Jugendbegegnungsstätten / Jugendtreffs / Jugendclubs

Wieviele Jugendbegegnungsstätten / Jugendtreffs / Jugendclubs existieren im Land Brandenburg und wo befinden sich diese?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    15. März 2024
  • Frist
    17. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jugendbegegnungsstätten / Jugendtreffs / Jugendclubs [#303238]
Datum
15. März 2024 19:28
An
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Jugendbegegnungsstätten / Jugendtreffs / Jugendclubs existieren im Land Brandenburg und wo befinden sich diese?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303238 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303238/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal fragdenstaat.de (#303238). M…
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
AW: Jugendbegegnungsstätten / Jugendtreffs / Jugendclubs [#303238]
Datum
18. März 2024 13:21
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal fragdenstaat.de (#303238). Mit Ihrem Auskunfts- bzw. Akteneinsichtsbegehren nach dem AIG wird sich in Kürze das zuständige Fachreferat auseinandersetzen. Ich komme zu gegebener Zeit auf die Angelegenheit zurück. Es handelt sich voraussichtlich um eine gebührenfreie Leistung. Sollte sich diese Einschätzung während der Bearbeitung ändern, werde ich Sie vor Beantwortung rechtzeitig hierüber informieren. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Sehr << Antragsteller:in >> eine vollständige Übersicht über Jugendbegegnungsstätten kann Ihnen leide…
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
AW: Jugendbegegnungsstätten / Jugendtreffs / Jugendclubs [#303238]
Datum
21. März 2024 08:46
Status
Sehr << Antragsteller:in >> eine vollständige Übersicht über Jugendbegegnungsstätten kann Ihnen leider nicht zur Verfügung gestellt werden, da eine diesbezügliche Übersicht nicht existiert. Jugendbegegnungsstätten sind nicht erlaubnispflichtig, so dass es keinen Überblick über entsprechende Einrichtungen gibt. Auch ist die Bezeichnung Jugendbegegnungsstätte nicht einschlägig, so dass eine Abgrenzung zwischen verschiedenen Einrichtungsformen schwierig bzw. nicht möglich ist. Jugendarbeit ist eine pflichtige Aufgabe der Kommunen, so dass das Land hier zwar unterstützend tätig werden, aber insofern keinen vollständigen Überblick haben kann. Es gibt acht landesweit tätige Jugendbildungsstätten, die wir das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport aus Mitteln des Landesjugendplans fördert. Es gibt die Internationalen Jugendbegegnungsstätten in Sachsenhausen und Ravensbrück, die sich, wie weitere Jugendherbergen auch, in Trägerschaft des Deutschen Jugendherbergswerks Landesverband Berlin-Brandenburg e. V. befinden. Darüber hinaus existieren zahlreiche andere Orte und Einrichtungen, an bzw. in denen sich Jugendliche in der Freizeit oder in den Ferien begegnen können. Auch die Bezeichnung Jugendtreff oder Jugendclub ist nicht eindeutig. Allgemein wird in diesem Zusammenhang von Einrichtungen der offenen Jugendarbeit gesprochen. Dabei wird zwischen zwei unterschiedlichen Arten von Einrichtungen unterschieden: 1) hauptamtlich betriebene Jugendfreizeiteinrichtungen, die über fest angestelltes hauptamtliches sozialpädagogisches Personal verfügt und 2) so genannte Jugendräume, vorzugsweise in den Gemeinden und Dörfern im ländlichen Raum, die durch Jugendliche selbst organisiert und verwaltet werden. Die letzte Erhebung zu den Einrichtungen der offenen Jugendarbeit datiert aus dem Jahr 2019. Demnach existierten 2019 insgesamt 289 hauptamtlich betriebene Jugendfreizeiteinrichtungen und 561 selbstverwaltete Jugendräume. Insgesamt waren es also 850 Einrichtungen der offenen Jugendarbeit. Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit weiterhelfen konnte. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen