Jobcenter Kreis Unna: Übersichtsliste aller Geschäftsanweisungen, Leitfäden, Arbeitshilfen und Informationen

Anfrage an: Jobcenter Kreis Unna

bitte übersenden Sie mir eine Übersichtsliste sämtlicher Geschäftsanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden und Informationen (vgl. verlinktes Dokument des Jobcenters Köln) als elektronisches Dokument gemäß § 8 Abs. 3 E-Government-Gesetz im digitalen Dateiformat z.B. PDF oder Excel. Gliedern Sie diese bitte in Stichwort, Name der Weisung, Gültigkeit und Rechtsgrundlage. Als konkretes Beispiel für den Aufbau der Übersichtsliste verweise ich auf diese Vorlage https://fragdenstaat.de/files/foi/151... des Jobcenters Köln.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. April 2014
  • Frist
    8. Mai 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte übersenden…
An Jobcenter Kreis Unna Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jobcenter Kreis Unna: Übersichtsliste aller Geschäftsanweisungen, Leitfäden, Arbeitshilfen und Informationen [#6168]
Datum
6. April 2014 10:08
An
Jobcenter Kreis Unna
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte übersenden Sie mir eine Übersichtsliste sämtlicher Geschäftsanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden und Informationen (vgl. verlinktes Dokument des Jobcenters Köln) als elektronisches Dokument gemäß § 8 Abs. 3 E-Government-Gesetz im digitalen Dateiformat z.B. PDF oder Excel. Gliedern Sie diese bitte in Stichwort, Name der Weisung, Gültigkeit und Rechtsgrundlage. Als konkretes Beispiel für den Aufbau der Übersichtsliste verweise ich auf diese Vorlage https://fragdenstaat.de/files/foi/151... des Jobcenters Köln.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Jobcenter Kreis Unna
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, nach interner Prüfung teile ich Ihnen mit, dass es die von Ihnen angefragte …
Von
Jobcenter Kreis Unna
Betreff
AW: Jobcenter Kreis Unna: Übersichtsliste aller Geschäftsanweisungen, Leitfäden, Arbeitshilfen und Informationen [#6168]
Datum
2. Mai 2014 09:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, nach interner Prüfung teile ich Ihnen mit, dass es die von Ihnen angefragte Zusammenstellung aller nach dem IFG zur Verfügung zu stellenden Informationen im Sinne Ihrer Anfrage im hiesigen Jobcenter zur Zeit noch nicht gibt. Dies beruht auf verschiedenen Ursachen wie der getrennten Trägerschaft (BA und Kreis Unna) und den damit verschiedenen Zuständigkeiten, dem insgesamt dauerhaft sehr hohen Arbeitsaufkommen bei gleichzeitiger knapper Personalausstattung in nahezu allen JC - so auch hier - und zahlreichen Alltagsproblemen. Das JC Kreis Unna arbeitet jedoch seit Jahresbeginn im Rahmen der Überarbeitung seines Internetauftritts und der Entwicklung eines leistungsfähigen Intranets u.a. an einer gut strukturierten Informationsaufbereitung und -darstellung. Ich muss zwar davon ausgehen, dass dieses Projekt mindestens noch Teile des Jahres 2015 in Anspruch nehmen wird, bin aber davon überzeugt, dass es auch im Sinne Ihrer Anfrage zu deutlichen Verbesserungen führen wird. Derzeit gliedern sich die hier bestehenden Weisungen, Richtlinien, Arbeitshilfen usw. in drei Hauptbereiche: Von der Bundesagentur für Arbeit (BA), vom kommunalen Träger (Kreis Unna) und interne Regelungen des Jobcenters Kreis Unna. Organisatorisch sind die Bereiche Leistungsgewährung, Markt und Integration, Innerer Dienstbetrieb (z.B. Personalwesen, Datenschutz, Aufbauorganisation u.v.m.) Thematisch gliedern sich die maßgeblichen Informationen beispielsweise in die verschiedenen Rechtsgebiete der hier relevanten Sozialgesetzbücher (I, II, III, X) sowie zahlreiche dienst- bzw. arbeitsrechtliche Themenfelder, das Bundesdatenschutzgesetz und natürlich auch das IFG des Bundes. Diese keineswegs vollständige Darstellung lässt auch für Sie, wie ich annehme, die Komplexität der Thematik erkennbar werden. Selbstverständlich, und das ist aus rechtlicher Sicht wohl das Wichtigste für IFG-Antragsteller, Medien und die interessierte Öffentlichkeit sowie oftmals ganz vorrangig die von uns betreuten Menschen, stellen wir jedem Berechtigten die dem Informationszugang nach dem IFG oder anderen spezialgesetzlichen Regelungen unterliegenden Informationen und Dokumente auf konkrete Anfragen gerne zur Verfügung. Ich darf Sie daher bitten, wenn Sie konkreten Informationsbedarf sehen, entsprechende Anfragen an unser Jobcenter zu richten. Gleichzeitig darf ich Sie jedoch zur Vermeidung allseits überflüssigen Aufwandes auf die öffentlich zugänglichen Informationen bei unseren Trägern (www.arbeitsagentur.de, www.kreis-unna.de) und auf unserer Homepage www.jobcenter-kreis-unna.de hinweisen. Auch wenn ich Ihrem Antrag auf Informationszugang, der angesichts der einschlägigen Veröffentlichungsregelung des § 11 IFG natürlich auch bei einer Informationsübersendung in diesem Rahmen kostenfrei bleiben müsste, nicht wie gewünscht beantworten kann, hoffe ich gleichwohl auf Ihr Verständnis für die dargelegten Aspekte und stehe Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Sollten Sie auf einen schriftlichen Bescheid Wert legen, bitte ich um eine kurze Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen