Jobcenter Maßnahme "Focus Job" in Ahlen/Beckum in der Optionskommune Kreis Warendorf
beim Jobcenter in Ahlen liegen Flyer für die Maßnahme "Focus Job", Maßnahmeträger hier:
Netzwerk Beruf und Bildung Johann-B. Holthausen, Eckenerstr. 15 a
59229 Ahlen
aus.
"Focus Job", eine neue Maßnahme, wie es so schön angepriesen wird, ist neu und herausragend.
Mitarbeiter der aktivierenden Leistungen vor Ort können auf Nachfragen keine konkreten Angaben zu den Inhalten dieser Maßnahme machen.
Lediglich seien bereits schon 16 Teilnehmer durch diese Maßnahme erfolgreich in einen Job vermittelt worden.
Der Flyer verspricht daher hochgradiges Rätselraten über die Inhalte der Maßnahme.
Zu den Fragen:
1. Gibt es einen genauen Abflaufplan und Erklärung der Ziele ?
Teilnehmer müssen die Sinnhaftigkeit des Ganzen beurteilen können, und der Erfolg einer solchen Maßnahme muss ja auch objektiv überprüfbar sein.
Auch das Jobcenter muss sich an dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit orientieren. Die Vergabe dieser Maßnahme, so sie denn sinnvoll ist (stark zu bezweifeln!), sollte auch nicht mit der "Gießkanne" vergeben werden, sondern individuell. So wie es der Gesetzgeber auch bei der "Förderung" vorsieht.
Eine Maßnahme sollte weiterhin ausreichend "bestimmt" sein, damit der Teilnehmer weiß, was ihn erwartet und was er sich von der Maßnahme erwarten bzw. erhoffen darf. Und der Steuerzahler/Bürger will doch auch wissen, wofür sein Geld ausgegeben wird.
Der Erfolg einer solchen Maßnahme müsste sich ja klar in der Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses bemessen lassen...
2. Wie hoch ist der Prozentsatz der Kunden, die im Zuge dieser Maßnahme in Arbeit gekommen sind?
3. In welche Berufsbranchen wurden die Kunden vermittelt (Zeitarbeit, Gewerbe, Industrie etc) ?
4. Welche konkrete Kosten sind bei der Maßnahme bisher angefallen.
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum1. Oktober 2014
-
4. November 2014
-
Ein:e Follower:in
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Jobcenter Maßnahme "Focus Job" in Ahlen/Beckum in der Optionskommune Kreis Warendorf [#7657]
- Datum
- 1. Oktober 2014 15:07
- An
- Kreis Warendorf
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Kreis Warendorf
- Betreff
- Ihre Anfrage vom 01.10. um 15:08 Uhr
- Datum
- 6. Oktober 2014 14:16
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre Anfrage vom 01.10. um 15:08 Uhr [#7657]
- Datum
- 12. Oktober 2014 16:34
- An
- Kreis Warendorf
- Status
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- Von
- Kreis Warendorf
- Betreff
- Automatische Antwort: Ihre Anfrage vom 01.10. um 15:08 Uhr [#7657]
- Datum
- 12. Oktober 2014 16:34
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Kreis Warendorf
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Einladung nach § 59 SGB II in Verbindung mit § 309 SGB III
- Datum
- 14. Oktober 2014
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Kreis Warendorf
- Betreff
- Ihre Anfrage vom 01.10.14
- Datum
- 14. Oktober 2014 13:12
- Status
- Warte auf Antwort
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auf die art kann er 3 mal abkassieren, einmal für die massnahme, das zweite mal für die erfolgreiche jobvermittlung und noch ein drittes mal mit der arbeitnehmerüberlassung.
wer 1 und 1 zusammenzählen kann wird nich lange brauchen um zu sehn was da läuft, die frage is jetzt inwieweit da die jc-mitarbeiter die hand aufhalten, wenn ich sehe wie hier transparenz seitens des jc warendorf ausschaut.
Vielleicht kann dies der Inhaber dieser Massnahme-Idee ja aufklären ?
Werden zukünftig alle kritischen Fragen, unabhängig der Standorte der Jobcenter, mit Sanktionsandrohungen belegt?
