Jobcenter Hannover fordert Mitarbeitern auf Rücknahme von Widersprüchen hinzuwirken

Antrag nach dem IFG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

In einem Beitrag von Jan Heinemann vom 15.10.2023 "Bürgergeld: Jobcenter fordern Rücknahme von Widersprüchen" berichtet der Verfasser vom Einwirken der Verantwortlichen auf die Kunden.
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-wenn-das-jobcenter-zur-ruecknahme-von-widerspruchen
Darin ist zu lesen:

“Wir sollen die Kunden dazu bewegen, den Widerspruch zurückzunehmen und versuchen, die Sachlage zu besprechen”, berichtet J. P., Mitarbeiter eines Jobcenters in Hannover, der seinen richtigen Namen nicht im Internet lesen möchte. “Wir haben ohnehin viel zu tun, weil hier viele krank sind und Stellen nicht besetzt werden können. Die Teamleitung hat uns in einer Rundmail dazu aufgefordert.”

Rundmails dieser Art gehören zu amtlichen Informationen, die vom Informationsfreiheitsgesetz umfasst sind, und auf Anfrage (z.T. geschwärzt) herauszugeben sind.

Ich beabtrage die Übersendung dieser und ähnlicher Rundmails.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Das Jobcenter verneint die Existenz dieser Mail. Damit steht Aussage gegen Aussage.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Oktober 2023
  • Frist
    18. November 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In einem Beitrag von Jan Heinemann vom 15.10.…
An Jobcenter Region Hannover Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jobcenter Hannover fordert Mitarbeitern auf Rücknahme von Widersprüchen hinzuwirken [#290235]
Datum
15. Oktober 2023 17:19
An
Jobcenter Region Hannover
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In einem Beitrag von Jan Heinemann vom 15.10.2023 "Bürgergeld: Jobcenter fordern Rücknahme von Widersprüchen" berichtet der Verfasser vom Einwirken der Verantwortlichen auf die Kunden. https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-wenn-das-jobcenter-zur-ruecknahme-von-widerspruchen Darin ist zu lesen: “Wir sollen die Kunden dazu bewegen, den Widerspruch zurückzunehmen und versuchen, die Sachlage zu besprechen”, berichtet J. P., Mitarbeiter eines Jobcenters in Hannover, der seinen richtigen Namen nicht im Internet lesen möchte. “Wir haben ohnehin viel zu tun, weil hier viele krank sind und Stellen nicht besetzt werden können. Die Teamleitung hat uns in einer Rundmail dazu aufgefordert.” Rundmails dieser Art gehören zu amtlichen Informationen, die vom Informationsfreiheitsgesetz umfasst sind, und auf Anfrage (z.T. geschwärzt) herauszugeben sind. Ich beabtrage die Übersendung dieser und ähnlicher Rundmails. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290235 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290235/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Jobcenter Region Hannover
Antrag IFG [#290235] Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte um Kenntnisnahme des Schreibens im Anhang.…
Von
Jobcenter Region Hannover
Betreff
Antrag IFG [#290235]
Datum
1. November 2023 15:55
Status
Anfrage abgeschlossen
65,1 KB
Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte um Kenntnisnahme des Schreibens im Anhang. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen