Jugendamt Altenkirchen – Verträge zur Durchführung von Jugendhilfe

1. Eine Übersicht aller juristischen und natürlichen Personen mit der das Jugendamt AK Verträge zur Durchführung von sozialpädagogischer Familienhilfe (SPFH) gem. §31 SGB VIII , Begleiteten Umgängen (BU) gem. §31 SGB VIII sowie Erziehungsbeistand, Betreuungshilfe gem. §30 SGB VIII unterhält;

2. Eine einfache Übersicht aller Stundensätze, die das Jugendamt AK für die genannten Dienstleistungen an die Unternehmen zahlt.

3. Eine Übersicht aller juristischen und natürlichen Personen, mit der das Jugendamt AK Verträge zur wohnlichen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen gem. §34 SGB VIII unterhält;

4. Eine einfache Übersicht aller Tagessätze, die das Jugendamt AK für die Unterbringung von Kindern an diese Unternehmen zahlt.

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  • Datum
    19. März 2024
  • Frist
    23. April 2024
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Eine Übersicht aller juristisch…
An Kreisverwaltung Altenkirchen Details
Von
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Betreff
Jugendamt Altenkirchen – Verträge zur Durchführung von Jugendhilfe [#303600]
Datum
19. März 2024 21:07
An
Kreisverwaltung Altenkirchen
Status
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Eine Übersicht aller juristischen und natürlichen Personen mit der das Jugendamt AK Verträge zur Durchführung von sozialpädagogischer Familienhilfe (SPFH) gem. §31 SGB VIII , Begleiteten Umgängen (BU) gem. §31 SGB VIII sowie Erziehungsbeistand, Betreuungshilfe gem. §30 SGB VIII unterhält; 2. Eine einfache Übersicht aller Stundensätze, die das Jugendamt AK für die genannten Dienstleistungen an die Unternehmen zahlt. 3. Eine Übersicht aller juristischen und natürlichen Personen, mit der das Jugendamt AK Verträge zur wohnlichen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen gem. §34 SGB VIII unterhält; 4. Eine einfache Übersicht aller Tagessätze, die das Jugendamt AK für die Unterbringung von Kindern an diese Unternehmen zahlt.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303600 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303600/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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