Jugendamt Siegen – Verträge zur Durchführung von Jugendhilfe

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Eine Übersicht aller juristischen und natürlichen Personen mit der das Jugendamt Siegen Verträge zur Durchführung von sozialpädagogischer Familienhilfe (SPFH) gem. §31 SGB VIII , Begleiteten Umgängen (BU) gem. §31 SGB VIII sowie Erziehungsbeistand, Betreuungshilfe gem. §30 SGB VIII unterhält;

2. Eine einfache Übersicht aller Stundensätze, die das Jugendamt Siegen für die genannten Dienstleistungen an die Unternehmen zahlt.

3. Eine Übersicht aller juristischen und natürlichen Personen, mit der das Jugendamt Siegen Verträge zur wohnlichen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen gem. §34 SGB VIII unterhält;

4. Eine einfache Übersicht aller Tagessätze, die das Jugendamt Siegen für die Unterbringung von Kindern an diese Unternehmen zahlt.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Mai 2023
  • Frist
    21. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Kreis Siegen-Wittgenstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jugendamt Siegen – Verträge zur Durchführung von Jugendhilfe [#279251]
Datum
19. Mai 2023 14:52
An
Kreis Siegen-Wittgenstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 1. Eine Übersicht aller juristischen und natürlichen Personen mit der das Jugendamt Siegen Verträge zur Durchführung von sozialpädagogischer Familienhilfe (SPFH) gem. §31 SGB VIII , Begleiteten Umgängen (BU) gem. §31 SGB VIII sowie Erziehungsbeistand, Betreuungshilfe gem. §30 SGB VIII unterhält;<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 2. Eine einfache Übersicht aller Stundensätze, die das Jugendamt Siegen für die genannten Dienstleistungen an die Unternehmen zahlt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 3. Eine Übersicht aller juristischen und natürlichen Personen, mit der das Jugendamt Siegen Verträge zur wohnlichen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen gem. §34 SGB VIII unterhält;<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 4. Eine einfache Übersicht aller Tagessätze, die das Jugendamt Siegen für die Unterbringung von Kindern an diese Unternehmen zahlt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279251/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Jugendamt Siegen – Verträge zur Durchführung von Jugendhilfe“ vom …
An Kreis Siegen-Wittgenstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Jugendamt Siegen – Verträge zur Durchführung von Jugendhilfe [#279251]
Datum
22. Juni 2023 16:00
An
Kreis Siegen-Wittgenstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Jugendamt Siegen – Verträge zur Durchführung von Jugendhilfe“ vom 19.05.2023 (#279251) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Jugendamt Siegen – Verträge zur Durchführung von Jugendhilfe“ [#279251]
Datum
22. Juni 2023 20:22
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/279251/ Die Behörde hat mir weder eine Eingangsmitteilung noch eine andere Antwort in der vorgegebenen Zeit zukommen lassen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 279251.pdf Anfragenr: 279251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279251/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 22.06.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Jugendamt Siegen – Verträge zur Durchführung von Jugendhilfe“ [#279251]
Datum
28. Juni 2023 16:02
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 22.06.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/informationspflicht Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-999 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.ldi.nrw.de Allgemeine E-Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc
Kreis Siegen-Wittgenstein
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Geduld. Sie wenden sich mit Ihren Fragen an d…
Von
Kreis Siegen-Wittgenstein
Betreff
Jugendamt Siegen – Verträge zur Durchführung von Jugendhilfe
Datum
29. Juni 2023 14:38
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
5,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Geduld. Sie wenden sich mit Ihren Fragen an den Kreis Siegen-Wittgenstein, stellen jedoch Fragen zum Jugendamt Siegen. Die Stadt Siegen ist selbst Träger der öffentlichen Jugendhilfe, hat also ein eigenes Jugendamt. Daher richten Sie Fragen die das Jugendamt der Stadt Siegen betreffen nach dort. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, gerne zitiere ich nochmal aus der originalen Anfrage: "Sollten Sie für diesen Antrag nicht zustä…
An Kreis Siegen-Wittgenstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Jugendamt Siegen – Verträge zur Durchführung von Jugendhilfe [#279251]
Datum
30. Juni 2023 20:07
An
