Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg: Datenschutzverletzung / unvollständige Aktenvorlage in Gerichtsverfahren

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG/SGBI/VwVfG/GGO I

Geschäftsführerin: Elena Zavlaris
Datenschutzbeauftragte: Petra Beutlich
Aufklärungsanfrage (u.a. gem. § 25 VwVfG, §13 SGB I, § 15 GGO I, IFG)

Sehr << Antragsteller:in >>

bitte klären Sie auf:

Aus § 119 SGG folgt, dass die Behörde grundsätzlich zur Vorlage ihrer vollständigen Verwaltungsakten an das Gericht verpflichtet ist.
Das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg legt -nachweisbar- regelmäßig in Verfahren beim Sozialgericht NUR TEILE der VERWALTUNGSAKTE vor, die seiner Ansicht nach „entscheidungserheblich“ seien (Begriff der VOLLSTÄNDIGEN Akte, m.w.N.: https://tinyurl.com/y94s8j3q)

Die gebotene Amtshilfe aus Art. 35 GG, § 5 SGG, deren Bestandteil auch eine VOLLSTÄNDIGE Aktenvorlage ohne weitere Aufforderung ist, erscheint damit absichtlich verwehrt zu werden.

Eine Erklärung, warum Sie OHNE BEGRÜNDUNG nur WILLKÜRLICH ausgewählte Aktenteile in Gerichtsverfahren bereitstellen, ist weder den von Ihnen bereit gestellten Informationen, noch dem geltenden Recht zu entnehmen.
Die fachlichen Anweisungen der Bundesagentur für Arbeit sehen ebenfalls keine willkürlich begrenzte Aktenvorlage bei Gericht vor.

Sie sind an Recht und Gesetz gebunden (Art. 20 Absatz 3 GG) .

Bitte erklären Sie -insbesondere auch unter Berücksichtigung von §§118, 119 SGG- Ihre regelmäßige, nicht auf Einzelfälle beschränkte Vorgehensweise der beschränkten Aktenvorlage bei Gericht.

Bedienen Sie sich dabei bitte der leichten Sprache gem. BITV 2.0 (https://tinyurl.com/yaxgbcoe)

Verzichten Sie auf Zitierung allgemein zugänglicher Quellen (z.B. Rechtsnormen), und beschränken Sie sich auf einen Verweis/Link.

