JobCenter unter Aufsicht der Bundesbeauftragten für Datenschutz (BfDI)

Laut Ihrem Faltblatt
Datenschutz im Jobcenter - Ihre Rechte als Antragsteller
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Faltblaetter/DatenschutzImJobcenter.pdf?__blob=publicationFile&v=8
haben Sie die datenschutzrechtliche Zuständigkeit für einen Großteil der deutschen Jobcenter.

Senden Sie mir bitte eine aktuelle und vollständige Liste der Jobcenter in Ihrem Zuständigkeitsbereich in elektronischer Form (Tabellenform - .xls oder .csv) zu, in der auch die Anschriften sowie Kommunikationsdaten der jeweiligen Jobcenter enthalten sind.

Vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juli 2017
  • Frist
    22. August 2017
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Ihrem Faltb…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
JobCenter unter Aufsicht der Bundesbeauftragten für Datenschutz (BfDI) [#23990]
Datum
20. Juli 2017 11:42
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Ihrem Faltblatt Datenschutz im Jobcenter - Ihre Rechte als Antragsteller https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Faltblaetter/DatenschutzImJobcenter.pdf?__blob=publicationFile&v=8 haben Sie die datenschutzrechtliche Zuständigkeit für einen Großteil der deutschen Jobcenter. Senden Sie mir bitte eine aktuelle und vollständige Liste der Jobcenter in Ihrem Zuständigkeitsbereich in elektronischer Form (Tabellenform - .xls oder .csv) zu, in der auch die Anschriften sowie Kommunikationsdaten der jeweiligen Jobcenter enthalten sind. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
18. August 2017 12:12
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 20. Juli 2017; Geschäftszeichen: 12-302-2 II#3599 [#23990] Sehr geehrte Damen und Herren, he…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 20. Juli 2017; Geschäftszeichen: 12-302-2 II#3599 [#23990]
Datum
18. August 2017 14:52
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre Antwort und die Tabelle. Ist es möglich, dass Sie mir auch die E-Mailadressen der JobCenter in einer erweiterten Tabelle zusenden? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 23990 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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AW: AW: Ihre Anfrage vom 20. Juli 2017; Geschäftszeichen: 12-302-2 II#3599 [#23990] Sehr geehrte Damen und Herren,…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage vom 20. Juli 2017; Geschäftszeichen: 12-302-2 II#3599 [#23990]
Datum
21. August 2017 10:18
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie bitte nicht nur die E-Mailadressen ergänzen (meine Ergänzung vom 18.08.2017), sondern auch die Faxnummern der JC. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 23990 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. August 2017 09:18
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
128,8 KB

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AW: Ihre Schreiben vom 18. und 21. August 2017; Geschäftszeichen: 12-302-2 II#3599 [#23990] Sehr geehrte Damen und…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Schreiben vom 18. und 21. August 2017; Geschäftszeichen: 12-302-2 II#3599 [#23990]
Datum
24. August 2017 10:52
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Schade, dass die Ergänzungsdaten nicht vorliegen. Bei dieser Information und Sachlage verzichte ich auf eine abschließende Bescheidung. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 23990 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in