Jährliche denkmalschutzrechtliche Genehmigungen

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir für die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 jeweils jährlich zusammengefasst folgende Informationen zu:
- die Zahl der erteilten denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen
- die Zahl der denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen, in die die oberste Denkmalschutzbehörde gemäß DSchG § 6, Abs. 5 involviert wurde

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. November 2015
  • Frist
    12. Dezember 2015
  • 0 Follower:innen
Matthias Clausen
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Bezirksamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
Matthias Clausen
Betreff
Jährliche denkmalschutzrechtliche Genehmigungen [#11876]
Datum
10. November 2015 12:30
An
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir für die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 jeweils jährlich zusammengefasst folgende Informationen zu: - die Zahl der erteilten denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen - die Zahl der denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen, in die die oberste Denkmalschutzbehörde gemäß DSchG § 6, Abs. 5 involviert wurde Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Matthias Clausen <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Matthias Clausen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Matthias Clausen
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Jährliche denkmalschutzrechtliche Genehmi…
An Bezirksamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
Matthias Clausen
Betreff
AW: Jährliche denkmalschutzrechtliche Genehmigungen [#11876]
Datum
13. Dezember 2015 13:41
An
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Jährliche denkmalschutzrechtliche Genehmigungen" vom 10.11.2015 (#11876) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Matthias Clausen Anfragenr: 11876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Matthias Clausen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Sehr geehrter Herr Clausen, vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 13.12.2015. Sie bemängeln zu Recht, dass die Frist…
Von
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Betreff
Jährliche denkmalschutzrechtliche Genehmigungen
Datum
18. Dezember 2015 10:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Clausen, vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 13.12.2015. Sie bemängeln zu Recht, dass die Frist für die Auskunft überschritten ist. Leider sind wir jedoch noch immer nicht in der Lage die entsprechenden Zahlen liefern zu können, da krankheitsbedingt einige Mitarbeiter in meinem Fachbereich ausgefallen sind. Nichtsdestotrotz sind wir genötigt, den Jahresabschluss 2015 im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung bis zum 11.01.2016 vorzulegen. Aus diesem Jahresabschluss können dann auch die von Ihnen nachgefragte Anzahl der denkmalrechtlichen Genehmigungen regeneriert werden. Ich bitte Sie deshalb, noch um einige Tage Geduld und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Sehr geehrter Clausen, gerne beantworte ich nunmehr Ihre Anfrage vom 10. November 2015 im Rahmen des Berliner Inf…
Von
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Betreff
Jährliche denkmalschutzrechtliche Genehmigungen [#11876] im Bezirk Reinickendorf von Berlin und Zwischennachricht vom 18.12.2015 per email durch Fachbereichsleiter M. Helmuth-Paland
Datum
20. Januar 2016 08:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Clausen, gerne beantworte ich nunmehr Ihre Anfrage vom 10. November 2015 im Rahmen des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes, UIG, VIG. 1. Die Anzahl der erteilten denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen sahen in den Jahren 2010 bis 2014 wie folgt aus: 2010 = 488 Genehmigungen 2011= 792 Genehmigungen 2012= 762 Genehmigungen 2013= 918 Genehmigungen 2014= 996 Genehmigungen 2. Die Anzahl der denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen, in die die Oberste Denkmalschutzbehörde gemäß § 6 Abs. 5 DSchG Berlin involviert war, beträgt Null. Mit freundlichen Grüßen

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Matthias Clausen
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Matthias Clausen Anf…
An Bezirksamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
Matthias Clausen
Betreff
AW: Jährliche denkmalschutzrechtliche Genehmigungen [#11876] im Bezirk Reinickendorf von Berlin und Zwischennachricht vom 18.12.2015 per email durch Fachbereichsleiter M. Helmuth-Paland [#11876]
Datum
20. Januar 2016 08:58
An
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Matthias Clausen Anfragenr: 11876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Matthias Clausen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>