Jahresumsätze der Gefängnisbetriebe

Jahresumsätze 2019 / 2020 aller Gefängnisbetriebe der einzelnen Bundesländer

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. März 2021
  • Frist
    20. April 2021
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Belia Zanna Geetha Brückner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jahresumsätze 20…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
Jahresumsätze der Gefängnisbetriebe [#215679]
Datum
16. März 2021 13:00
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Jahresumsätze 2019 / 2020 aller Gefängnisbetriebe der einzelnen Bundesländer
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 215679 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215679/ Postanschrift Belia Zanna Geetha Brückner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrte Frau Brückner, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 16.…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: Jahresumsätze der Gefängnisbetriebe (Az.: A34/1010001001-IF30456)
Datum
17. März 2021 08:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Brückner, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 16. März 2021. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30456 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrte Frau Brückner, Sie haben mit Nachricht vom 16. März 2021 (Az.: A34/1010001001-IF30456) eine Anfrage …
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Jahresumsätze der Gefängnisbetriebe (Az.: A34/1010001001-IF30456)
Datum
18. März 2021 08:00
Status
Sehr geehrte Frau Brückner, Sie haben mit Nachricht vom 16. März 2021 (Az.: A34/1010001001-IF30456) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: Jahresumsätze 2019 / 2020 aller Gefängnisbetriebe der einzelnen Bundesländer. Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung das Folgende mit: Das Statistische Bundesamt verfügt nicht über die erbetenen Informationen. Ergänzende Informationen: Justizvollzugsanstalten fallen unter die Wirtschaftszweigklassifikation 84.23.0 Rechtspflege (Verwaltung von Justizvollzugsanstalten und Durchführung von strafrechtlichen Maßnahmen einschließlich Rehabilitationsdienste, unabhängig davon, ob diese durch staatliche Stellen verwaltet und durchgeführt werden oder durch private Einheiten im Lohnauftrag). Der Abschnitt "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung" wird im Unternehmensregister jedoch nicht nachgewiesen. Eine koordinierte Abfrage bei den Statistischen Ländern wäre daher nicht zielführend. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und bedauern, Ihnen die gewünschten Auskünfte nicht mitteilen zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen