Jobcenter gibt Daten Dritter an Youtuber weiter

In Youtube Videos wurden durch einen Influencer, der einem anderen Influencer "aufdecken" wollte, Personalauseise und Screenshots aus der Sicht eines Jobcenter Bearbeiters veröffentlicht. Dabei handelte es sich nicht einmal um Daten, von der Person des öffentlichen Lebens (was jedoch auch kritisch wäre), sondern um die Ehefrau, die durch das Video zum ersten Mal und durch die Beweise dieses Screenshots und des Ausweises in die Öffentlichkeit gelangte.

Das Video verbreitete sich schnell im Internet und ist wahrscheinlich im Original bereits offline, jedoch nun weiterhin in sämtlichen "Reaction Videos" z. B. bei Minute 25:06 https://youtube.com/watch?v=oxB7Wy7tIIs - auch wenn es zensiert wurde, bedeutet das das ein Mitarbeter des zuständigen Jobcenters Hamburg oder ggf. eines Jobcenters (je nachdem wie das Berechtigungsmanagement umgesetzt wurde) oder der Bundesagentur für Arbeit auf den Datensatz zugriff, ihn abfotografierte UND zudem an einen Dritten weitergeleitet hat, wo diese Informationen ggf. auch nun ungeschwärzt auf der Festplatte vorhanden sind.

Da nahezu alle Bürger in Deutschland, allein schon auf Grund eines Arbeitsverhältnisses oder keines Arbeitsverhältnisses bei des Bundesagentur für Arbeit gemeldet sind und hierfür ein gewisses Vertrauen notwendig ist, dass die Mitarbeiter sorgsam mit den Daten umgehen, habe ich einige Fragen:

- Haben Sie ein Verfahren eingeleitet, um zu prüfen wie es trotz DSGVO und Berechtigungsmanagement möglich sein kann, dass die Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter an Dritte und Privatpersonen personenbezogene Daten weitergeben?

- Wird es personelle Konsequenzen für diese Mitarbeiter geben, die das an den Youtuber weitergegeben haben?

Ergebnis der Anfrage

Wird an die LDA Hamburg weitergereicht, da ggf. (noch unbekannt) das BfDI nicht zuständig ist: https://fragdenstaat.de/a/262726

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Oktober 2022
  • Frist
    29. November 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Youtube Videos…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jobcenter gibt Daten Dritter an Youtuber weiter [#261786]
Datum
27. Oktober 2022 12:02
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Youtube Videos wurden durch einen Influencer, der einem anderen Influencer "aufdecken" wollte, Personalauseise und Screenshots aus der Sicht eines Jobcenter Bearbeiters veröffentlicht. Dabei handelte es sich nicht einmal um Daten, von der Person des öffentlichen Lebens (was jedoch auch kritisch wäre), sondern um die Ehefrau, die durch das Video zum ersten Mal und durch die Beweise dieses Screenshots und des Ausweises in die Öffentlichkeit gelangte. Das Video verbreitete sich schnell im Internet und ist wahrscheinlich im Original bereits offline, jedoch nun weiterhin in sämtlichen "Reaction Videos" z. B. bei Minute 25:06 https://youtube.com/watch?v=oxB7Wy7tIIs - auch wenn es zensiert wurde, bedeutet das das ein Mitarbeter des zuständigen Jobcenters Hamburg oder ggf. eines Jobcenters (je nachdem wie das Berechtigungsmanagement umgesetzt wurde) oder der Bundesagentur für Arbeit auf den Datensatz zugriff, ihn abfotografierte UND zudem an einen Dritten weitergeleitet hat, wo diese Informationen ggf. auch nun ungeschwärzt auf der Festplatte vorhanden sind. Da nahezu alle Bürger in Deutschland, allein schon auf Grund eines Arbeitsverhältnisses oder keines Arbeitsverhältnisses bei des Bundesagentur für Arbeit gemeldet sind und hierfür ein gewisses Vertrauen notwendig ist, dass die Mitarbeiter sorgsam mit den Daten umgehen, habe ich einige Fragen: - Haben Sie ein Verfahren eingeleitet, um zu prüfen wie es trotz DSGVO und Berechtigungsmanagement möglich sein kann, dass die Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter an Dritte und Privatpersonen personenbezogene Daten weitergeben? - Wird es personelle Konsequenzen für diese Mitarbeiter geben, die das an den Youtuber weitergegeben haben?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261786 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261786/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte um Kenntnisnahme des Schreibens im Anhang. Mit freundlichen G…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Jobcenter gibt Daten Dritter an Youtuber weiter [#261786] # 15-302-2 II#5748
Datum
8. November 2022 10:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte um Kenntnisnahme des Schreibens im Anhang. Mit freundlichen Grüßen