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Jobcenter SGB II bzw. LHM SGB XII: Kosten der Unterkunft über der Mietobergrenze bei Erstantragsstellungl

lt. Schreiben vom 30.09.2019 von Frau XXX Sozialreferat Rechtsabteilung wird bei Überschreitung der Miete = KdU bei Erstantragstellung unzulässig keine Einzel-/Härtefallprüfung mit Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgenommen.

Diese wird nur bei erstmaliger Überschreitung der regulären Mietobergrenzen im laufenden Leistungsbezug mit Formblatt "Einzelfall / Härteentscheidung" durchgeführt.

Dies ist ein klarer Rechtsbruch und Manipulation von Statistiken, um zustehende Sozialleistungen nicht zeitnah bzw. fristgerecht bewilligen zu müssen:
- zu niedrige tatsächliche KdU
- Anteil der nicht übernommenen KdU (= Zuzahlung aus dem Regelsatz)
- etc.
https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Leistungen-Einkommen-Bedarfe-Wohnkosten/Leistungen-Einkommen-Bedarfe-Wohnkosten-Nav.html

Beispiel:-Fälle:
a) Miete bei Erstantragstellung zu hoch -> Übernahme nur bis zur MOG.
b) Miete bei Erstantragsstellung zu hoch und HK-BK-Nachzahlung und Erhöhung Vorauszahlung-> Übernahme nur bis zur MOG
c) Erhöhung Miete im laufenden Leistungsbezug -> Prüfung Einzelfall / Härteentscheidung -> Übernahme Miete voll
d) Fall c bekommt vorübergehend Arbeitseinkommen -> Bei Neuantragstellung nach 6 Monaten Miete nur noch bis zur MOG

Damit besteht kein Anreiz Einkommen zu erzielen, wenn dadurch bei Neubeginn des Leistungsbezuges (ohne eigenem Verschulden) weniger Miete übernommen wird als vorher.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-074.html

https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Harald_2019/R-ID_4-19_BVerfG_zum_Persoenl.Budget.pdf
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/03/rk20190314_1bvr016919.html

Meine Frage:

Wie ist sichergestellt, dass IMMER eine Prüfung durch Formblatt "Einzelfall / Härteentscheidung" erfolgt und diese dem Antragsteller (= Sozialleistugnsbezieher) aufgrund der Datenschutzvorschriften und Bestandteil des Bewilligungs-/Ablehnungsbescheides übersandt wird?

