Jobcenter Märkischer Kreis: 2014 Beschlüsse der Trägerversammlung

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren

Das Jobcenter Märkischer Kreis hat als gemeinsame Einrichtung zwei Träger: Der Märkische Kreis und die Agentur für Arbeit Iserlohn. Gemeinsames Lenkungsgremium beider Träger ist die Trägerversammlung. Auf der Seite des Jobcenters Köln stehen per 2014-04-30 (vgl. http://www.jobcenterkoeln.de/site/lenkungsgruppe/ ) zum Lenkungsgremium Trägerversammlung folgende Ausführungen:

Nach der Neufassung des Sozialgesetzbuchs, Zweites Buch (SGB II) und dem auf dieser Grundlage abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Agentur für Arbeit Köln und der Stadt Köln vom 20. Dezember 2010 hat das Jobcenter Köln zwei Organe: die Trägerversammlung und die Geschäftsführung. Das Jobcenter Köln wird durch eine paritätisch besetzte Trägerversammlung gesteuert. Diese bestimmt die strategischen Leitlinien des Jobcenters Köln im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der zur Verfügung stehenden Finanzmittel. Zu den Aufgaben der Trägerversammlung gehören unter anderem:

• Beschluss des jährlichen „Strategischen Integrationsprogramms"
• Beschluss über die jährliche Bedarfsplanung für Eingliederungsleistungen, sowie den festzulegenden Verwaltungshaushalt
• Beschluss über die Errichtung, Beibehaltung oder Änderung der Standorte und der dort wahrzunehmenden Aufgaben
• Beschluss über die personelle Ausstattung des Jobcenters Köln
• Abschluss von Zielvereinbarungen mit dem Bund und der Stadt Köln

Und auf der Seite des Jobcenters Märkischer Kreis findet sich zu den Aufgaben und Befugnissen der Trägerversammlung gehören gemäß § 44c SGB II folgende Ausführungen:

• die Entscheidung über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten, wie beispielsweise die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers, der Verwaltungsablauf und deren Organisation oder die Änderung des Standorts des Jobcenters
• Beratung über gemeinsame Betreuungsschlüssel unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
• Die Aufstellung einheitlicher Grundsätze der Qualifizierungsplanung und Personalentwicklung
• Die Abstimmung des örtlichen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des Jobcenters Märkischer Kreis.

Vor diesem Hintergrund erbitte ich vom Jobcenter Märkischer Kreis folgende Dokumente der Trägerversammlung für das Jahr 2014:

1. Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem Märkische Kreis und die Agentur für Arbeit Iserlohn in seiner aktuellsten Fassung
2. Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2014 des Jobcenters Märkischer Kreis (vgl. analog Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2014: Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf https://www.berlin.de/imperia/md/content/jobcenter/charlottenburg-wilmersdorf/amip_2014.pdf?start&ts=1396358588&file=amip_2014.pdf)
3. Beschluss über die jährliche Bedarfsplanung für Eingliederungsleistungen sowie den festzulegenden Verwaltungshaushalt
a. Die Bedarfsplanung des Jobcenters Märkischer Kreis für Eingliederungsleistungen in der aktuellsten Fassung
b. Der Verwaltungshaushalt des Jobcenters Märkischer Kreis in der aktuellsten Fassung
4. Beschluss über die Errichtung, Beibehaltung oder Änderung der Standorte und der dort wahrzunehmenden Aufgaben
5. Der gemeinsame Betreuungsschlüssel für das Jobcenter Märkischer Kreis unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
6. Beschluss über die personelle Ausstattung des Jobcenters Märkischer Kreis
7. Die Zielvereinbarungen mit dem Bund und dem Märkischen Kreis in der aktuellsten Fassung
8. Die einheitlichen Grundsätze der Qualifizierungsplanung und Personalentwicklung des Jobcenters Märkischer Kreis in der aktuellsten Fassung

