Jugendamt (Harburg) Treueverhältnis Fürsorgepflicht wegen Art.33 Abs.4 & 5 GG, Art.6 Abs.1 & Art.6 Abs.2 Satz 2 GG

Anfrage an: Bezirksamt Harburg

ASD (Allgemeine Sozialer Dienst)-Stellen üben hoheitliche Befugnisse aus.
ASD-Stellen haben
1. durch § 42 SGB VIII (Inobhutnahme) hoheitliche Eingriffsbefugnisse in Art. 2 Abs. 2 GG und Art. 6 Abs. 3 GG,
2. die hoheitliche Führung des Hilfeplan-Verfahrens durchzuführen.
3. die hoheitliche Befugnis zur Entscheidung in der Rechtssache nach § 42
Abs. 4 SGB VIII wie eine Inobhutnahme beendet wird.
4. die hoheitliche Pflicht, in Elterntrennung Gerichtsverfahren mitzuwirken und wenn rund um, z.B., BGB §1666, sogar voll in dem Familiengericht Gerichtsverfahren beteiligt zu sein.
Entsprechend Art. 33 Abs. 4 GG und Art. 33 Abs. 5 GG müssen diese Stellen mit Beamten besetzt sein.
Entsprechend Art. 6 Abs. 1 GG haben Familien und Eheleute das Recht darauf,
dass das Staatsorganisationsrecht eingehalten wird,
denn "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung".
Entsprechend Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG wacht die "staatliche Gemeinschaft" über die Betätigung der Eltern, also keine Privaten oder privat-rechtlich organisierten freien Träger.
Aus diesem Grund befrage ich Sie bezogen auf die Jahre ab 2014 und bezogen auf die einzelnen ASD-Dienststellen:
a. Wieviele ASD-Stellen incl. Leitungspositionen gab es ab Januar 2014 bis heute?
b. Wieviele der ASD-Stellen übten hoheitliche Befugnisse entsprechend oben aufgeführter Numerierung aus?
c. Wie viele der ASD-Stellen incl. Leitungspostitionen waren mit Beamten, wie viele waren mit Tarifangestellten besetzt, und übten hoheitliche Befugnisse entsprechend oben aufgeführter Numerierung aus, und wie viele ASD-Stellen waren an private Unbeliehene ausgelagert und übten hoheitliche Befugnisse entsprechend oben aufgeführter Numerierung aus?
Bitte geben Sie die Angaben in tabellarischer Form an:
Jahr; Stellen gesamt; Beamte mit hoheitlichen Befugnissen; Tarifangestellte mit hoheitlichen Befugnissen; Beamte ohne hoheitliche Befugnisse; Tarifangestellte ohne hoheitliche Befugnisse; privat Unbeliehene Organisation-tätige Personal mit hoheitliche Befugnisse
Bitte geben Sie mit Datum und Dauer an, zu welcher der Stellen Überlastungsanzeigen vorhanden waren bzw. sind.