Kreis Siegen-Wittgenstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, gerne zitiere ich nochmal aus der originalen Anfrage: "Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. " Da es sich beim Kreis Siegen-Wittgenstein um den Träger der öffentlichen Jugendhilfe handelt und das Jugendamt keine eigene Anstalt darstellt ( Auch beim Kontaktformular des Jugendamts wird auf die E-Mail Adresse "<<E-Mail-Adresse>>" verwiesen ) bitte ich Sie darum, die Anfrage an Ihre Kollegen weiterzuleiten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Jugendamt Siegen – Verträge zur Durchführung von Jugendhilfe“ vom …
An Kreis Siegen-Wittgenstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Jugendamt Siegen – Verträge zur Durchführung von Jugendhilfe [#279251]
Datum
5. Juli 2023 15:22
An
Kreis Siegen-Wittgenstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Jugendamt Siegen – Verträge zur Durchführung von Jugendhilfe“ vom 19.05.2023 (#279251) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe das Jugendamt Siegen auf Ihren Antrag aufmerksam gemacht und lei…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Vermittlung bei der Anfrage „Jugendamt Siegen – Verträge zur Durchführung von Jugendhilfe"
Datum
7. Juli 2023 11:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe das Jugendamt Siegen auf Ihren Antrag aufmerksam gemacht und leite Ihnen zur Kenntnis mein Schreiben weiter. Sollten Sie von dort innerhalb der nächsten Wochen keine Rückmeldung erhalten, informieren Sie mich gerne. Mit freundlichen Grüßen
Kreis Siegen-Wittgenstein
Sehr << Antragsteller:in >> in meiner ursprünglichen Antwort hatte ich erläutert, dass die von Ihnen …
Von
Kreis Siegen-Wittgenstein
Betreff
AW: [extern] AW: Jugendamt Siegen – Verträge zur Durchführung von Jugendhilfe [#279251]
Datum
7. Juli 2023 15:54
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
5,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> in meiner ursprünglichen Antwort hatte ich erläutert, dass die von Ihnen gewünschten Informationen nicht beim Kreis Siegen-Wittgenstein, sondern bei der Stadt Siegen (die eine selbständige juristische Person des öffentlichen Rechts ist) vorliegen. Relevante Kontaktdaten finden Sie unter www.siegen.de. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, in Ihrer letzten E-Mail vom 07. Juli haben Sie dem Jugendamt Siegen meinen Antrag auf Informationszuga…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [extern] AW: Jugendamt Siegen – Verträge zur Durchführung von Jugendhilfe [#279251]
Datum
11. August 2023 20:34
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, in Ihrer letzten E-Mail vom 07. Juli haben Sie dem Jugendamt Siegen meinen Antrag auf Informationszugang zugestellt. Das Jugendamt Siegen hat sich bisher nicht bei mir gemeldet. Ich befürchte, dass die zuständigen Beamten die Anfrage nicht verstehen und sich nicht zuständig für die Beantwortung fühlen. Insofern bitte ich Sie nochmals darum, die Behörde auf das IFG NRW und die Konsequenzen fehlender Mitwirkung hinzuweisen und eine Empfangs-/ Bearbeitungsbestätigung anzufordern. Ich möchte nur ungern rechtliche Maßnahmen gegen die Behörde einleiten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, in Ihrer letzten E-Mail vom 07. Juli haben Sie dem Jugendamt Siegen meinen Antrag auf Informationszuga…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [extern] AW: Jugendamt Siegen – Verträge zur Durchführung von Jugendhilfe [#279251]
Datum
17. August 2023 15:09
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, in Ihrer letzten E-Mail vom 07. Juli haben Sie dem Jugendamt Siegen meinen Antrag auf Informationszugang zugestellt. Das Jugendamt Siegen hat sich bisher nicht bei mir gemeldet. Ich befürchte, dass die zuständigen Beamten die Anfrage nicht verstehen und sich nicht zuständig für die Beantwortung fühlen. Insofern bitte ich Sie nochmals darum, die Behörde auf das IFG NRW und die Konsequenzen fehlender Mitwirkung hinzuweisen und eine Empfangs-/ Bearbeitungsbestätigung anzufordern. Ich möchte nur ungern rechtliche Maßnahmen gegen die Behörde einleiten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn << Antragsteller:in >> Langendo…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage „Jugendamt Siegen – Verträge zur Durchführung von Jugendhilfe"
Datum
18. August 2023 10:21
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn << Antragsteller:in >> Langendorfs auf Informationszugang vom 19.5.2023 Aktenzeichen: 209.2.3.2.5-4434/23 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Herr << Antragsteller:in >> hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, den o.g. Antrag auf Informationszugang über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/jugendamt-siegen-vertraege-zur-durchfuehrung-von-jugendhilfe/) gestellt zu haben. Konkret hatte er Informationszugang zu Folgendem gebeten: „1. Eine Übersicht aller juristischen und natürlichen Personen mit der das Jugendamt Siegen Verträge zur Durchführung von sozialpädagogischer Familienhilfe (SPFH) gem. §31 SGB VIII , Begleiteten Umgängen (BU) gem. §31 SGB VIII sowie Erziehungsbeistand, Betreuungshilfe gem. §30 SGB VIII unterhält; 2. Eine einfache Übersicht aller Stundensätze, die das Jugendamt Siegen für die genannten Dienstleistungen an die Unternehmen zahlt. 