Jobcenter Märkischer Kreis: Speicherung der Akten
1. Wie viel Akten werden elektronisch gespeichert?
2. Wie viel Speicherkapazität wird verbraucht für die elektronisch gespeicherten Akten (Bitte auch für die einzelnen Jahre aufschlüsseln)?
3. Werden die Daten der Akten auf dem Speichermedium verschlüsselt?
Wenn ja, welche Verschlüsselung wird verwendet?
4. Werden Backups der elektronisch gespeicherten Akten erstellt?
Wenn ja, wie viel, in welcher Form und an welchem Standort?
5. An welchem Standort und mit welchem Speichermedium werden die elektronisch gespeicherten Akten gespeichert?
6. Welche Dateiformate, Formate werden für die Speicherung der elektronisch gespeicherten Akten benutzt?
7. Welche Software wird für die Verwaltung und Bearbeitung der elektronisch gespeicherten Akten genutzt?
8. Wurde ein Datenschutzbeauftragter für die Kontrolle und Beratung der Datenverarbeitung hinzugezogen? Wenn ja, wann und wie war das Ergebnis der Kontrolle?
9. Prüfte das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) die Sicherheit der IT-Systeme? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten.
Sollte sich eine voraussichtliche Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe ergeben, möchte ich hierüber informiert werden und die Gelegenheit bekommen, mein Informationsbegehren entweder zu präzisieren oder ggf. einzuschränken, um die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Außerdem möchte ich die Möglichkeit erhalten, Argumente anzuführen, die unter Umständen zu einer Ermäßigung der Gebühren führen könnten (§ 2 IFGGebV).
Ergebnis der Anfrage
Zusammenfassung per 2015-09-07:
Am 6. September 2015 folgende E-Mail erhalten:
Gesendet: Sonntag, 06. September 2015 um 00:00 Uhr
Von: info@fragdenstaat.de
An: [...]
Betreff: Frag den Staat: Ihre Anfrage ist eingeschlafen [#6509]
Hallo [...],
Ihre Anfrage "Jobcenter Märkischer Kreis: Speicherung der Akten" hat kein Ergebnis und hatte in den letzten 6 Monaten keine Aktivität. Daher ist Ihre Anfrage jetzt eingeschlafen. Falls Sie in der Zwischenzeit eine Antwort erhalten haben, fügen Sie diese bitte hinzu und markieren Sie die Anfrage als erledigt: [...]
Beste Grüße
Frag den Staat
Nach und aufgrund anwaltlicher Konsultation am 13.07.2015 sowie eingehender Reflexion wird vor dem Hintergrund der zitierten E-Mail das IFG-Verfahren nicht weiterverfolgt, sondern zu den Akten gelegt. Insofern ist das IFG-Verfahren nach reiflicher Überlegung und aufgrund des Umstandes, dass das Jobcenter Märkischer Kreis innerhalb der letzten 6 Monate nicht willens und/oder nicht fähig war eine Nachfrage trotz Erinnerung(en) zeitnah/zügig zu beantworten, per 24.07.2015 abgeschlossen.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum31. Mai 2014
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4. Juli 2014
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