Bitte geben Sie mit Datum und Dauer an, ob kollektive Überlastungsanzeigen gemeldet waren bzw. sind.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. September 2022
  • Frist
    25. Oktober 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Bezirksamt Harburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jugendamt (Harburg) Treueverhältnis Fürsorgepflicht wegen Art.33 Abs.4 & 5 GG, Art.6 Abs.1 & Art.6 Abs.2 Satz 2 GG [#259567]
Datum
23. September 2022 18:24
An
Bezirksamt Harburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
ASD (Allgemeine Sozialer Dienst)-Stellen üben hoheitliche Befugnisse aus. ASD-Stellen haben 1. durch § 42 SGB VIII (Inobhutnahme) hoheitliche Eingriffsbefugnisse in Art. 2 Abs. 2 GG und Art. 6 Abs. 3 GG, 2. die hoheitliche Führung des Hilfeplan-Verfahrens durchzuführen. 3. die hoheitliche Befugnis zur Entscheidung in der Rechtssache nach § 42 Abs. 4 SGB VIII wie eine Inobhutnahme beendet wird. 4. die hoheitliche Pflicht, in Elterntrennung Gerichtsverfahren mitzuwirken und wenn rund um, z.B., BGB §1666, sogar voll in dem Familiengericht Gerichtsverfahren beteiligt zu sein. Entsprechend Art. 33 Abs. 4 GG und Art. 33 Abs. 5 GG müssen diese Stellen mit Beamten besetzt sein. Entsprechend Art. 6 Abs. 1 GG haben Familien und Eheleute das Recht darauf, dass das Staatsorganisationsrecht eingehalten wird, denn "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung". Entsprechend Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG wacht die "staatliche Gemeinschaft" über die Betätigung der Eltern, also keine Privaten oder privat-rechtlich organisierten freien Träger. Aus diesem Grund befrage ich Sie bezogen auf die Jahre ab 2014 und bezogen auf die einzelnen ASD-Dienststellen: a. Wieviele ASD-Stellen incl. Leitungspositionen gab es ab Januar 2014 bis heute? b. Wieviele der ASD-Stellen übten hoheitliche Befugnisse entsprechend oben aufgeführter Numerierung aus? c. Wie viele der ASD-Stellen incl. Leitungspostitionen waren mit Beamten, wie viele waren mit Tarifangestellten besetzt, und übten hoheitliche Befugnisse entsprechend oben aufgeführter Numerierung aus, und wie viele ASD-Stellen waren an private Unbeliehene ausgelagert und übten hoheitliche Befugnisse entsprechend oben aufgeführter Numerierung aus? Bitte geben Sie die Angaben in tabellarischer Form an: Jahr; Stellen gesamt; Beamte mit hoheitlichen Befugnissen; Tarifangestellte mit hoheitlichen Befugnissen; Beamte ohne hoheitliche Befugnisse; Tarifangestellte ohne hoheitliche Befugnisse; privat Unbeliehene Organisation-tätige Personal mit hoheitliche Befugnisse Bitte geben Sie mit Datum und Dauer an, zu welcher der Stellen Überlastungsanzeigen vorhanden waren bzw. sind. Bitte geben Sie mit Datum und Dauer an, ob kollektive Überlastungsanzeigen gemeldet waren bzw. sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 259567 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259567/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Harburg
Sehr [geschwärzt], hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.g. Antrags auf Gewährung des Zugangs zu Information…
Von
Bezirksamt Harburg
Betreff
Ihr Antrag nach HmbTG -Jugendamt (Harburg) Treueverhältnis Fürsorgepflicht wegen Art.33 Abs.4 & 5 GG, Art.6 Abs.1 & Art.6 Abs.2 Satz 2 GG [#259567] - Eingangsbestätigung
Datum
29. September 2022 11:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.g. Antrags auf Gewährung des Zugangs zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) beim Bezirksamt Harburg am 26.09.2022. Ob Ihnen Informationszugang gewährt werden kann, wird durch das: Fachamt Ressourcensteuerung geprüft. Ihre Ansprechperson ist dort [geschwärzt], E-Mail: [geschwärzt] Bitte beachten Sie, dass sich der Informationszugang verzögern kann, sofern personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse tangiert sind, da ggf. betroffene Dritte informiert und um Stellungnahme gebeten werden müssen. Weiter weisen wir darauf hin, dass die Gewährung von Zugang zu Informationen nach § 13 (4) HmbTG grundsätzlich gebührenpflichtig ist. