Jobcenter und Sozialamt

Wie viele Menschen (Erwachsene und Kinder) in Deutschland bezogen zum Stichtag 31.12.2023 Leistungen vom Jobcenter und wie viele Menschen Leistungen des Sozialamtes (Grundsicherung) ?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Februar 2024
  • Frist
    28. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Menschen (Erwachsene und Ki…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jobcenter und Sozialamt [#301212]
Datum
25. Februar 2024 22:51
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Menschen (Erwachsene und Kinder) in Deutschland bezogen zum Stichtag 31.12.2023 Leistungen vom Jobcenter und wie viele Menschen Leistungen des Sozialamtes (Grundsicherung) ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301212/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihre Nachricht vom 25. Februar 2024 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an das B…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihre Nachricht vom 25. Februar 2024
Datum
1. März 2024 15:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 25. Februar 2024. Daten zur Anzahl und zu den Strukturmerkmalen der Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) werden monatlich auf der Internetseite der Statistik der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht und sind unter dem folgenden Link abrufbar: Einzelausgaben - Statistik der Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)<https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524052&topic_f=zeitreihekreise-zr-gruarb>. Derzeit liegen die entsprechenden Daten bis einschließlich November 2023 vor. Demnach erhielten im November 2023 5.509.318 Personen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Daten zur Anzahl der Leistungsberechtigten in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) werden quartalsweise auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht und sind für den letzten Berichtsmonat des jeweiligen Quartals beispielsweise über die Tabelle 22151-0003 unter folgendem Link abrufbar: Statistisches Bundesamt Deutschland - GENESIS-Online: Statistik: 22151 (destatis.de)<https://www-genesis.destatis.de/genesis/online?operation=statistic&levelindex=0&levelid=1709044488831&code=22151#abreadcrumb>. Die aktuellsten Daten liegen für September 2023 vor, wonach 1.213.855 Personen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezogen. Daten zur Anzahl der Leistungsberechtigten in der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII werden jeweils zum Jahresende erhoben. Hier liegen die aktuellsten Daten zum 31.12.2022 vor, wonach 128.020 Personen außerhalb von Einrichtungen Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten. Ich hoffe, dass Ihnen diese Angaben weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 25. Februar 2024 [#301212] Guten Tag, beinhaltet die Zahl der Personen, die Leistungen nac…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 25. Februar 2024 [#301212]
Datum
2. März 2024 10:40
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, beinhaltet die Zahl der Personen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, also auch die Kinder etc. ? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301212/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
AW: Ihre Nachricht vom 25. Februar 2024 [#301212] Sehr << Antragsteller:in >> ja, die Zahl beinhaltet…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 25. Februar 2024 [#301212]
Datum
4. März 2024 08:25
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ja, die Zahl beinhaltet alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, auch Kinder. Mit freundlichen Grüßen