Welche Fehler wurden diesbezüglich von der Revision / Controlling moniert?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. November 2019
  • Frist
    24. Dezember 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jobcenter SGB II bzw. LHM SGB XII: Kosten der Unterkunft über der Mietobergrenze bei Erstantragsstellungl [#170726]
Datum
20. November 2019 11:53
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
lt. Schreiben vom 30.09.2019 von Frau XXX Sozialreferat Rechtsabteilung wird bei Überschreitung der Miete = KdU bei Erstantragstellung unzulässig keine Einzel-/Härtefallprüfung mit Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgenommen. Diese wird nur bei erstmaliger Überschreitung der regulären Mietobergrenzen im laufenden Leistungsbezug mit Formblatt "Einzelfall / Härteentscheidung" durchgeführt. Dies ist ein klarer Rechtsbruch und Manipulation von Statistiken, um zustehende Sozialleistungen nicht zeitnah bzw. fristgerecht bewilligen zu müssen: - zu niedrige tatsächliche KdU - Anteil der nicht übernommenen KdU (= Zuzahlung aus dem Regelsatz) - etc. https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Leistungen-Einkommen-Bedarfe-Wohnkosten/Leistungen-Einkommen-Bedarfe-Wohnkosten-Nav.html Beispiel:-Fälle: a) Miete bei Erstantragstellung zu hoch -> Übernahme nur bis zur MOG. b) Miete bei Erstantragsstellung zu hoch und HK-BK-Nachzahlung und Erhöhung Vorauszahlung-> Übernahme nur bis zur MOG c) Erhöhung Miete im laufenden Leistungsbezug -> Prüfung Einzelfall / Härteentscheidung -> Übernahme Miete voll d) Fall c bekommt vorübergehend Arbeitseinkommen -> Bei Neuantragstellung nach 6 Monaten Miete nur noch bis zur MOG Damit besteht kein Anreiz Einkommen zu erzielen, wenn dadurch bei Neubeginn des Leistungsbezuges (ohne eigenem Verschulden) weniger Miete übernommen wird als vorher. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-074.html https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Harald_2019/R-ID_4-19_BVerfG_zum_Persoenl.Budget.pdf https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/03/rk20190314_1bvr016919.html Meine Frage: Wie ist sichergestellt, dass IMMER eine Prüfung durch Formblatt "Einzelfall / Härteentscheidung" erfolgt und diese dem Antragsteller (= Sozialleistugnsbezieher) aufgrund der Datenschutzvorschriften und Bestandteil des Bewilligungs-/Ablehnungsbescheides übersandt wird? Welche Fehler wurden diesbezüglich von der Revision / Controlling moniert?
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20.11.2019 mit u. a. folgendem Inhalt: "Wie …
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Jobcenter SGB II bzw. LHM SGB XII: Kosten der Unterkunft über der Mietobergrenze bei Erstantragsstellungl [#170726]
Datum
5. Dezember 2019 11:51
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20.11.2019 mit u. a. folgendem Inhalt: "Wie ist sichergestellt, dass IMMER eine Prüfung durch Formblatt "Einzelfall / Härteentscheidung" erfolgt und diese dem Antragsteller (= Sozialleistugnsbezieher) aufgrund der Datenschutzvorschriften und Bestandteil des Bewilligungs-/Ablehnungsbescheides übersandt wird? Welche Fehler wurden diesbezüglich von der Revision / Controlling moniert?" Bitte beachten Sie, dass die Informationsfreiheitssatzung gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 den "Zugang ... zu vorhandenen amtlichen Informationen" regelt, d. h. gem § 2 Satz 1 Nr. 1 zu "amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichungen". Nachdem Sie mit Ihrem Schreiben nicht den Zugang zu konkreten vorhandenen Aufzeichnungen der Landeshauptstadt München, sondern um die Beantwortung Ihrer beiden Fragen beantragen, ist festzustellen, dass Ihre Anfrage inhaltlich keinen Antrag gemäß der Informationsfreiheitssatzung darstellt und insofern nicht weiter verfolgt wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage hatte einen klaren Inhalt zur Frage und betrifft tausende Leistungsbez…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Jobcenter SGB II bzw. LHM SGB XII: Kosten der Unterkunft über der Mietobergrenze bei Erstantragsstellungl [#170726]
Datum
9. Dezember 2019 08:53
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage hatte einen klaren Inhalt zur Frage und betrifft tausende Leistungsbezieher in München. Ergänzung: In wie vielen Fällen wurde die Einzel- und Härtefallprüfung mit Wirtschaftlichkeit NICHT durchgeführt und welche Summe an Sozialleistungen hat die LHM im Gegenzug zu unrecht eingespart? Wie Ihnen bekannt ist, laufen parallel Beschwerden beim Datenschutzbeauftragten Bund und Bayern sowie offene Gerichtsverfahren. Mit dieser schwachen Argumentation und ausweichenden Antwort werden Sie sämtliche Prozesse verlieren, spätestens beim BSG / BvG. Eine Strafanzeige/-antrag inkl. Statistikmanipulation behalte ich mir vor. Es wird um vollständige Beantwortung meiner Anfrage gebeten. Heribert Prantl: Sozial schwach sind diejenigen, die den Armen aus der Armut helfen könnten, es aber nicht tun. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 170726 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170726 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag wurde an das zuständige Fachreferat zur weiteren Bearbeitung weitergelei…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Jobcenter SGB II bzw. LHM SGB XII: Kosten der Unterkunft über der Mietobergrenze bei Erstantragsstellungl [#170726]
Datum
12. Dezember 2019 11:03
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag wurde an das zuständige Fachreferat zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung München
Jobcenter SGB II bzw. LHM SGB XII: Kosten der Unterkunft über der Mietobergrenze bei Erstantragstellung Sehr geehr…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Jobcenter SGB II bzw. LHM SGB XII: Kosten der Unterkunft über der Mietobergrenze bei Erstantragstellung
Datum
19. Dezember 2019 13:57
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. - Die Prüfung "Einzelfall/Härtefallenscheidung" erfolgt nur, soweit die Kosten der Unterkunft nicht sowieso in voller Höhe bei der Bedarfsberechnung der SGB XII-Leistungen berücksichtigt werden. Denn mehr als die tatsächlichen Kosten der Unterkunft können bei der Bedarfsberechnung im SGB XII nicht übernommen werden (s. § 35 SGB XII). Wenn die tatsächlichen Kosten der Unterkunft in der Bedarfsberechnung in voller Höhe berücksichtigt werden, bedarf es keiner Einzelfall/Härtefallentscheidung mehr, da diesbezüglich keine Härte vorliegen kann. Das Formblatt wird in einem solchen Fall nicht ausgefüllt. Ihre Frage, wie sichergestellt werden kann, dass immer eine Prüfung mit dem obengenannten Formblatt erfolgt, ist nicht beantwortbar, da eine Härtefallentscheidung eben nur in bestimmten Fällen zu treffen ist (s.o.). Bei dem Formblatt Einzelfall/Härtefallentscheidung handelt es sich um ein internes Formblatt. Wenn eine Entscheidung der Sachbearbeitung über die Übernahme von Kosten der Unterkunft, die über der Mietobergrenze liegen, getroffen wurde, wird dieses im SGB XII ausgefüllt und in der Akte abgeheftet. Somit können z.B bei einem Sachbearbeitungswechsel die Gründe, die zur Entscheidung geführt haben, nachvollzogen werden. Es ist nicht vorgesehen, dass dieses interne Formblatt dem Sozialleistungsbezieher übersandt wird. Die getroffene Entscheidung der Prüfung Einzelfall/Härtefallentscheidung spiegelt sich im Bescheid wieder, der einen Verwaltungsakt darstellt. Dieser wird dem Sozialleistungsbezieher bekannt gegeben und kann von ihm mit dem Rechtsmittel des Widerspruchs angefochten werden. - Es wurden insofern keine Fehler vom Controlling moniert. - Zu Ihren ergänzenden Fragen vom 09.12.2019: Es wird keine Statistik darüber geführt, in wie vielen Fällen das Formblatt nicht ausgefüllt wurde. Insofern ist keine amtliche Information vorhanden, zu der im Rahmen der Informationsfreiheitssatzung Zugang gewährt werden könnte. Die Frage, welche Kosten sich die LHM einspart, kann ebenfalls nicht beantwortet werden. Es liegen keine amtlichen Informationen darüber vor. Ein Zusammenhang mit dem Nichtausfüllen des Formblatts und einer Ersparnis kann nicht gesehen werden. Es wird im übrigen auf unsere Antwort Ihrer Anfrage #169520 verwiesen. Es liegen dem Amt für Soziale Sicherung keine Anhaltspunkte dafür vor, dass das Formblatt in zu bearbeitenden Fällen SGB XII Fällen nicht ausgefüllt wurde, obwohl die Mietobergrenze überschritten war. Das Amt für Soziale Sicherung kann hier nur für sich sprechen. Das Jobcenter ist eine eigenständige Behörde, die vom Amt für Soziale Sicherung zu unterscheiden ist. mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.