Dies ist ein Antrag auf Aufklärung (u.a. gem. § 25 VwVfG, §13 SGB I, § 15 GGO I) und Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang und die Aufklärung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Januar 2019
  • Frist
    2. März 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG/SGBI/VwVfG/GGO I Geschäftsführerin: Elena Zavlaris Datenschutzbeauftragte: Petra Beut…
An Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg: Datenschutzverletzung / unvollständige Aktenvorlage in Gerichtsverfahren [#54082]
Datum
31. Januar 2019 22:16
An
Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG/SGBI/VwVfG/GGO I Geschäftsführerin: Elena Zavlaris Datenschutzbeauftragte: Petra Beutlich Aufklärungsanfrage (u.a. gem. § 25 VwVfG, §13 SGB I, § 15 GGO I, IFG) Sehr geehrt<< Anrede >> bitte klären Sie auf: Aus § 119 SGG folgt, dass die Behörde grundsätzlich zur Vorlage ihrer vollständigen Verwaltungsakten an das Gericht verpflichtet ist. Das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg legt -nachweisbar- regelmäßig in Verfahren beim Sozialgericht NUR TEILE der VERWALTUNGSAKTE vor, die seiner Ansicht nach „entscheidungserheblich“ seien (Begriff der VOLLSTÄNDIGEN Akte, m.w.N.: https://tinyurl.com/y94s8j3q) Die gebotene Amtshilfe aus Art. 35 GG, § 5 SGG, deren Bestandteil auch eine VOLLSTÄNDIGE Aktenvorlage ohne weitere Aufforderung ist, erscheint damit absichtlich verwehrt zu werden. Eine Erklärung, warum Sie OHNE BEGRÜNDUNG nur WILLKÜRLICH ausgewählte Aktenteile in Gerichtsverfahren bereitstellen, ist weder den von Ihnen bereit gestellten Informationen, noch dem geltenden Recht zu entnehmen. Die fachlichen Anweisungen der Bundesagentur für Arbeit sehen ebenfalls keine willkürlich begrenzte Aktenvorlage bei Gericht vor. Sie sind an Recht und Gesetz gebunden (Art. 20 Absatz 3 GG) . Bitte erklären Sie -insbesondere auch unter Berücksichtigung von §§118, 119 SGG- Ihre regelmäßige, nicht auf Einzelfälle beschränkte Vorgehensweise der beschränkten Aktenvorlage bei Gericht. Bedienen Sie sich dabei bitte der leichten Sprache gem. BITV 2.0 (https://tinyurl.com/yaxgbcoe) Verzichten Sie auf Zitierung allgemein zugänglicher Quellen (z.B. Rechtsnormen), und beschränken Sie sich auf einen Verweis/Link. Dies ist ein Antrag auf Aufklärung (u.a. gem. § 25 VwVfG, §13 SGB I, § 15 GGO I) und Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang und die Aufklärung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg: Datensc…
An Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg: Datenschutzverletzung / unvollständige Aktenvorlage in Gerichtsverfahren [#54082]
Datum
3. März 2019 11:04
An
Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg: Datenschutzverletzung / unvollständige Aktenvorlage in Gerichtsverfahren“ vom 31.01.2019 (#54082) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 54082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern. Bitte geben Sie uns eini…
Von
Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg
Betreff
Automatische Antwort Jobcenter: AW: Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg: Datenschutzverletzung / unvollständige Aktenvorlage in Gerichtsverfahren [#54082]
Datum
3. März 2019 11:04
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern. Bitte geben Sie uns einige Tage Zeit. Wir melden uns wieder bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg
Ihre Nachricht vom 03.03.2019 11:04 Uhr Ihre Nachricht vom 03.03.2019 11:04 Uhr Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr …
Von
Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg
Betreff
Ihre Nachricht vom 03.03.2019 11:04 Uhr
Datum
4. März 2019 10:39
Status
Warte auf Antwort
Ihre Nachricht vom 03.03.2019 11:04 Uhr Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Anliegen kann nicht abschließend bearbeitet werden, da ich noch weitere Informationen von Ihnen benötige. Bitte teilen Sie uns Ihre Kundennummer bzw. BG-Nr. <<entfernt>>. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Jobcenter - unvollständige Vorlage von Verwaltungsakten in Gerichtsverfahren [#54082] an: Jobcenter Berlin Tem…
An Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Jobcenter - unvollständige Vorlage von Verwaltungsakten in Gerichtsverfahren [#54082]
Datum
4. März 2019 16:20
An
Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
