.im.nrw> Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter https://www.im.nrw/themen/verwaltung/datenschutz/informationen-nach-dsgvo .