Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2005-2013

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Einführung des SGB II im Jahre 2005 wurde eine Klagewelle unerwarteten Ausmaßes losgetreten. In der Folge entstanden Kosten für verlorene Widerspruchs- und Klageverfahren. Es wird der Antrag gestellt, die im Folgenden benannten Kosten nach Monat und Jahr aufgeschlüsselt auszuweisen (2005-2013):

1. die Personalkosten der Widerspruchstelle und die jeweilige Mitarbeiterzahl
2. die Kostenerstattung für Rechtsanwälte in verlorenen Widerspruchsverfahren
3. die Kostenaufstellung für Anwälte in verlorenen Klageverfahren
4. die Gerichtskosten getrennt nach Sozialgericht, LSG, Verwaltungsgericht usw.
5. welche weiteren Kosten entstehen im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeitsverfahren (OWi-Verfahren)

Es wird vorausgesetzt, dass die Daten im Rahmen des internen Controllings ermittelt und zumindest zum Teil an die BA übermittelt wurden. Bitte übersenden Sie mir diese Daten gemäß § 8 Abs. 3 E-Government-Gesetz im digitalen Dateiformat z.B. PDF oder Excel.

Bitte beachten Sie folgendes:

Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten.

Sollte sich eine voraussichtliche Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe ergeben oder Teile meines IFG-Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, möchte ich hierüber informiert werden und die Gelegenheit bekommen, mein Informationsbegehren entweder zu präzisieren oder ggf. einzuschränken, um die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Außerdem möchte ich die Möglichkeit erhalten, Argumente anzuführen, die unter Umständen zu einer Ermäßigung der Gebühren führen könnten (§ 2 IFGGebV). Desweiteren bitte ich in diesen Fällen (Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe oder Verbundenheit des IFG-Antrags mit etwaigen Kosten) um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, die nicht mit einer Entstehung von Gebühren, Auslagen und Kosten verbunden sind.

Allgemeine Hinweise und Bitten:

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

Ergebnis der Anfrage

Zusammenfassung per 2016-01-25:

