Jobcenter Märkischer Kreis: BDSG Verfahrensverzeichnis

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Nach § 4d, § 4e des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) muss jede staatliche Stelle, die personenbezogene Daten verarbeitet, den Umgang mit diesen Daten dokumentieren. Diese Dokumentation wird als Verfahrensverzeichnis bezeichnet.

Gemäß § 4g Abs. 2 S. 1 BDSG ist von der verantwortlichen Stelle eine Übersicht über die in § 4e Satz 1 BDSG genannten Angaben sowie über zugriffsberechtigte Personen zur Verfügung zu stellen (das sogenannte "interne Verfahrensverzeichnis"). Soweit ein Datenschutzbeauftragter ernannt ist, macht dieser gemäß § 4g Abs. 2 S. 2 BDSG Teile dieses "internen Verfahrensverzeichnisses" (konkret die Angaben nach § 4e Satz 1 Nr. 1 bis 8 BDSG) auf Antrag jedermann in geeigneter Weise verfügbar. Es wird daher beantragt das interne Verfahrensverzeichnisses des Jobcenters Märkischer Kreis d.h. die Angaben nach § 4e Satz 1 Nr. 1 bis 8 BDSG in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG als PDF-Datei an meine meine persönliche E-Mail-Adresse zu übernsenden. Meine persönliche E-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>>

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) i.V.m. § 4g Abs. 2 S. 2 Bundesdatenschutzgesetz. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

Ergebnis der Anfrage

Zusammenfassung per 2015-10-18:

Am 18. Oktober 2015 folgende E-Mail erhalten:

Gesendet: Sonntag, 18. Oktober 2015 um 00:00 Uhr
Von: info@fragdenstaat.de
An: [...]
Betreff: Frag den Staat: Ihre Anfrage ist eingeschlafen [#6605]

Hallo [...],

Ihre Anfrage "Jobcenter Märkischer Kreis: BDSG Verfahrensverzeichnis" hat kein Ergebnis und hatte in den letzten 6 Monaten keine Aktivität. Daher ist Ihre Anfrage jetzt eingeschlafen.
Falls Sie in der Zwischenzeit eine Antwort erhalten haben, fügen Sie diese bitte hinzu und markieren Sie die Anfrage als erledigt:
[...]