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

Ergebnis der Anfrage

Zusammenfassung per 2015-07-24: Nach und aufgrund anwaltlicher Konsultation am 13.07.2015 sowie eingehender Reflexion wird das IFG-Verfahren nicht weiterverfolgt, sondern zu den Akten gelegt. Insofern ist das IFG-Verfahren nach reiflicher Überlegung per 24.07.2015 abgeschlossen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Mai 2014
  • Frist
    3. Juni 2014
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren Das Jobcenter Märkischer Kreis hat als gemeinsame Ein…
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Von
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Betreff
Jobcenter Märkischer Kreis: 2014 Beschlüsse der Trägerversammlung [#6346]
Datum
1. Mai 2014 00:25
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren Das Jobcenter Märkischer Kreis hat als gemeinsame Einrichtung zwei Träger: Der Märkische Kreis und die Agentur für Arbeit Iserlohn. Gemeinsames Lenkungsgremium beider Träger ist die Trägerversammlung. Auf der Seite des Jobcenters Köln stehen per 2014-04-30 (vgl. http://www.jobcenterkoeln.de/site/lenkungsgruppe/ ) zum Lenkungsgremium Trägerversammlung folgende Ausführungen: Nach der Neufassung des Sozialgesetzbuchs, Zweites Buch (SGB II) und dem auf dieser Grundlage abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Agentur für Arbeit Köln und der Stadt Köln vom 20. Dezember 2010 hat das Jobcenter Köln zwei Organe: die Trägerversammlung und die Geschäftsführung. Das Jobcenter Köln wird durch eine paritätisch besetzte Trägerversammlung gesteuert. Diese bestimmt die strategischen Leitlinien des Jobcenters Köln im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der zur Verfügung stehenden Finanzmittel. Zu den Aufgaben der Trägerversammlung gehören unter anderem: • Beschluss des jährlichen „Strategischen Integrationsprogramms" • Beschluss über die jährliche Bedarfsplanung für Eingliederungsleistungen, sowie den festzulegenden Verwaltungshaushalt • Beschluss über die Errichtung, Beibehaltung oder Änderung der Standorte und der dort wahrzunehmenden Aufgaben • Beschluss über die personelle Ausstattung des Jobcenters Köln • Abschluss von Zielvereinbarungen mit dem Bund und der Stadt Köln Und auf der Seite des Jobcenters Märkischer Kreis findet sich zu den Aufgaben und Befugnissen der Trägerversammlung gehören gemäß § 44c SGB II folgende Ausführungen: • die Entscheidung über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten, wie beispielsweise die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers, der Verwaltungsablauf und deren Organisation oder die Änderung des Standorts des Jobcenters • Beratung über gemeinsame Betreuungsschlüssel unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. • Die Aufstellung einheitlicher Grundsätze der Qualifizierungsplanung und Personalentwicklung • Die Abstimmung des örtlichen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des Jobcenters Märkischer Kreis. Vor diesem Hintergrund erbitte ich vom Jobcenter Märkischer Kreis folgende Dokumente der Trägerversammlung für das Jahr 2014: 1. Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem Märkische Kreis und die Agentur für Arbeit Iserlohn in seiner aktuellsten Fassung 2. Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2014 des Jobcenters Märkischer Kreis (vgl. analog Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2014: Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf https://www.berlin.de/imperia/md/content/jobcenter/charlottenburg-wilmersdorf/amip_2014.pdf?start&ts=1396358588&file=amip_2014.pdf) 3. Beschluss über die jährliche Bedarfsplanung für Eingliederungsleistungen sowie den festzulegenden Verwaltungshaushalt a. Die Bedarfsplanung des Jobcenters Märkischer Kreis für Eingliederungsleistungen in der aktuellsten Fassung b. Der Verwaltungshaushalt des Jobcenters Märkischer Kreis in der aktuellsten Fassung 4. Beschluss über die Errichtung, Beibehaltung oder Änderung der Standorte und der dort wahrzunehmenden Aufgaben 5. Der gemeinsame Betreuungsschlüssel für das Jobcenter Märkischer Kreis unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 6. Beschluss über die personelle Ausstattung des Jobcenters Märkischer Kreis 7. Die Zielvereinbarungen mit dem Bund und dem Märkischen Kreis in der aktuellsten Fassung 8. Die einheitlichen Grundsätze der Qualifizierungsplanung und Personalentwicklung des Jobcenters Märkischer Kreis in der aktuellsten Fassung Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Jobcenter Märkischer Kreis: 2014 Beschlüs…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jobcenter Märkischer Kreis: 2014 Beschlüsse der Trägerversammlung [#6346]
