Joe Weingartens Anfrage bezüglich der Ausbaumaßnahmen an der B41

Kürzlich erhielt der Bundestagsabgeordnete Joe Weingarten ein Schreiben, in dem das Ministerium die Planungen für Ausbaumaßnahmen der B41 darstellt. Der Abgeordnete veröffentlichte nur die entlastenden Ortsumgehungen, die jeder befürwortet. Nicht erwähnte er, ob das Verkehrsministerium weiterhin an den Anbauvorhaben für vierten Fahrspuren auf diversen Abschnitten der B41 festhält.
Ich bitte daher darum, mir das Antwortschreiben an den Abgeordneten (oder ein vergleichbares) zukommen zu lassen oder öffentlich zu stellen, damit klar wird, an welche Maßnahmen das Verkehrsministerium festhält.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    26. März 2024
  • Frist
    30. April 2024
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kürzlich erhielt der Bundestagsabgeor…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Joe Weingartens Anfrage bezüglich der Ausbaumaßnahmen an der B41 [#304246]
Datum
26. März 2024 12:15
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kürzlich erhielt der Bundestagsabgeordnete Joe Weingarten ein Schreiben, in dem das Ministerium die Planungen für Ausbaumaßnahmen der B41 darstellt. Der Abgeordnete veröffentlichte nur die entlastenden Ortsumgehungen, die jeder befürwortet. Nicht erwähnte er, ob das Verkehrsministerium weiterhin an den Anbauvorhaben für vierten Fahrspuren auf diversen Abschnitten der B41 festhält. Ich bitte daher darum, mir das Antwortschreiben an den Abgeordneten (oder ein vergleichbares) zukommen zu lassen oder öffentlich zu stellen, damit klar wird, an welche Maßnahmen das Verkehrsministerium festhält.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304246/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrte Damen und Herren, als Anlage erhalten Sie die Antwort zu Ihrer Frage im Bezug auf das IFG zur B 41. …
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
2142 IFG - Joe Weingartens Anfrage bezüglich der Ausbaumaßnahmen an der B41 [#304246]
Datum
25. April 2024 16:29
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
2024-04-24-awanfragdenstaat.pdf
1,4 MB
Sehr geehrte Damen und Herren, als Anlage erhalten Sie die Antwort zu Ihrer Frage im Bezug auf das IFG zur B 41. Mit freundlichen Grüßen