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Jugendamt

Anfrage an: Kreis Warendorf

wie hoch ist sind die Fälle im Kreis Warendorf wo nach Trennung Familien beraten werden für das Jahr 2015/16.
In wie vielen Fällen wird die Beratung dahin ausgerichtet das man dem BGB § 1626 Abs. 3 und besonders BGB § 1684 Abs 1 Rechnung trägt.

Wie hoch ist die Zahl der Mütter die einen höheren Umgang zwischen dem Kind bzw. Kindern und den Vater fordert.
Wie hoch ist die Zahl der Väter die diesen höheren Umgang fordern.

Wie viele Vereinbarungen zum Umgang die im Jugendamt geschlossen wurden wurden einseitig durch die Mutter verändert.
Wie hoch ist die Zahl dieser Veränderungen die durch den Vater erfolgten.
Wie hoch sind gemeinsame Veränderungen.

Gibt es Langzeitbeobachtungen über die Entwicklung bei Kindern die nur bei einem Elternteil leben. Hier Wohndauer, Konflikte mit dem Gesetz oder Schulschwierigkeiten. Unterscheidung nach Männern und Frauen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Februar 2017
  • Frist
    28. März 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kreis Warendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jugendamt [#20459]
Datum
23. Februar 2017 06:51
An
Kreis Warendorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie hoch ist sind die Fälle im Kreis Warendorf wo nach Trennung Familien beraten werden für das Jahr 2015/16. In wie vielen Fällen wird die Beratung dahin ausgerichtet das man dem BGB § 1626 Abs. 3 und besonders BGB § 1684 Abs 1 Rechnung trägt. Wie hoch ist die Zahl der Mütter die einen höheren Umgang zwischen dem Kind bzw. Kindern und den Vater fordert. Wie hoch ist die Zahl der Väter die diesen höheren Umgang fordern. Wie viele Vereinbarungen zum Umgang die im Jugendamt geschlossen wurden wurden einseitig durch die Mutter verändert. Wie hoch ist die Zahl dieser Veränderungen die durch den Vater erfolgten. Wie hoch sind gemeinsame Veränderungen. Gibt es Langzeitbeobachtungen über die Entwicklung bei Kindern die nur bei einem Elternteil leben. Hier Wohndauer, Konflikte mit dem Gesetz oder Schulschwierigkeiten. Unterscheidung nach Männern und Frauen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kreis Warendorf
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 23.02.2017 erhalten Sie gemäß § 5 IFG NRW wie folg…
Von
Kreis Warendorf
Betreff
WG: Jugendamt [#20459] Hallas
Datum
28. März 2017 09:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 23.02.2017 erhalten Sie gemäß § 5 IFG NRW wie folgt Auskunft: Wie hoch ist sind die Fälle im Kreis Warendorf wo nach Trennung Familien beraten werden für das Jahr 2015/16. Die Daten liegen nicht vor. In wie vielen Fällen wird die Beratung dahin ausgerichtet das man dem BGB § 1626 Abs. 3 und besonders BGB § 1684 Abs 1 Rechnung trägt. In allen Fällen wird entsprechend der gesetzlichen Grundlagen und auch unter Berücksichtigung der §§ 1626 ABs. 3 und 1684 Abs. 1 beraten. Wie hoch ist die Zahl der Mütter die einen höheren Umgang zwischen dem Kind bzw. Kindern und den Vater fordert. Die Daten liegen nicht vor. Wie hoch ist die Zahl der Väter die diesen höheren Umgang fordern. Die Daten liegen nicht vor. Wie viele Vereinbarungen zum Umgang die im Jugendamt geschlossen wurden wurden einseitig durch die Mutter verändert. Die Daten liegen nicht vor. Wie hoch ist die Zahl dieser Veränderungen die durch den Vater erfolgten. Die Daten liegen nicht vor. Wie hoch sind gemeinsame Veränderungen. Die Daten liegen nicht vor Gibt es Langzeitbeobachtungen über die Entwicklung bei Kindern die nur bei einem Elternteil leben. Hier Wohndauer, Konflikte mit dem Gesetz oder Schulschwierigkeiten. Unterscheidung nach Männern und Frauen. Nein Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.