Jugendschutzaufsicht über Telemedien und Staatsfernegebot

Verfassungsrechtliches Gutachten von Eifert zum JuSchGÄndG

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Dezember 2022
  • Frist
    24. Januar 2023
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Roland Bornemann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Verfassungsrechtliches Gutachten von …
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Roland Bornemann
Betreff
Jugendschutzaufsicht über Telemedien und Staatsfernegebot [#265963]
Datum
20. Dezember 2022 12:02
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verfassungsrechtliches Gutachten von Eifert zum JuSchGÄndG
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Roland Bornemann Anfragenr: 265963 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265963/ Postanschrift Roland Bornemann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Roland Bornemann
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Jugendschutzaufsicht über Telemedien und Staatsfernsehgebot [#265963] Sehr geehrter Herr Bornemann, mit Ihrer Mai…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Jugendschutzaufsicht über Telemedien und Staatsfernsehgebot [#265963]
Datum
30. Dezember 2022 13:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bornemann, mit Ihrer Mail vom 20. Dezember 2022 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) amtliche Informationen zur beigefügten Anfrage. Ihrem Antrag kann stattgegeben werden. Im Anhang erhalten Sie das gewünschte rechtliche Kurzgutachten mit dem Titel „Aufsicht über angemessene Vorsorgemaßnahmen des Jugendschutzes bei sozialen Netzwerken als zulässige Verwaltungsaufgabe“ von Herrn Prof. Dr. Eifert. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift zu erheben. Mit freundlichen Grüßen

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Roland Bornemann
AW: Jugendschutzaufsicht über Telemedien und Staatsfernsehgebot [#265963] Danke! Mit freundlichen Grüßen Roland B…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Roland Bornemann
Betreff
AW: Jugendschutzaufsicht über Telemedien und Staatsfernsehgebot [#265963]
Datum
30. Dezember 2022 13:46
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Danke! Mit freundlichen Grüßen Roland Bornemann Anfragenr: 265963 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265963/