- Von
- Kreis Warendorf
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Abhilfebescheid
- Datum
- 22. Oktober 2014
- Status
- Warte auf Antwort
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is leider so das denen allen mehr oder weniger nicht zu trauen ist, im handaufhalten sind die unschlagbar, aber wehe man möchte mal eine echte gegenleistung.
ist die frage ob sie auch will, welche medien sind den in der gegend am weitesten verbreitet?
an Die Glocke hab ich mal den link zu der seite hier geschickt, mit der bitte sich dem thema mal anzunehmen.
Das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren, hat jeder Bürger (Art. 5 Abs. l Satz l GG). Die Medien benötigen aber gerade Informationen aus Quellen, die nicht für jedermann zugänglich sind. Das Presserecht privilegiert deshalb Journalisten gegenüber den normalen Bürgern.
1. Auskunftsanspruch gegenüber dem Staat
Der Bürger soll sich umfassend über staatliche Belange informieren können – schließlich ist unser Land eine Demokratie. Das können sie nur über Medien tun. Das Grundrecht der Presse- und Rundfunkfreiheit gibt den Medien deshalb einen Anspruch auf Information seitens des Staates. Er ist in den Landespressegesetzen als Auskunftsanspruch präzisiert. Diesen Auskunftsanspruch zu erfüllen ist Amtspflicht im Sinne von Artikel 34 GG in Verbindung mit § 839 BGB.
im moment schaut es ja so aus das man den fragesteller mit der sanktionsdrohung und dem ganzen drumherum ruhig stellen wollte, auch wenn das jetzt vom tisch is, es sieht so aus als hätte man dem fragesteller einen maulkorb verpasst.
@ jc-warendorf
die sache stinkt, sorgt endlich für transparenz und beantwortet die frage, denn mir hängt ihr keinen maulkorb um, ich gebe nich eher ruhe bis das ding ordentlich beantwortet ist.
die ausgangsfrage is damit immer noch nicht beantwortet, wann gedenkt man beim jc das zu tun?
- Von
- Kreis Warendorf
- Betreff
- Ihre Anfrage vom 01.10.2014 an das Jobcenter Kreis Warendorf
- Datum
- 30. Oktober 2014 16:36
- Status
- Warte auf Antwort
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Die haben die Frage absichtlich falsch verstanden. Die gemeinte Frage war wohl:
Wie hoch sind die Zuwendungen, die der Maßnahmenträger pro Maßnahme aus öffentlicher Hand, d.h. Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter, erhält?
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre Anfrage vom 01.10.2014 an das Jobcenter Kreis Warendorf [#7657]
- Datum
- 31. Oktober 2014 10:08
- An
- Kreis Warendorf
- Status
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- Von
- Kreis Warendorf
- Betreff
- Automatische Antwort: Ihre Anfrage vom 01.10.2014 an das Jobcenter Kreis Warendorf [#7657]
- Datum
- 31. Oktober 2014 10:08
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Kreis Warendorf
- Betreff
- AW: Ihre Anfrage vom 01.10.2014 an das Jobcenter Kreis Warendorf [#7657]
- Datum
- 6. November 2014 14:12
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: AW: Ihre Anfrage vom 01.10.2014 an das Jobcenter Kreis Warendorf [#7657]
- Datum
- 6. November 2014 18:54
- An
- Kreis Warendorf
- Status
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- Von
- Kreis Warendorf
- Betreff
- AW: AW: Ihre Anfrage vom 01.10.2014 an das Jobcenter Kreis Warendorf [#7657]
- Datum
- 7. November 2014 11:21
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: AW: AW: Ihre Anfrage vom 01.10.2014 an das Jobcenter Kreis Warendorf [#7657]
- Datum
- 7. November 2014 19:23
- An
- Kreis Warendorf
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: AW: AW: AW: Ihre Anfrage vom 01.10.2014 an das Jobcenter Kreis Warendorf [#7657]
- Datum
- 12. November 2014 15:51
- An
- Kreis Warendorf
- Status
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- Von
- Kreis Warendorf
- Betreff
- Ihre Anfrage vom 01.10.2014 an das Jobcenter Kreis Warendorf [#7657]
- Datum
- 23. Dezember 2014 15:27
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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in einer bananenrepublik! zumindest habe ich seit längerem den eindruck, dass dem so ist.
der hier geschilderte sachverhalt sollte mal von der zuständigen staatsanwaltschaft überprüft werden, nach meinem dafürhalten handelt es sich dabei um straftaten zu lasten des steuerzahlers, es sollte auch ganz genau geprüft werden, inwieweit das jc warendorf in die sache verwickelt is ( hand aufhalten ).
is soetwas nicht auch für die presse interessant?