3. Eine Übersicht aller juristischen und natürlichen Personen, mit der das Jugendamt Siegen Verträge zur wohnlichen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen gem. §34 SGB VIII unterhält; 4. Eine einfache Übersicht aller Tagessätze, die das Jugendamt Siegen für die Unterbringung von Kindern an diese Unternehmen zahlt.“ Bislang habe er trotz Erinnerung keine Rückmeldung von Ihnen erhalten. Am 7. Juli hatte ich Sie deswegen schon einmal kurz angeschrieben, um auf den Antrag aufmerksam zu machen, den Herr << Antragsteller:in >> ursprünglich an den Kreis adressiert hatte. Unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen bitte ich Sie um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Soweit der Antragsteller hier Informationen natürlicher Personen begehrt, ist insbesondere § 9 IFG NRW zu berücksichtigen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Alternativ zu der Stellungnahme können Sie mich gerne auch bei der Antwort an Herrn << Antragsteller:in >> ins cc setzen. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, das Jugendamt Siegen meldet sich weiterhin nicht. Ich bitte darum, Maßnahmen gegen die Behörde einzule…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage „Jugendamt Siegen – Verträge zur Durchführung von Jugendhilfe" [#279251]
Datum
3. September 2023 19:21
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, das Jugendamt Siegen meldet sich weiterhin nicht. Ich bitte darum, Maßnahmen gegen die Behörde einzuleiten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, das Jugendamt Siegen meldet sich weiterhin nicht. Ich bitte darum, Maßnahmen gegen die Behörde einzule…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage „Jugendamt Siegen – Verträge zur Durchführung von Jugendhilfe" [#279251]
Datum
14. September 2023 18:09
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, das Jugendamt Siegen meldet sich weiterhin nicht. Ich bitte darum, Maßnahmen gegen die Behörde einzuleiten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 14.09.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage „Jugendamt Siegen – Verträge zur Durchführung von Jugendhilfe" [#279251]
Datum
15. September 2023 08:53
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 14.09.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn [geschwärzt] auf Informationszugang vom 19.…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Erinnerung: Vermittlung bei der Anfrage „Jugendamt Siegen – Verträge zur Durchführung von Jugendhilfe"
Datum
30. Oktober 2023 16:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn [geschwärzt] auf Informationszugang vom 19.5.2023 Aktenzeichen: 209.2.3.2.5-4434/23 Mein Auskunftsersuchen vom 18.8.2023 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich zu meinem oben benannten Schreiben bislang noch keine Antwort erhalten. Ich erinnere daher an die Erledigung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Jugendamt Siegen – Verträge zur Durchführung von Jugendhilfe“ wurd…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erinnerung: Vermittlung bei der Anfrage „Jugendamt Siegen – Verträge zur Durchführung von Jugendhilfe" [#279251]
Datum
9. Januar 2024 00:16
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Jugendamt Siegen – Verträge zur Durchführung von Jugendhilfe“ wurde weiterhin nicht bearbeitet. Ich bitte darum, entsprechende Maßnahmen gegen die Behörde einzuleiten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Stadt Siegen Ausländeramt
AW: Erinnerung: Mein Auskunftsersuchen vom 18.8.2023 Sehr << Antragsteller:in >> selbstverständlich …
Von
Stadt Siegen Ausländeramt
Betreff
AW: Erinnerung: Mein Auskunftsersuchen vom 18.8.2023
Datum
23. Februar 2024 11:14
Status
Sehr << Antragsteller:in >> selbstverständlich werden wir das Auskunftsersuchen beantworten. Leider fehlen uns aufgrund der Auswirkungen des Cyber-Angriffs weiterhin Daten, die wir zur Beantwortung benötigen. Ich gehe derzeit davon aus, dass die Beantwortung bis zum 15. März 2024 erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Siegen Ausländeramt
AW: Erinnerung: Mein Auskunftsersuchen vom 18.8.2023 Sehr << Antragsteller:in >> nachdem seit heute …
Von
Stadt Siegen Ausländeramt
Betreff
AW: Erinnerung: Mein Auskunftsersuchen vom 18.8.2023
Datum
11. März 2024 08:04
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
entgeltstzetrger2023_konvertiert.pdf
32,0 KB
Sehr << Antragsteller:in >> nachdem seit heute die benötigten Daten wieder zur Verfügung stehen, übersende ich Ihnen die Tabelle aus der alle gewünschten Informationen hervorgehen sollten. Sollten Sie noch Nachfragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Nicht-öffentliche Anhänge:
entgeltstzetrger2023_konvertiert.pdf
32,0 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.