Nach und aufgrund anwaltlicher Konsultation am 13.07.2015 sowie eingehender Reflexion wird vor dem Hintergrund, dass der 2014-06-16 IFG-Antrag seit der 2015-01-15 Sachstandsaufforderung an das Jobcenter Märkischer Kreis immer noch nicht beschieden ist, das IFG-Verfahren nicht weiterverfolgt, sondern zu den Akten gelegt. Insofern ist das IFG-Verfahren nach reiflicher Überlegung und aufgrund des Umstandes, dass das Jobcenter Märkischer Kreis innerhalb der letzten 19 Monate seit der Antragsstellung 16.06.2014 nicht willens und/oder nicht fähig war den IFG-Antrag trotz Erinnerungen zeitnah/zügig zu beantworten, per 25.01.2016 abgeschlossen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Juni 2014
  • Frist
    18. Juli 2014
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Betreff
Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2005-2013 [#6577]
Datum
16. Juni 2014 18:03
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Einführung des SGB II im Jahre 2005 wurde eine Klagewelle unerwarteten Ausmaßes losgetreten. In der Folge entstanden Kosten für verlorene Widerspruchs- und Klageverfahren. Es wird der Antrag gestellt, die im Folgenden benannten Kosten nach Monat und Jahr aufgeschlüsselt auszuweisen (2005-2013): 1. die Personalkosten der Widerspruchstelle und die jeweilige Mitarbeiterzahl 2. die Kostenerstattung für Rechtsanwälte in verlorenen Widerspruchsverfahren 3. die Kostenaufstellung für Anwälte in verlorenen Klageverfahren 4. die Gerichtskosten getrennt nach Sozialgericht, LSG, Verwaltungsgericht usw. 5. welche weiteren Kosten entstehen im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeitsverfahren (OWi-Verfahren) Es wird vorausgesetzt, dass die Daten im Rahmen des internen Controllings ermittelt und zumindest zum Teil an die BA übermittelt wurden. Bitte übersenden Sie mir diese Daten gemäß § 8 Abs. 3 E-Government-Gesetz im digitalen Dateiformat z.B. PDF oder Excel. Bitte beachten Sie folgendes: Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten. Sollte sich eine voraussichtliche Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe ergeben oder Teile meines IFG-Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, möchte ich hierüber informiert werden und die Gelegenheit bekommen, mein Informationsbegehren entweder zu präzisieren oder ggf. einzuschränken, um die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Außerdem möchte ich die Möglichkeit erhalten, Argumente anzuführen, die unter Umständen zu einer Ermäßigung der Gebühren führen könnten (§ 2 IFGGebV). Desweiteren bitte ich in diesen Fällen (Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe oder Verbundenheit des IFG-Antrags mit etwaigen Kosten) um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, die nicht mit einer Entstehung von Gebühren, Auslagen und Kosten verbunden sind. Allgemeine Hinweise und Bitten: Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Wi…
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Betreff
AW: Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2005-2013 [#6577]
Datum
18. Juli 2014 00:42
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2005-2013" vom 16.06.2014 (#6577) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6577 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, zur meiner Anfrage "Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und S…
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Betreff
Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2005-2013 [#6577]
Datum
15. Januar 2015 14:45
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, zur meiner Anfrage "Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2005-2013" liegt mir bisher kein Ergebnis vor. Sie wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Seit Anfragestellerstellung sind mittlerweile mehr als 6 Monaten vergangen. Bitte informieren Sie mich daher umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 6577 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Jobcenter Märkischer Kreis
Nach und aufgrund anwaltlicher Konsultation am 13.07.2015 sowie eingehender Reflexion wird vor dem Hintergrund, da…
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Via
Briefpost
Betreff
Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2005-2013
Datum
25. Januar 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Nach und aufgrund anwaltlicher Konsultation am 13.07.2015 sowie eingehender Reflexion wird vor dem Hintergrund, dass der 2014-06-16 IFG-Antrag seit der 2015-01-15 Sachstandsaufforderung an das Jobcenter Märkischer Kreis immer noch nicht beschieden ist, das IFG-Verfahren nicht weiterverfolgt, sondern zu den Akten gelegt. Insofern ist das IFG-Verfahren nach reiflicher Überlegung und aufgrund des Umstandes, dass das Jobcenter Märkischer Kreis innerhalb der letzten 19 Monate seit der Antragsstellung 16.06.2014 nicht willens und/oder nicht fähig war den IFG-Antrag trotz Erinnerungen zeitnah/zügig zu beantworten, per 25.01.2016 abgeschlossen.
Jobcenter Märkischer Kreis
Kosten WS + Klagen
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
Kosten WS + Klagen
Datum
15. Februar 2016 15:00
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich für die mittels der Nachricht vom 15. Februar 2016 bereitges…
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Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2005-2013 (FragDenStaat.de Vorgang #6577; Ihr Zeichen zu ihrer Nachricht vom 15. Februar 2016: Datenschutz + IFG) [#6577]
Datum
20. Februar 2016 01:53
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich für die mittels der Nachricht vom 15. Februar 2016 bereitgestellten Informationen. Da jedoch noch die Zahl der Mitarbeiter in der Widerspruchsstelle im Zeitraum 2005 bis 2013 fehlt, beantrage/bitte ich die entsprechenden Informationen mir gemäß § 1 Abs. 1 IFG zu übermitteln. Danke im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 6577 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrt<< Anrede >> mittels E-mail vom 20.02.2016 beantrage ich gemäß die entsprechenden Informat…
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Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2005-2013 (FragDenStaat.de Vorgang #6577; Ihr Zeichen zu ihrer Nachricht vom 15. Februar 2016: Datenschutz + IFG) [#6577]
Datum
19. August 2016 14:45
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> mittels E-mail vom 20.02.2016 beantrage ich gemäß die entsprechenden Informationen mir gemäß § 1 Abs. 1 IFG die Zahl der Mitarbeiter in der Widerspruchsstelle im Zeitraum 2005 bis 2013 zu übermitteln. Da dies seit dem 20.02.2016 nicht passiert ist, bitte ich um Übermittlung der entsprechenden Informationen. Danke im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 6577 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrt<< Anrede >> mittels E-mail vom 20.02.2016 beantragte ich gemäß § 1 Abs. 1 IFG mir die Zah…
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Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2005-2013 (FragDenStaat.de Vorgang #6577; Ihr Zeichen zu ihrer Nachricht vom 15. Februar 2016: Datenschutz + IFG) [#6577]
Datum
17. Februar 2017 08:15
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> mittels E-mail vom 20.02.2016 beantragte ich gemäß § 1 Abs. 1 IFG mir die Zahl der Mitarbeiter in der Widerspruchsstelle im Zeitraum 2005 bis 2013 zu übermitteln. Da dies seit dem 20.02.2016 nicht passiert ist, bitte ich um Übermittlung der entsprechenden Informationen. Danke im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 6577 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrt<< Anrede >> mittels E-mail vom 20.02.2016 beantragte ich gemäß § 1 Abs. 1 IFG mir die Zah…
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Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2005-2013 (FragDenStaat.de Vorgang #6577; Ihr Zeichen zu ihrer Nachricht vom 15. Februar 2016: Datenschutz + IFG) [#6577]
Datum
17. August 2017 08:11
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> mittels E-mail vom 20.02.2016 beantragte ich gemäß § 1 Abs. 1 IFG mir die Zahl der Mitarbeiter in der Widerspruchsstelle im Zeitraum 2005 bis 2013 zu übermitteln. Da dies seit dem 20.02.2016 nicht passiert ist, bitte ich um Übermittlung der entsprechenden Informationen. Danke im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 6577 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrt e Frau Schönfeld, mittels E-mail vom 20.02.2016 beantragte ich gemäß § 1 Abs. 1 IFG mir die Zahl d…
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Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2005-2013 (FragDenStaat.de Vorgang #6577; Ihr Zeichen zu ihrer Nachricht vom 15. Februar 2016: Datenschutz + IFG) [#6577]
Datum
15. Februar 2018 13:15
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
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Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2005-2013 (FragDenStaat.de Vorgang #6577; Ihr Zeichen zu ihrer Nachricht vom 15. Februar 2016: Datenschutz + IFG) [#6577]
Datum
15. August 2018 07:46
An
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