Jugendhilfe

Anfrage an: Landkreis Friesland

Bitte erteilen Sie mir Auskunft, wie viele minderjährige Kinder in stationären, teilstationären, ambulanten Wohngruppen im Landkreis Friesland und Umgebung derzeit fremd betreut werden. Es wird angefragt wie viele Träger insgesamt zur Verfügung stehen, wie die Auslastung dieser Träger sich gestaltet, welche Träger ihr Angebot Erweitert haben. Teilen Sie mit wie viele Mädchen und Jungen nach alter aktuell im Landkreis Friesland fremd betreut werden. Teilen Sie mit welche Kosten im Durchschnitt für einen Heimplatz eines minderjährigen Kindes monatlich vergütet werden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. September 2021
  • Frist
    15. Oktober 2021
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Carola Koch
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte erteilen Sie …
An Landkreis Friesland Details
Von
Carola Koch
Betreff
Jugendhilfe [#228214]
Datum
11. September 2021 11:14
An
Landkreis Friesland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte erteilen Sie mir Auskunft, wie viele minderjährige Kinder in stationären, teilstationären, ambulanten Wohngruppen im Landkreis Friesland und Umgebung derzeit fremd betreut werden. Es wird angefragt wie viele Träger insgesamt zur Verfügung stehen, wie die Auslastung dieser Träger sich gestaltet, welche Träger ihr Angebot Erweitert haben. Teilen Sie mit wie viele Mädchen und Jungen nach alter aktuell im Landkreis Friesland fremd betreut werden. Teilen Sie mit welche Kosten im Durchschnitt für einen Heimplatz eines minderjährigen Kindes monatlich vergütet werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Carola Koch Anfragenr: 228214 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228214/ Postanschrift Carola Koch << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Carola Koch

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