Johnson+Genesen+Biontech=Booster?

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Ich möchte eine Antwort bezüglich meines Falls zum Impfstatus, da ich denke, dass dieser mehrere Menschen betrifft, auch wenn er sehr speziell ist.

Ich wurde im Juni 2021 mit der Einmalimpfung von Johnson&Johnson geimpft und bin im Oktober positiv auf Corona getestet worden. Vergangene Woche habe ich meine 2. Impfung mit Biontech bekommen, im Impfzetrum wurde mir gesagt, dass es sich dabei um die Booster Impfung handle, da meine Grundimmunisierung bereits durch die Kombi aus Einmalimpfung Johnson&Johnson + Genesen erfolgt sei.
Beim Versuch, mir in den Apotheken einen entsprechenden QR-Code für die Corona-Warn App geben zu lassen, wurde mir dies jedoch verweigert, weil diese meine Impfung nicht als Booster, sondern als Vervollständigung der Grundimmuniserung werteten.

Da dies jedoch einen großen Unterschied macht, fordere ich endlich mal eine Antwort auf meine aktuelle Situation, ob ich mit dieser Kombination nun als geboostert zähle oder eben nicht.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    1. Februar 2022
  • Frist
    3. März 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte eine A…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Johnson+Genesen+Biontech=Booster? [#239482]
Datum
1. Februar 2022 10:26
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte eine Antwort bezüglich meines Falls zum Impfstatus, da ich denke, dass dieser mehrere Menschen betrifft, auch wenn er sehr speziell ist. Ich wurde im Juni 2021 mit der Einmalimpfung von Johnson&Johnson geimpft und bin im Oktober positiv auf Corona getestet worden. Vergangene Woche habe ich meine 2. Impfung mit Biontech bekommen, im Impfzetrum wurde mir gesagt, dass es sich dabei um die Booster Impfung handle, da meine Grundimmunisierung bereits durch die Kombi aus Einmalimpfung Johnson&Johnson + Genesen erfolgt sei. Beim Versuch, mir in den Apotheken einen entsprechenden QR-Code für die Corona-Warn App geben zu lassen, wurde mir dies jedoch verweigert, weil diese meine Impfung nicht als Booster, sondern als Vervollständigung der Grundimmuniserung werteten. Da dies jedoch einen großen Unterschied macht, fordere ich endlich mal eine Antwort auf meine aktuelle Situation, ob ich mit dieser Kombination nun als geboostert zähle oder eben nicht.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239482 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239482/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 01.02.2022 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 01.02.2022
Datum
2. Februar 2022 15:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0004#0123. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 01.02.2022 [Az. 2.13.04/0004#0123][#239482] Sehr Antragstell…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 01.02.2022 [Az. 2.13.04/0004#0123][#239482]
Datum
7. März 2022 17:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs.1 S.1 i.V.m. § 2 Nr.1 IFG, sondern auf Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Die von Ihnen eingereichte Anfrage wird von uns im Weiteren daher als allgemeine Bürgeranfrage bearbeitet. Regulatorische Fragen (z.B. 2G/3G-Regeln) werden von den Bundes- und Landesregierungen geregelt, diesbezüglich ist das RKI nicht der richtige Ansprechpartner. In einigen Bundesländern werden zB geimpfte Genesene (2 Impfungen + danach laborbestätigte Infektion) im Rahmen von 2G+ mit Geboosterten gleichgestellt. Am besten informieren Sie sich auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit und der Landesbehörden. Zu Impfnachweisen im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und Coronavirus-Einreiseverordnung) siehe auch www.pei.de/impfstoffe/covid-19 Zu den STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung siehe allgemein auch: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Impfempfehlung-Zusfassung.html Das RKI informiert primär die Fachöffentlichkeit und verfügt leider nicht über die Kapazitäten, um auch die zahlreichen Anfragen aus der Bevölkerung jeweils individuell zu beantworten (siehe auch die Hinweise unter https://www.rki.de/DE/Service/Kontakt/Anfragen/Anfragen_node.html). Für die individuelle Beratung sind primär die Hausärztinnen und Hausärzte sowie die örtlichen Gesundheitsämter verantwortlich. Gleichwohl stellen wir auf unserer Internetseite umfangreiche Informationen für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung, insbesondere zu COVID-19 sowie zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (www.rki.de/covid-19 und www.rki.de/covid-19-impfen). Mit freundlichen Grüßen