an: Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg Geschäftsführerin: Elena Zavlaris Datenschutzbeauftragte: Petra Beutlich / Frau Espey-Schnoor <<E-Mail-Adresse>> Aufklärungsanfrage (u.a. gem. § 25 VwVfG, §13 SGB I, § 15 GGO I, IFG) <<E-Mail-Adresse>> Klarstellung: Die Anfrage ist nicht auf einen Einzelfall gerichtet, sondern Ihre regelmäßige Praxis, in Gerichtsverfahren anstatt der vollständige Verwaltungsakte nur ausgewählte Teile der Verwaltungsakte vorzulegen. Zum Begriff „vollständige“ Akte: https://tinyurl.com/y94s8j3q Die Anfrage und der Rechtsanspruch sind ausdrücklich NICHT nur auf das IFG beschränkt, sondern umfasst auch Ihre gesetzlichen Pflichten zur Auskunft und Aufklärung (u.a. aus § 25 VwVfG, §13 SGB I, § 15 GGO I). Sie sind an Recht und Gesetz gebunden (Art. 20 Absatz 3 GG). Die Behörden erbringen ihre Leistungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zuverlässig, kompetent, verständlich, freundlich und so schnell wie möglich (§ 11 GGO I). Die Behörden geben die nach den Rechtsvorschriften (z. B. § 16 BlnDSG, § 15 SGB I, § 3 Berliner Informationsfreiheitsgesetz) vorgesehenen Auskünfte (§ 15 GGO I). Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung (§ 63 BBG). Benennen Sie bei Ihrer Antwort bitte den Verfasser. Beantworten Sie die Auskunftsanfrage bitte zeitnah. Anfragenr: 54082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg: Datenschutzverletzung / unvollständige Aktenvorlage in Gerichtsverfahren“ [#54082] [#54082]
Datum
6. März 2019 16:41
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/54082 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sich die Anfrage nicht auf einen Einzelfall bezieht, sondern auf ein nachweisbar regelmäßiges Vorgehen, das im Widerspruch zu geltendem Recht steht, und weder erklärbar ist, noch anderweitig erklärt wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 54082.pdf Anfragenr: 54082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
8. März 2019 15:23
Status
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage beim Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg zur unvollständigen Aktenvorlagen in Gerichtsverfahren…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage beim Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg zur unvollständigen Aktenvorlagen in Gerichtsverfahren [#54082]
Datum
31. August 2019 18:26
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in wenn der Beschwerdegegner regelmäßig entgegen den Gepflogenheiten und den rechtlichen Vorgaben nur Teile der Verwaltungsakten beim Gericht vorlegt, dann müsste wohl eine interne Regelung, Vorgabe, Anweisung o.ä. vorhanden sein, egal in welcher Form. Wäre die Vorlage bzw. Veröffentlichung einer solchen offensichtlich intern geltenden Regelung Ihrer Ansicht dann immer noch nur ausschließlich eine Angelegenheit, die auf dem Gerichtsweg von den jeweiligen Betroffenen zu regeln wäre, oder wäre eine Auskunftsanfrage nach jener angewandten internen Regelung dann auch im Interesse des IFG und der Öffentlichkeit? Wir sind gespannt auf Ihre Antwort und danken Ihnen schon im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 54082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
2. September 2019 15:39
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrte(r) Datenschutzbeauftragte(r) die allgemeine Frage, warum Sie bei Rechts…
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage »Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg: Datenschutzverletzung / unvollständige Aktenvorlage in Gerichtsverfahren« [#54082] # 25-720-1/001 II#0307 [#54082]
Datum
11. Mai 2020 16:37
An
Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrte(r) Datenschutzbeauftragte(r) die allgemeine Frage, warum Sie bei Rechtsstreitigkeiten mit Ihren Kunden grundsätzlich nicht die vollständige Verwaltungsakte, sondern nur ausgewählte Unterlagen daraus bei Gericht vorlegen, haben Sie bisher noch immer nicht beantwortet. Beispielfälle liegen sowohl der Geschäftsführerin, als auch der/m Datenschutzbeauftragte(n) , als auch Ihrer Rechtsabteilung reichlich vor und sind bekannt. Da zu einem solchen speziellen Vorgehen bisher keine fachlichen Weisungen gefunden werden konnten, legen Sie diese bitte vor. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 54082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/54082

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Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg
Guten Tag, Ihre E-Mail an das Jobcenter ist eingegangen und wird bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewan…
Von
Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg
Betreff
RE: AW: Vermittlung bei Anfrage »Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg: Datenschutzverletzung / unvollständige Aktenvorlage in Gerichtsverfahren« [#54082] # 25-720-1/001 II#0307 [#54082] [MSG-2921564]
Datum
11. Mai 2020 16:38
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E-Mail an das Jobcenter ist eingegangen und wird bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit einer Beantwortung per E-Mail einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen