Jugendbeteiligung im BMZ

Ich interessiere mich für die Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen innerhalb des BMZ. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie folgende Informationen in einer Tabelle zur Verfügung stellen können:

1. Eine Liste der Beteiligungsformate, Projekte oder Veranstaltungen, die speziell für junge Menschen im BMZ angeboten werden.

2. Die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen für diese Beteiligungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel Altersgrenzen oder sonstige Kriterien.

3. Die Anzahl der beteiligten Personen.

4. Die thematischen Schwerpunkte der Beteiligungsmöglichkeit.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Mai 2023
  • Frist
    13. Juni 2023
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Raoul Taschinski
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich interessiere mich für die Beteili…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Raoul Taschinski
Betreff
Jugendbeteiligung im BMZ [#278602]
Datum
10. Mai 2023 23:30
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich interessiere mich für die Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen innerhalb des BMZ. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie folgende Informationen in einer Tabelle zur Verfügung stellen können: 1. Eine Liste der Beteiligungsformate, Projekte oder Veranstaltungen, die speziell für junge Menschen im BMZ angeboten werden. 2. Die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen für diese Beteiligungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel Altersgrenzen oder sonstige Kriterien. 3. Die Anzahl der beteiligten Personen. 4. Die thematischen Schwerpunkte der Beteiligungsmöglichkeit.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Raoul Taschinski Anfragenr: 278602 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278602/ Postanschrift Raoul Taschinski << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Raoul Taschinski
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG-Antrag - Gz.: Z14 O4010-3001/061; hier: Eingangsbestätigung Sehr geehrter Herr Taschinski, ich bestätige …
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag - Gz.: Z14 O4010-3001/061; hier: Eingangsbestätigung
Datum
11. Mai 2023 09:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Taschinski, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 10.05.2023, eingegangen im BMZ am 11.05.2023. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Bearbeitungsdauer Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen. Sollte die Bearbeitung Ihres Antrags länger als einen Monat in Anspruch nehmen (z.B. weil umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden), werde ich Sie darüber informieren. Mögliche Gebührenerhebung Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben; sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Datenschutz Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Beruf und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach fünf Jahren gelöscht. Informationen zum Datenschutzbeauftragten und Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMZ: https://www.bmz.de/de/service/datenschutzerklaerung Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Sehr geehrter Herr Taschinski, recht herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Vom Grundsatz handelt es sich nicht um ein…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
WG: Anfrage zur Jugendbeteiligung im BMZ [#278602]
Datum
17. Mai 2023 12:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Taschinski, recht herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Vom Grundsatz handelt es sich nicht um eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Ich beantworte Ihre Anfrage gerne, da sie allgemeine Fragestellungen erhält. Zu 1. Grundsätzlich können sich alle Altersgruppen über die Arbeit des BMZ informieren. Wir machen gerne mit Ihnen Besuchstermine in den Dienstsitzen des BMZ in Berlin oder Bonn. Über die BMZ-Seite https://www.bmz.de/de/ministerium/bmz-akademie finden Sie den Anmeldebogen für Besuchergruppen. Darüber hinaus gibt es für junge Menschen die Möglichkeit über Engagement Global sich an dem Thema Entwicklungsarbeit zu beteiligen. Der Link hierzu ist https://www.engagement-global.de Zu 2. Neben Praktika, die Studierende im BMZ absolvieren können, bietet unser Haus leider keine weiteren Beteiligungsmöglichkeiten. Hier muss ich wiederum an Engagement Global verweisen. Schülerpraktika bieten wir gar nicht an. Informationen zu Praktika finden Sie hier https://www.bmz.de/de/ministerium/berufliche-chancen-arbeiten-im-bmz Zu 3. In unseren Besuchergruppen (s. Pkt. 1) können wir bis zu 50 Personen über die Arbeit des BMZ informieren. Zu 4. Grundsätzlich informieren wir unsere Besuchergruppen über die Arbeit des BMZ im Allgemeinen. Wir können aber auch mit Fachreferenten zu speziellen Themen der deutschen Entwicklungspolitik informieren. Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG-Antrag - Gz.: Z14 O4010-3001/061; hier: Abgabe an Bürgerkommunikation Sehr geehrter Herr Taschinski, ich …
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag - Gz.: Z14 O4010-3001/061; hier: Abgabe an Bürgerkommunikation
Datum
22. Mai 2023 11:34
Status
Sehr geehrter Herr Taschinski, ich habe Ihren Antrag vom 05.05.2023 an die Bürgerkommunikation des BMZ abgegeben, die Ihre Anfrage weiter bearbeitet und Ihnen eine Rückmeldung geben wird. Ihr IFG-Antrag gilt hiermit als erledigt. Freundliche Grüße,