Jemenkrieg: Völkerrechtliche Beurteilung, Nennung der Beteiligten sowie Ausfuhrgenehmigungen von Rüstungsgütern an Beteiligte

1. Dokumente im Zusammenhang mit der Ankündigung des Herrn Bundeswirtschaftsministers Peter Altmeier in einer Pressekonferenz am 26. August 2018, eine Liste der „unmittelbar Beteiligten am Jemenkrieg“ bis Ende September 2018 vorzulegen;
2. Dokumente der Bundesregierung bezüglich ihrer völkerrechtlichen Bewertung der „Operation Restoring Hope“ im Jemen, insbesondere solche, die Kriegsverbrechen nach geläufiger völkerrechtlicher Definition im Rahmen dieser Kampagne nahelegen würden;
3. Dokumente der Bundesregierung bezüglich ihrer völkerrechtlichen Bewertung des Vorgehens der Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) und ihrer Truppen auf der jemenitischen Insel Sokotra;
4. eine genaue Aufschlüsselung der in der Antwort auf die Anfrage des MdB Omid Nouripour im September 2018 an das BMWi erwähnten zehn erteilten Ausfuhrgenehmigungen von Rüstungsgütern an Saudi-Arabien und die VAE zwischen dem 14. März und dem 23. September 2018;
5. Dokumente der Bundesregierung, die die in Punkt 4 genannten Genehmigungen vor dem Hintergrund
a. des in § 6 Abs. 3 S. 1 KrWaffG erläuterten rechtlichen Verbots, Waffenexporte in Regionen zu genehmigen, sofern dort „die Gefahr besteht, dass die Kriegswaffen bei einer friedensstörenden Handlung […] verwendet werden“;
b. des Koalitionsvertrages dieser Bundesregierung (Zeilen 7040ff.);
c. der Rede des ehemaligen Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel vom 08. Oktober 2014, welcher davon sprach, dass bis heute Rüstungsexporte in Nicht-EU/NATO-Staaten (und vergleichbare) grundsätzlich nur im Falle eines „besondere[n] außen- oder sicherheitspolitische[n] Interesse[s] der Bundesrepublik“ genehmigt würden (sollte ebendieses vorliegen, bitte ich um eine genaue Erläuterung im Zusammenhang mit den in Punkt 4 erteilten Ausfuhrgenehmigungen);
erklären, wobei dies ist im Zusammenhang mit der in Punkt 1 bis 3 erfragten Dokumente zu sehen ist.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Oktober 2018
  • Frist
    6. November 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Dokumente im …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jemenkrieg: Völkerrechtliche Beurteilung, Nennung der Beteiligten sowie Ausfuhrgenehmigungen von Rüstungsgütern an Beteiligte [#33905]
Datum
5. Oktober 2018 21:58
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Dokumente im Zusammenhang mit der Ankündigung des Herrn Bundeswirtschaftsministers Peter Altmeier in einer Pressekonferenz am 26. August 2018, eine Liste der „unmittelbar Beteiligten am Jemenkrieg“ bis Ende September 2018 vorzulegen; 2. Dokumente der Bundesregierung bezüglich ihrer völkerrechtlichen Bewertung der „Operation Restoring Hope“ im Jemen, insbesondere solche, die Kriegsverbrechen nach geläufiger völkerrechtlicher Definition im Rahmen dieser Kampagne nahelegen würden; 3. Dokumente der Bundesregierung bezüglich ihrer völkerrechtlichen Bewertung des Vorgehens der Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) und ihrer Truppen auf der jemenitischen Insel Sokotra; 4. eine genaue Aufschlüsselung der in der Antwort auf die Anfrage des MdB Omid Nouripour im September 2018 an das BMWi erwähnten zehn erteilten Ausfuhrgenehmigungen von Rüstungsgütern an Saudi-Arabien und die VAE zwischen dem 14. März und dem 23. September 2018; 5. Dokumente der Bundesregierung, die die in Punkt 4 genannten Genehmigungen vor dem Hintergrund a. des in § 6 Abs. 3 S. 1 KrWaffG erläuterten rechtlichen Verbots, Waffenexporte in Regionen zu genehmigen, sofern dort „die Gefahr besteht, dass die Kriegswaffen bei einer friedensstörenden Handlung […] verwendet werden“; b. des Koalitionsvertrages dieser Bundesregierung (Zeilen 7040ff.); c. der Rede des ehemaligen Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel vom 08. Oktober 2014, welcher davon sprach, dass bis heute Rüstungsexporte in Nicht-EU/NATO-Staaten (und vergleichbare) grundsätzlich nur im Falle eines „besondere[n] außen- oder sicherheitspolitische[n] Interesse[s] der Bundesrepublik“ genehmigt würden (sollte ebendieses vorliegen, bitte ich um eine genaue Erläuterung im Zusammenhang mit den in Punkt 4 erteilten Ausfuhrgenehmigungen); erklären, wobei dies ist im Zusammenhang mit der in Punkt 1 bis 3 erfragten Dokumente zu sehen ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Informationen über Rüstungsexportentscheidungen in die Länder Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Via
Briefpost
Betreff
Informationen über Rüstungsexportentscheidungen in die Länder Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate
Datum
26. Oktober 2018
Status
Anfrage abgeschlossen