Datum
3. Juni 2014 00:51
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Jobcenter Märkischer Kreis: 2014 Beschlüsse der Trägerversammlung" vom 01.05.2014 (#6346) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6346 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Jobcenter Märkischer Kreis: 2014 Beschlüs…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bearbeitungsstand 2014-05-01 IFG Anfrage Jobcenter Märkischer Kreis: 2014 Beschlüsse der Trägerversammlung [#6346]
Datum
14. Juli 2014 17:41
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Jobcenter Märkischer Kreis: 2014 Beschlüsse der Trägerversammlung" vom 01.05.2014 (#6346) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 42 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6346 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Jobcenter Märkischer Kreis: 2014 Beschlüsse der Trägerversammlung" [#6346]
Datum
15. Juli 2014 12:47
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/6346 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bitte um Vermittlung in der Angelegenheit, da das Jobcenter Märkischer Kreis trotz zweier Erinnerungen ohne erkennbaren Grund auf meine IFG-Anfrage nicht reagiert, obwohl es gemäß § 7 Abs. 5 verpflichtet ist mir begehrten Informationen unverzüglich, spätestens nach einem Monat zugänglich zu machen. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6346 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
WG: IFG Anfrage beim Jobcenter Märkischer Kreis zu den Beschlüssen der Trägerversammlung für das Jahr 2014 Sehr ge…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
WG: IFG Anfrage beim Jobcenter Märkischer Kreis zu den Beschlüssen der Trägerversammlung für das Jahr 2014
Datum
29. September 2014 11:46
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
59,9 KB
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, anliegend ein kurzes Schreiben in der o.g. Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen,
Jobcenter Märkischer Kreis
Anfragen 6346 und 6556 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfragen sind hier eingegangen. Sie erhalten in…
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
Anfragen 6346 und 6556
Datum
10. Oktober 2014 10:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfragen sind hier eingegangen. Sie erhalten in Kürze endgültige Nachricht. Die Bearbeitungszeit bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Märkischer Kreis
Ihre Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 01.05.2014 (# 6346) und vom 12.06. 2014 (# 6556) ehr […
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 01.05.2014 (# 6346) und vom 12.06. 2014 (# 6556)
Datum
15. Oktober 2014
Status
Warte auf Antwort
ehr […], im Hinblick auf Ihren Antrag (#6346) verweise ich bezüglich der Anfrage zum Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm für das Jahr 2014 auf die Homepage des Jobcenters Märkischer Kreis. Dort ist unter dem Punkt „Markt und Integration“ der Unterpunkt „Förderangebote “ aufgeführt. Darunter ist dann das aktuelle Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm für das Jahr 2014 hinterlegt. Bezüglich der anderen Punkte in Ihren Anfragen besteht noch Ermittlungsbedarf. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und die Träger der gemeinsamen Einrichtung sind diesbezüglich ebenfalls eingeschaltet. Sobald ich weitere Informationen habe, um über Ihren Antrag endgültig entscheiden zu können, werde ich m ich wieder melden. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Märkischer Kreis
IFG Anfragen #6346 und #6556
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
IFG Anfragen #6346 und #6556
Datum
15. Oktober 2014 10:12
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 01.05.2014 (# 6346) und vom 12.06. 2014 (# 6556) [#6346] Se…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 01.05.2014 (# 6346) und vom 12.06. 2014 (# 6556) [#6346]
Datum
15. Oktober 2014 13:45
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die die Mitteilung zum gegenwärtigen Stand meiner Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 01.05.2014 (# 6346) und vom 12.06. 2014 (# 6556). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6346 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> meinen Antrag vom 01.05.2014 ändere ich dahingehend ab, dass ich das Dokument…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jobcenter Märkischer Kreis: 2014 Beschlüsse der Trägerversammlung [#6346] - Abänderung Antrag und Hinweis Kosten [#6346]