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von dem mit dem Informationszugang verbundenen Verwaltungsaufwand. Hierzu kann Ihnen ggf. die o. g. Ansprechperson Auskunft geben. Außerdem benötigen wir von Ihnen eine vollständige, zustellfähige Postadresse. Bitte teilen Sie uns diese zeitnah mit. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt]([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt]([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]][geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] & [geschwärzt], [geschwärzt] & [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]"[geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt]; [geschwärzt]; [geschwärzt]; [geschwärzt]; [geschwärzt]; [geschwärzt]; [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe in der Zwischenzeit Information bezüglich Überlastungsanzeigen in Jugenda…
An Bezirksamt Harburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach HmbTG -Jugendamt (Harburg) Treueverhältnis Fürsorgepflicht wegen Art.33 Abs.4 & 5 GG, Art.6 Abs.1 & Art.6 Abs.2 Satz 2 GG [#259567] - Eingangsbestätigung [#259567]
Datum
16. Oktober 2022 17:40
An
Bezirksamt Harburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe in der Zwischenzeit Information bezüglich Überlastungsanzeigen in Jugendamt Hamburg Bezirk Harburg für Jahren 2017-2020 auf https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/78044/asd_fallaufkommen_und_fallbearbeitung.pdf Deswegen diese Teil der gefragte Information habe ich schon vorhanden. Ich möchte klären, dass ich nicht dagegen bin, dass in sachlich-begründete Ausnahmefälle ohne Nachteil an den Betroffenen, hoheitliche Jugendamt Aufgaben bei Leute die nicht in einer Treuverhältnis stehen betätigt werden. Mir ist die Regel-Ausnahme Verhältnis von Interesse. In Bezirk Harburg ist es seit Jahren Standard berufliche Aufgabe mehreren externe Beauftragten, hoheitliche Jugendamt Aufgaben rund um Trennungsfamiliengerichstverfahren zu betätigen. Die fungieren als Hauptberufliche Tätigkeit dadruch als Jugendämter, obwohl externe. Z.B. Hamburg Kinder- und Jugendhilfe e.V. 'Hakiju'. Hakiju haben in den letzten Jahren millionen EUR dafür erhalten, durch Pauschalverträge und auch manchmal gleichtzeitig durch Zuwendungen für gleichen Thema Trennungs/Scheidungs Beratung mit weder Wahlrecht noch Ablehnungsrecht beim Betroffenen und dazu mitwirken und sogar beteiligen die und dazu nicht selten auch Hörensagen von Dritten sammeln und an Richtern einreichen und ganzen Verhandlungen in Saal aktive teilnehmen. Alle tiefen Eingriffe in EMRK 8, Art 6 GG, UN Kinderrecht. Bitte diese an externe Übertragenen Stellen deswegen auch in Ihren Statistik nehmen da es geht um tausende Fälle in den letzen Jahren. Diese ist unabdingbar um die Ausnahme-Regalfall Verhältnis gemäße Funktionsvorbehalt unter der Hamburg Praxis in Sorgerecht zu beurteilen. Freundlichen Grüße << Adresse entfernt >> Anfragenr: 259567 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259567/
Bezirksamt Harburg
Sehr << Antragsteller:in >> da die von Ihnen gewünschten Informationen noch eines Rechercheaufwands b…
Von
Bezirksamt Harburg
Betreff
WG: Ihr Antrag nach HmbTG -Jugendamt (Harburg) Treueverhältnis Fürsorgepflicht wegen Art.33 Abs.4 & 5 GG, Art.6 Abs.1 & Art.6 Abs.2 Satz 2 GG [#259567] - Fristverlängerung
Datum
25. Oktober 2022 15:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> da die von Ihnen gewünschten Informationen noch eines Rechercheaufwands bedürfen und dieses nicht innerhalb eines Monats geleistet werden konnte bzw. kann, wird die Frist gemäß §13 (5) HmbTG auf zwei Monate verlängert. Somit wäre in diesem Fall das Fristende der 25.11.22. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Harburg
Sehr << Antragsteller:in >> leider hat sich die Beantwortung Ihres Antrags etwas verzögert, weswegen …
Von
Bezirksamt Harburg
Betreff
WG: Ihr Antrag nach HmbTG -Jugendamt (Harburg) Treueverhältnis Fürsorgepflicht wegen Art.33 Abs.4 & 5 GG, Art.6 Abs.1 & Art.6 Abs.2 Satz 2 GG [#259567] - Fristverlängerung
