Jobcenter Märkischer Kreis: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen 2005-2013
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Einführung des SGB II im Jahre 2005 wurde eine Klagewelle unerwarteten Ausmaßes losgetreten. In der Folge entstanden Kosten für verlorene Widerspruchs- und Klageverfahren. Es wird der Antrag gestellt, die im Folgenden benannten Kosten nach Monat und Jahr aufgeschlüsselt auszuweisen (2005-2013):
1. die Personalkosten der Widerspruchstelle und die jeweilige Mitarbeiterzahl
2. die Kostenerstattung für Rechtsanwälte in verlorenen Widerspruchsverfahren
3. die Kostenaufstellung für Anwälte in verlorenen Klageverfahren
4. die Gerichtskosten getrennt nach Sozialgericht, LSG, Verwaltungsgericht usw.
5. welche weiteren Kosten entstehen im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeitsverfahren (OWi-Verfahren)
Es wird vorausgesetzt, dass die Daten im Rahmen des internen Controllings ermittelt und zumindest zum Teil an die BA übermittelt wurden. Bitte übersenden Sie mir diese Daten gemäß § 8 Abs. 3 E-Government-Gesetz im digitalen Dateiformat z.B. PDF oder Excel.
Bitte beachten Sie folgendes:
Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten.
Sollte sich eine voraussichtliche Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe ergeben oder Teile meines IFG-Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, möchte ich hierüber informiert werden und die Gelegenheit bekommen, mein Informationsbegehren entweder zu präzisieren oder ggf. einzuschränken, um die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Außerdem möchte ich die Möglichkeit erhalten, Argumente anzuführen, die unter Umständen zu einer Ermäßigung der Gebühren führen könnten (§ 2 IFGGebV). Desweiteren bitte ich in diesen Fällen (Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe oder Verbundenheit des IFG-Antrags mit etwaigen Kosten) um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, die nicht mit einer Entstehung von Gebühren, Auslagen und Kosten verbunden sind.
Allgemeine Hinweise und Bitten:
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen,
Ergebnis der Anfrage
Zusammenfassung per 2016-01-25:
Nach und aufgrund anwaltlicher Konsultation am 13.07.2015 sowie eingehender Reflexion wird vor dem Hintergrund, dass der 2014-06-16 IFG-Antrag seit der 2015-01-15 Sachstandsaufforderung an das Jobcenter Märkischer Kreis immer noch nicht beschieden ist, das IFG-Verfahren nicht weiterverfolgt, sondern zu den Akten gelegt. Insofern ist das IFG-Verfahren nach reiflicher Überlegung und aufgrund des Umstandes, dass das Jobcenter Märkischer Kreis innerhalb der letzten 19 Monate seit der Antragsstellung 16.06.2014 nicht willens und/oder nicht fähig war den IFG-Antrag trotz Erinnerungen zeitnah/zügig zu beantworten, per 25.01.2016 abgeschlossen.
Anfrage eingeschlafen
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Datum16. Juni 2014
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18. Juli 2014
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