Beste Grüße
Frag den Staat

Nach und aufgrund anwaltlicher Konsultation am 13.07.2015 sowie eingehender Reflexion wird vor dem Hintergrund der zitierten E-Mail das IFG-Verfahren nicht weiterverfolgt, sondern zu den Akten gelegt. Insofern ist das IFG-Verfahren nach reiflicher Überlegung und aufgrund des Umstandes, dass das Jobcenter Märkischer Kreis innerhalb der letzten 11 Monate seit 22.10.2014 nicht willens und/oder nicht fähig war eine Nachfrage trotz Erinnerung zeitnah/zügig zu beantworten, per 18.10.2015 abgeschlossen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. Juni 2014
  • Frist
    25. Juli 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Nach § 4d, § 4e des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jobcenter Märkischer Kreis: BDSG Verfahrensverzeichnis [#6605]
Datum
21. Juni 2014 21:06
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Nach § 4d, § 4e des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) muss jede staatliche Stelle, die personenbezogene Daten verarbeitet, den Umgang mit diesen Daten dokumentieren. Diese Dokumentation wird als Verfahrensverzeichnis bezeichnet. Gemäß § 4g Abs. 2 S. 1 BDSG ist von der verantwortlichen Stelle eine Übersicht über die in § 4e Satz 1 BDSG genannten Angaben sowie über zugriffsberechtigte Personen zur Verfügung zu stellen (das sogenannte "interne Verfahrensverzeichnis"). Soweit ein Datenschutzbeauftragter ernannt ist, macht dieser gemäß § 4g Abs. 2 S. 2 BDSG Teile dieses "internen Verfahrensverzeichnisses" (konkret die Angaben nach § 4e Satz 1 Nr. 1 bis 8 BDSG) auf Antrag jedermann in geeigneter Weise verfügbar. Es wird daher beantragt das interne Verfahrensverzeichnisses des Jobcenters Märkischer Kreis d.h. die Angaben nach § 4e Satz 1 Nr. 1 bis 8 BDSG in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG als PDF-Datei an meine meine persönliche E-Mail-Adresse zu übernsenden. Meine persönliche E-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) i.V.m. § 4g Abs. 2 S. 2 Bundesdatenschutzgesetz. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Jobcenter Märkischer Kreis: BDSG Verfahre…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jobcenter Märkischer Kreis: BDSG Verfahrensverzeichnis [#6605]
Datum
25. Juli 2014 00:02
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Jobcenter Märkischer Kreis: BDSG Verfahrensverzeichnis" vom 21.06.2014 (#6605) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6605 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Jobcenter Märkischer Kreis
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 21.06.2014 (#6605) bezüglich des Verfahrensverzeichnisses ge…
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 21.06.2014 (#6605) bezüglich des Verfahrensverzeichnisses gemäß § 4 g i.V.m. §§ 18, 4e und 9 BDSG (AZ: [...])
Datum
22. Oktober 2014
Status
Warte auf Antwort
Guten Abend Frau Schönfeld, vielen Dank für die Übermittlung der Informationen. Diese waren jedoch nicht die Informationen, die ich mit meinem Antrag vom 21.06.2014 begehrte. Daher stelle ich folgenden Präzisierungsantrag: Bitte übermitteln Sie mir gemäß § 1 Abs. 1 und 2 IFG i.V.m. § 4g Abs. 2 S. 2 BDSG das Verfahrenverzeichnis des Jobcenters Märkischer Kreis nach § 4g i.V.m. § 18 und § 4e BDSG bestehend aus dem Hauptblatt und die Anlagen zum Hauptblatt für jedes Verfahren automatisierter Verarbeitung wie auf den Seiten 43-44 der 2011-11-15 Publikation &quot;BfDI-INFO 4 Die Datenschutzbeauftragten in Behörde und Betrieb (9. Auflage)&quot; (Link: http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Infobroschueren/INFO4.pdf?__blob=publicationFile) der Bundesdatenschutzbeauftragten dargestellt. Da Ihnen als Beauftragte für den Datenschutz von der verantwortlichen Stelle eine Übersicht über die in § 4e Satz 1 genannten Angaben, die ich mit meinem Antrag begehre, zu stellen ist, handelt es sich meiner Meinung nach um eine einfache Auskunft Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft. Danke im Voraus für Ihre Arbeit. Beste Grüße
Jobcenter Märkischer Kreis
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 21.06.2014 (#6605) bezüglich des Verfahrensverzeichnisse…
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 21.06.2014 (#6605) bezüglich des Verfahrensverzeichnisses gemäß § 4 g iVm §§ 18, 4e und 9 BDSG
Datum
22. Oktober 2014
Status
Warte auf Antwort
Sehr [...], auf Ihre Anfrage bezüglich des Verfahrensverzeichnisses gemäß § 4 g BDSG kann ich Ihnen mitteilen, das das Jobcenter Märkischer Kreis ein eigengenutztes EDV-Verfahren führt. Dies ist das Datenverarbeitungssystem der Firma HANSALOG. Inhalt des Systems ist die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Modulen zur Zeiterfassung, Stellenplanbewirtschaftung, Personalinformations-bewirtschaftung und Reisekostenabrechnung. Die mit der Datenverarbeitung beauftragte Personengruppe sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Personal im Jobcenter Märkischer Kreis. Ansonsten nutzt das Jobcenter Märkischer Kreis die Datenverarbeitungssysteme der Bun-desagentur für Arbeit. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann jeder Betroffene oder von diesem bevollmächtigter Dritter in-nerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Für Minderjährige oder nicht geschäftsfähige Personen handelt deren gesetzliche Vertreter. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Briefkopf genannten Stelle einzulegen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> meine E-Mail vom 22.10.2014, mit dem ich die Zusendung des BDSG-Verfahrenverz…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jobcenter Märkischer Kreis: BDSG Verfahrensverzeichnis [#6605]
Datum
20. April 2015 21:48
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> meine E-Mail vom 22.10.2014, mit dem ich die Zusendung des BDSG-Verfahrenverzeichnis des Jobcenters Märkischer Kreis nach § 4g i.V.m. § 18 und § 4e BDSG bestehend aus dem Hauptblatt und die Anlagen zum Hauptblatt für jedes Verfahren automatisierter Verarbeitung beantragte, ist nunmehr seit über 5 Monaten unbeantwortet geblieben. In den Anwendungshinweisen des Bundesinnenministeriums zum IFG (vgl. http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_21112005_V5a13025016.htm) heißt es: "Die Information ist unverzüglich - ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB) - zu erteilen oder abzulehnen. Im Regelfall soll die Information innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags bei der Behörde erfolgen. Erfolgt sie später, ist der Antragsteller innerhalb eines Monats formlos über die Gründe zu unterrichten." Bitte informieren Sie mich daher umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 6605 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>