Datum
2. April 2015 14:59
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> meinen Antrag vom 01.05.2014 ändere ich dahingehend ab, dass ich das Dokument "Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem Märkische Kreis und die Agentur für Arbeit Iserlohn in seiner aktuellsten Fassung" im Rahmen des 2014-05-01 Antragesnicht mehr zur Verfügung gestellt bekommen möchte. Insofern ist der erste Punkt des 2014-05-01 Antrages obselet und bitte ihn daher aus dem Antrag zu streichen. Hintergrund der Bitte ist, dass ich diesbezüglich einen neuen IFG Antrag (vgl. 2015-02-04 IFG Antrag "Jobcenter Märkischer Kreis: Trägervereinbarung nach § 44b Abs. 2 Satz 1 SGB II", Link: https://fragdenstaat.de/a/9042) gestellt habe, in der ich mein Informationsbegehren präzisiert habe. Da ich davon ausgehe, dass der 2014-05-01 Antrag erhebliche Kosten d.h. Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz auslösen wird, beachten Sie bitten folgenden Hinweis zu den Kosten des 2014-05-01 Antrags: Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft. Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich keinerlei im Rahmen dieser IFG-Anfrage entstehenden Kosten akzeptieren werde, solange mir diese nicht vor ihrem Entstehen schriftlich angekündigt worden sind und solange ich die Übernahme dieser Kosten nicht schriftlich zugestimmt bzw. diese akzeptiert habe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 6346 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Jobcenter Märkischer Kreis
#6346, #6556, #6608, #7239
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
#6346, #6556, #6608, #7239
Datum
7. April 2015 14:00
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> zunächst einmal bedanke ich mich sehr herzlich für die Bescheidung meines Ant…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jobcenter Märkischer Kreis: 2014 Beschlüsse der Trägerversammlung [#6346]
Datum
8. April 2015 02:05
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> zunächst einmal bedanke ich mich sehr herzlich für die Bescheidung meines Antrages und die zur Verfügung gestellten Informationen. Jedoch gibt es noch offene Punkte bzw. bitte ich um ergänzende Auskünfte und Informationen. Ich habe folgende Nachfragen und Bitten im Kontext des 2014-05-01 Antrages "Jobcenter Märkischer Kreis: 2014 Beschlüsse der Trägerversammlung": 1. Gibt es einen Beschluss über die Errichtung, Beibehaltung oder Änderung der Standorte des Jobcenters Märkischer Kreis und der dort wahrzunehmenden Aufgaben? Wenn ja, bitte ich um Übermittlung des entsprechenden Beschlusses. 2. Gibt es einen Beschluss Beschluss über die personelle Ausstattung des Jobcenters Märkischer Kreis? Wenn ja, bitte ich um Übermittlung des entsprechenden Beschlusses. 3. Gibt es einheitliche Grundsätze der Qualifizierungsplanung und Personalentwicklung für das Jobcenters Märkischer Kreis? Wenn ja, bitte ich um Übermittlung der entsprechenden Dokumente. 4. Sie schreiben: „Für 2015 wurde durch die Trägerversammlung das Verwaltungsbudget auf 27.073.521,00 Euro festgelegt. “ Ich bitte um Übermittlung des Verwaltungshaushalt des Jobcenters Märkischer Kreis, aus dem sich die 27.073.521,00 Euro ergibt. 5. Sie schreiben: „Einen gesonderten Beschluss zum gemeinsamen Betreuungsschlüssel gibt es nicht.“ Gehe ich richtig in der Annahme, dass sich der gemeinsame Betreuungsschlüssel zwischen eingesetztem Personal und Leistungsberechtigten sich nach § 44c Abs. 4 SGB II richtet d.h. 1.) 1:75 bei der Gewährung der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres und 2.) 1:150 bei der Gewährung der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 6346 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Nach und aufgrund anwaltlicher Konsultation am 13.07.2015 sowie eingehender Reflexion wird das IFG-Verfahren nicht…
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
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Betreff
Jobcenter Märkischer Kreis: 2014 Beschlüsse der Trägerversammlung
Datum
24. Juli 2015
Status
Nach und aufgrund anwaltlicher Konsultation am 13.07.2015 sowie eingehender Reflexion wird das IFG-Verfahren nicht weiterverfolgt, sondern zu den Akten gelegt. Insofern ist das IFG-Verfahren nach reiflicher Überlegung per 24.07.2015 abgeschlossen.