Datum
7. Dezember 2022 15:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> leider hat sich die Beantwortung Ihres Antrags etwas verzögert, weswegen ich um Verständnis bitte. Entsprechend Ihrer Anfrage können wir Ihnen jetzt folgende Auskunft erteilen: Zu Ihrer Frage a.): 31.12.2014 42,50 31.12.2015 53,55 31.12.2016 53,55 31.12.2017 53,55 31.12.2018 53,55 31.12.2019 53,55 31.12.2020 56,62 31.12.2021 56,62 06.12.2022 56,62 Die Stellenanteile sind inkl. der Leitungsstellen errechnet. In den Jahren 2014-2016 war im ASD jeweils 1 Person im Beamtenverhältnis beschäftigt, ansonsten nur Beschäftigte im Tarifverhältnis. Zu Ihrer Frage b.): Sämtliche pädagogische Fachkräfte im ASD haben die Befugnis hoheitliche Aufgaben auszuführen. Zu Ihrer Frage c.): Siehe Antworten zu a. und b.. Mit Stichtag 06.12.2022 liegen für den ASD 10 Rückstandsanzeigen vor, wobei es sich dabei um 9 individuelle und eine kollektive Anzeige handelt. Weitergehende Informationen benötigen eine umfassende Recherche und würden entsprechend des tatsächlichen Zeitaufwands gebührenpflichtig. Der Gebührenrahmen des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG), nach Anlage 1 der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz, sieht eine Gebühr in Höhe von 15,00 bis 600,00 EUR vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], danke sehr für die Information. Wie wäre es mit nur etwa wie einer den folgenden Kurzewege A…
An Bezirksamt Harburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ihr Antrag nach HmbTG -Jugendamt (Harburg) Treueverhältnis Fürsorgepflicht wegen Art.33 Abs.4 & 5 GG, Art.6 Abs.1 & Art.6 Abs.2 Satz 2 GG [#259567] - Fristverlängerung [#259567]
Datum
7. Dezember 2022 23:44
An
Bezirksamt Harburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], danke sehr für die Information. Wie wäre es mit nur etwa wie einer den folgenden Kurzewege A, B, oder C unten und dann fertig? Gründe: Hoheitliche Aufgabe SGB VIII § 50 trifft tausenden Bezirk Harburg Familien. Hakiju (Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e.V.) hat einen SGB VIII § 50 Monopol Vertrag mit Bezirk Harburg. A. Von Bezirk Harburg SGB VIII § 50 Auftragnehmer Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e.V. eine Einschätzung holen: Wie vielen deren ehemalige und jetzige Personal mit SGB VIII § 50 in Auftrag von Bezirk Harburg in 2021 tätig waren? B. Suchen, oder den externen JUS-IT Dienstleister suchen lassen, in JUS-IT Bezirk Harburg 2021 Familiengericht Protokolle nach Hamburger Kinder- und Jugendhilfe Personal Namen, wenn Hakiju 'Jugendämter' oder 'Jugendamt' in dem Protokoll gelistet war, und die Zahl den unterschiedlichen Hakiju Personal Namen als Ergebnis geben. C. Jugendamt IT System suchen oder dem externen IT Dienstleister das Jugendamt IT System suchen lassen, um nach 2021 Übertragung SGB VIII § 50 an Hakiju (Hamburger Kinder- und Jugendhilfe) zu suchen, Hakiju (Hamburger Kinder- und Jugendhilfe) Personal Namen suchen, und die Zahl der unterschiedlichen Hakiju (Hamburger Kinder- und Jugendhilfe) Personen die mit SGB VIII § 50 in Auftrag Bezirk Harburg tätig waren als Ergebnis geben. Freundlichen Grüße [geschwärzt] Anfragenr: 259567 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Bezirksamt Harburg
Sehr << Antragsteller:in >> ich möchte Sie bitten, Ihre Fragen bezüglich B. und C. zu konkretisieren.…
Von
Bezirksamt Harburg
Betreff
WG: [EXTERN]- AW: WG: Ihr Antrag nach HmbTG -Jugendamt (Harburg) Treueverhältnis Fürsorgepflicht wegen Art.33 Abs.4 & 5 GG, Art.6 Abs.1 & Art.6 Abs.2 Satz 2 GG [#259567] - Fristverlängerung [#259567]
Datum
9. Dezember 2022 08:12
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich möchte Sie bitten, Ihre Fragen bezüglich B. und C. zu konkretisieren. Es ist auch für den Fachbereich nicht ersichtlich, welches die genaue Fragestellung ist. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass bereits jetzt schon ein gewisser Ermittlungsaufwand entstanden ist, der bei weiteren Recherchen eine Gebührenpflicht nach sich ziehen könnte. Mit freundlichen Grüßen