Sehr << Antragsteller:in >>
eine vollständige Übersicht über Jugendbegegnungsstätten kann Ihnen leider nicht zur Verfügung gestellt werden, da eine diesbezügliche Übersicht nicht existiert. Jugendbegegnungsstätten sind nicht erlaubnispflichtig, so dass es keinen Überblick über entsprechende Einrichtungen gibt. Auch ist die Bezeichnung Jugendbegegnungsstätte nicht einschlägig, so dass eine Abgrenzung zwischen verschiedenen Einrichtungsformen schwierig bzw. nicht möglich ist. Jugendarbeit ist eine pflichtige Aufgabe der Kommunen, so dass das Land hier zwar unterstützend tätig werden, aber insofern keinen vollständigen Überblick haben kann.
Es gibt acht landesweit tätige Jugendbildungsstätten, die wir das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport aus Mitteln des Landesjugendplans fördert. Es gibt die Internationalen Jugendbegegnungsstätten in Sachsenhausen und Ravensbrück, die sich, wie weitere Jugendherbergen auch, in Trägerschaft des Deutschen Jugendherbergswerks Landesverband Berlin-Brandenburg e. V. befinden. Darüber hinaus existieren zahlreiche andere Orte und Einrichtungen, an bzw. in denen sich Jugendliche in der Freizeit oder in den Ferien begegnen können.
Auch die Bezeichnung Jugendtreff oder Jugendclub ist nicht eindeutig. Allgemein wird in diesem Zusammenhang von Einrichtungen der offenen Jugendarbeit gesprochen. Dabei wird zwischen zwei unterschiedlichen Arten von Einrichtungen unterschieden: 1) hauptamtlich betriebene Jugendfreizeiteinrichtungen, die über fest angestelltes hauptamtliches sozialpädagogisches Personal verfügt und 2) so genannte Jugendräume, vorzugsweise in den Gemeinden und Dörfern im ländlichen Raum, die durch Jugendliche selbst organisiert und verwaltet werden.
Die letzte Erhebung zu den Einrichtungen der offenen Jugendarbeit datiert aus dem Jahr 2019. Demnach existierten 2019 insgesamt 289 hauptamtlich betriebene Jugendfreizeiteinrichtungen und 561 selbstverwaltete Jugendräume. Insgesamt waren es also 850 Einrichtungen der offenen Jugendarbeit.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit weiterhelfen konnte. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei.
Mit freundlichen Grüßen