Jobcenter Elbe-Elster Übersichtsliste aller Geschäftsanweisungen, Leitfäden, Arbeitshilfen und Informationen

Anfrage an: Jobcenter Elbe-Elster

bitte übersenden Sie mir eine Übersichtsliste sämtlicher Geschäftsanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden und Informationen (vgl. verlinktes Dokument des Jobcenters Köln) als elektronisches Dokument gemäß § 8 Abs. 3 E-Government-Gesetz im digitalen Dateiformat z.B. PDF oder Excel. Gliedern Sie diese bitte in Stichwort, Name der Weisung, Gültigkeit und Rechtsgrundlage. Als konkretes Beispiel für den Aufbau der Übersichtsliste verweise ich auf diese Vorlage https://fragdenstaat.de/files/foi/151... des Jobcenters Köln.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. April 2014
  • Frist
    8. Mai 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte übersenden…
An Jobcenter Elbe-Elster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jobcenter Elbe-Elster Übersichtsliste aller Geschäftsanweisungen, Leitfäden, Arbeitshilfen und Informationen [#6171]
Datum
6. April 2014 10:11
An
Jobcenter Elbe-Elster
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte übersenden Sie mir eine Übersichtsliste sämtlicher Geschäftsanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden und Informationen (vgl. verlinktes Dokument des Jobcenters Köln) als elektronisches Dokument gemäß § 8 Abs. 3 E-Government-Gesetz im digitalen Dateiformat z.B. PDF oder Excel. Gliedern Sie diese bitte in Stichwort, Name der Weisung, Gültigkeit und Rechtsgrundlage. Als konkretes Beispiel für den Aufbau der Übersichtsliste verweise ich auf diese Vorlage https://fragdenstaat.de/files/foi/151... des Jobcenters Köln.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Jobcenter Elbe-Elster
Sehr geehrter Herr Jan – Erik Antragsteller/in, mit Ihrer elektronischen Anfrage vom 06.04.2014 bitten Sie um Übe…
Von
Jobcenter Elbe-Elster
Betreff
WG: Jobcenter Elbe-Elster Übersichtsliste aller Geschäftsanweisungen, Leitfäden, Arbeitshilfen und Informationen [#6171]
Datum
25. April 2014 11:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Jan – Erik Antragsteller/in, mit Ihrer elektronischen Anfrage vom 06.04.2014 bitten Sie um Übermittlung einer Übersichtsliste sämtlicher Geschäftsanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden und Informationen als elektronisches Dokument gem. § 8 Abs. 3 E-Gouvernement-Gesetz (EGovG). Der § 8 EGovG regelt die Akteneinsicht von elektronisch geführten Akten der Behörden des Bundes. Hierbei sind Akten zu verstehen, die auf personenbezogene Daten zurückgreifen. Bei Ihrem Anliegen handelt es aber nicht um eine personengeführte Akte, sondern um eine allgemeine Anfrage. § 8 EGovG gilt somit nicht. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass auf der allgemeinen Webseite der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de sämtliche gültigen Geschäfts- und Handlungsanweisungen für Jeder Mann öffentlich zugänglich sind. Die von Ihnen begehrten Informationen können über dieses Online - Portal abgerufen werden. Somit ist die in Ihrem Anliegen formulierte Erstellung einer Übersichtliste entbehrlich, zumal dies ohnehin aus Gründen des unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwandes nicht gerechtfertigt war. (§ 7 Abs. 1 IFG) Insoweit erachte ich Ihre Anfrage als erledigt.    Mit freundlichen Grüßen