Jugendvertretung in Dinslaken

Meine Anfrage handelt sich Inhaltlich um Jugendvertretungen.

1) Gibt es in Ihrer Kommune eine Jugendvertretung (unter anderem aber nicht abschließend: Kinder und Jugendparlament, Kinder und Jugendbeirat, Eigenständige Jugendpolitik, Kinder- und Jugendforum)
1 a) Wenn ja, welche Form liegt vor ?
1 b) Wie viele Kinder und Jugendliche sind aktuell darin vertreten und wie viele sind vorgesehen ?
1 c) Seit wann gibt es diese Jugendvertretung?
1 d) Wie lange geht eine (Wahl-)periode bei Ihnen?
1 e) Wodurch ist diese Form legitimiert (Beschluss des Rats, Dienstanweisung des Bürgermeisters oder ähnliches) ?
1 f) Wurde der Jugendvertretung frei zur Verfügung stehende Finanzmittel gegeben?
1 f) 1) Wenn zutreffend, wie hoch sind diese?
1 f) 2) Müssen die Finanzmittel durch einen Mitarbeiter freigegeben bzw. bewilligt werden?
1 f) 3) Erhalten die Kinder und Jugendliche für Ihr Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung (Bitte mit Höhe in € falls diese abweichend zu der Aufwandsentschädigung der sachkundigen Bürger ist)?
1 g) In welchen Ausschüssen der Stadt hat die Jugendvertretung Anhörungs-, Rede- und Antragsrecht?
1 h) Kann die Jugendvertretung sowohl an öffentlichen als auch nicht-öffentlichen Teil von Ausschüssen teilnehmen?

2) Falls Frage 1 nicht zutrifft, gab es bereits Bemühungen eine Jugendvertretung zu gründen?
2 a) Gab es rechtliche Bedenken für eine solche Gründung?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. April 2022
  • Frist
    6. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Dinslaken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jugendvertretung in Dinslaken [#245418]
Datum
3. April 2022 19:14
An
Kommunalverwaltung Dinslaken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meine Anfrage handelt sich Inhaltlich um Jugendvertretungen. 1) Gibt es in Ihrer Kommune eine Jugendvertretung (unter anderem aber nicht abschließend: Kinder und Jugendparlament, Kinder und Jugendbeirat, Eigenständige Jugendpolitik, Kinder- und Jugendforum) 1 a) Wenn ja, welche Form liegt vor ? 1 b) Wie viele Kinder und Jugendliche sind aktuell darin vertreten und wie viele sind vorgesehen ? 1 c) Seit wann gibt es diese Jugendvertretung? 1 d) Wie lange geht eine (Wahl-)periode bei Ihnen? 1 e) Wodurch ist diese Form legitimiert (Beschluss des Rats, Dienstanweisung des Bürgermeisters oder ähnliches) ? 1 f) Wurde der Jugendvertretung frei zur Verfügung stehende Finanzmittel gegeben? 1 f) 1) Wenn zutreffend, wie hoch sind diese? 1 f) 2) Müssen die Finanzmittel durch einen Mitarbeiter freigegeben bzw. bewilligt werden? 1 f) 3) Erhalten die Kinder und Jugendliche für Ihr Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung (Bitte mit Höhe in € falls diese abweichend zu der Aufwandsentschädigung der sachkundigen Bürger ist)? 1 g) In welchen Ausschüssen der Stadt hat die Jugendvertretung Anhörungs-, Rede- und Antragsrecht? 1 h) Kann die Jugendvertretung sowohl an öffentlichen als auch nicht-öffentlichen Teil von Ausschüssen teilnehmen? 2) Falls Frage 1 nicht zutrifft, gab es bereits Bemühungen eine Jugendvertretung zu gründen? 2 a) Gab es rechtliche Bedenken für eine solche Gründung?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245418 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245418/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Dinslaken
Bzgl. Anfrage zu Jugendvertretungen Sehr << Antragsteller:in >> vorab entschuldige ich mich für die v…
Von
Kommunalverwaltung Dinslaken
Betreff
Bzgl. Anfrage zu Jugendvertretungen
Datum
12. Mai 2022 11:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vorab entschuldige ich mich für die verspätete Rückmeldung. Bzgl. Ihrer Anfrage kann ich lediglich Antworten zum Kinder- und Jugendparlament Dinslaken geben. Es gibt auch ein Jugendforum in Dinslaken, für das ich jedoch nicht zuständig bin. Informationen darüber finden Sie unter diesem Link: https://tolerantes-dinslaken.de/projekte/projekte-2020/jugendforum-dinslaken/ 1 & 1a) Wie gerade erwähnt, gibt es in Dinslaken als Jugendvertretungen das Kinder- und Jugendparlament und das Jugendforum. Weiterhin gibt es Schüler*innen-Vertretungen an verschiedenen Schulen. 1 b) Im KiJuPa sind aktuell 21 aktive Mitglieder vertreten. Eine bestimmte Anzahl ist derzeit nicht vorgesehen. Das Kinder- und Jugendparlament nimmt gerne weitere Interessierte auf. 1 c) Das Kinder- und Jugendparlament besteht seit 1998 in Dinslaken 1 d) Eine Wahlperiode geht 2 Jahre 1 e) Das Kinder- und Jugendparlament wurde vom ehemalige Bürgermeister Wilfried Felmet initiiert und vom Rat beschlossen 1 f 1-3) Das KiJuPa hat ein jährliches Budget. Prinzipiell steht es ihm frei zur Verfügung. Alle Ausgaben werden jedoch mit den Mitgliedern und dem/der Betreuer/in besprochen und abgestimmt. Die Finanzmittel müssen vorab von einem/einer Mitarbeiter/in freigegeben werden. Dem KiJuPa stehen durch den KJFP derzeit 5.500 € zur Verfügung. Eine Aufwandsentschädigung enthalten die Mitglieder nicht. 1 g) Vertreter*innen des KiJuPa haben im Jugendhilfeausschuss, Schulausschuss und anderen Ausschüssen, die sie frei wählen können, Frage- und Rederecht. Das KiJuPa hat kein Antrags-, sondern Empfehlungsrecht. 1 h) Das KiJuPa kann im Jugendhilfeausschuss sowohl am öffentlichen, als auch nicht-öffentlich Teil der Sitzung teilnehmen. Ich hoffe, dass Ihre Fragen umfassend beantwortet werden konnten. Für weitere Informationen können Sie auch gerne die Internetseite des Kinder- und Jugendparlaments besuchen: https://www.kijupa-dinslaken.de/ Persönlich würde mich natürlich interessieren, wofür Sie die Auskunft benötigen. Falls möglich, würde ich mich über eine Rückmeldung freuen. Mit freundlichen Grüßen