Jugendarbeitslosigkeit im Schwalm-Eder-Kreis

ich bitte um die Statistiken der Arbeitslosigkeit im Schwalm-Eder-Kreis, besonderen Wert lege ich in den Daten der Jugendarbeitslosen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. April 2015
  • Frist
    12. Mai 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich bitte um die…
An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Hessen Details
Von
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Betreff
Jugendarbeitslosigkeit im Schwalm-Eder-Kreis [#9247]
Datum
9. April 2015 19:32
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Hessen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich bitte um die Statistiken der Arbeitslosigkeit im Schwalm-Eder-Kreis, besonderen Wert lege ich in den Daten der Jugendarbeitslosen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Hessen
Sehr geehrtAntragsteller/in unter dem folgenden Link zur Internetseite der BA finden Sie (sobald Sie auf der Land…
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Hessen
Betreff
WG: Jugendarbeitslosigkeit im Schwalm-Eder-Kreis [#9247]
Datum
10. April 2015 08:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in unter dem folgenden Link zur Internetseite der BA finden Sie (sobald Sie auf der Landkarte das Bundesland u. den gewünschten Kreis angeklickt haben) den monatlich veröffentlichten "Arbeitsmarktreport", welcher bereits alle wesentlichen Merkmale, Kennzahlen und Kategorien bzgl. Arbeitslosen und gem. Arbeitsstellen der gewählten Region beinhaltet. http://statistik.arbeitsagentur.de/Site… Sofern Sie darüber hinausreichende oder weiterführende Daten für Ihren Kreis benötigen, müsste dafür hier ein Statistikauftrag angelegt werden, auf Basis dessen wir die betreffende Auswertung dann für Sie erstellen würden. Hierzu müssten wir jedoch zuvor Ihre vollständigen Kontaktdaten - also komplette Anschrift und Tel.- od. Mobil-Nummer bekommen, damit der o. g. Auftrag erstellt werden kann. Falls dabei eine Kostenerhebung notwendig wäre, würden Sie vorab eine Kosteninformation per E-Mail von uns erhalten, welche vorab zu bestätigen wäre. Sollte es außerdem noch Fragen oder weitere Datenwünsche Ihrerseits geben, sprechen Sie mich gerne wieder dazu an. Mit freundlichen Grüßen