Jugendvertretung in Düsseldorf

Meine Anfrage handelt sich Inhaltlich um Jugendvertretungen.

1) Gibt es in Ihrer Kommune eine Jugendvertretung (unter anderem aber nicht abschließend: Kinder und Jugendparlament, Kinder und Jugendbeirat, Eigenständige Jugendpolitik, Kinder- und Jugendforum)
1 a) Wenn ja, welche Form liegt vor ?
1 b) Wie viele Kinder und Jugendliche sind aktuell darin vertreten und wie viele sind vorgesehen ?
1 c) Seit wann gibt es diese Jugendvertretung?
1 d) Wie lange geht eine (Wahl-)periode bei Ihnen?
1 e) Wodurch ist diese Form legitimiert (Beschluss des Rats, Dienstanweisung des Bürgermeisters oder ähnliches) ?
1 f) Wurde der Jugendvertretung frei zur Verfügung stehende Finanzmittel gegeben?
1 f) 1) Wenn zutreffend, wie hoch sind diese?
1 f) 2) Müssen die Finanzmittel durch einen Mitarbeiter freigegeben bzw. bewilligt werden?
1 f) 3) Erhalten die Kinder und Jugendliche für Ihr Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung (Bitte mit Höhe in € falls diese abweichend zu der Aufwandsentschädigung der sachkundigen Bürger ist)?
1 g) In welchen Ausschüssen der Stadt hat die Jugendvertretung Anhörungs-, Rede- und Antragsrecht?
1 h) Kann die Jugendvertretung sowohl an öffentlichen als auch nicht-öffentlichen Teil von Ausschüssen teilnehmen?

2) Falls Frage 1 nicht zutrifft, gab es bereits Bemühungen eine Jugendvertretung zu gründen?
2 a) Gab es rechtliche Bedenken für eine solche Gründung?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. März 2022
  • Frist
    9. April 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jugendvertretung in Düsseldorf [#242574]
Datum
6. März 2022 18:25
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meine Anfrage handelt sich Inhaltlich um Jugendvertretungen. 1) Gibt es in Ihrer Kommune eine Jugendvertretung (unter anderem aber nicht abschließend: Kinder und Jugendparlament, Kinder und Jugendbeirat, Eigenständige Jugendpolitik, Kinder- und Jugendforum) 1 a) Wenn ja, welche Form liegt vor ? 1 b) Wie viele Kinder und Jugendliche sind aktuell darin vertreten und wie viele sind vorgesehen ? 1 c) Seit wann gibt es diese Jugendvertretung? 1 d) Wie lange geht eine (Wahl-)periode bei Ihnen? 1 e) Wodurch ist diese Form legitimiert (Beschluss des Rats, Dienstanweisung des Bürgermeisters oder ähnliches) ? 1 f) Wurde der Jugendvertretung frei zur Verfügung stehende Finanzmittel gegeben? 1 f) 1) Wenn zutreffend, wie hoch sind diese? 1 f) 2) Müssen die Finanzmittel durch einen Mitarbeiter freigegeben bzw. bewilligt werden? 1 f) 3) Erhalten die Kinder und Jugendliche für Ihr Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung (Bitte mit Höhe in € falls diese abweichend zu der Aufwandsentschädigung der sachkundigen Bürger ist)? 1 g) In welchen Ausschüssen der Stadt hat die Jugendvertretung Anhörungs-, Rede- und Antragsrecht? 1 h) Kann die Jugendvertretung sowohl an öffentlichen als auch nicht-öffentlichen Teil von Ausschüssen teilnehmen? 2) Falls Frage 1 nicht zutrifft, gab es bereits Bemühungen eine Jugendvertretung zu gründen? 2 a) Gab es rechtliche Bedenken für eine solche Gründung?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242574 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242574/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Jugendvertretung in Düsseldorf“ vom 06.03.2022…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Jugendvertretung in Düsseldorf [#242574]
Datum
10. April 2022 13:10
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Jugendvertretung in Düsseldorf“ vom 06.03.2022 (#242574) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Jugendvertretung in Düsseldorf“ [#242574]
Datum
11. April 2022 09:09
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/242574/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil diese nicht Fristgerecht beantwortet wurde. Um Ihnen zu verdeutlichen welche Art von Antwort Ich erwarte, habe Ich Ihnen eine erfolgreiche Anfrage mit dem selben Kontext hier zur Verfügung gestellt: https://fragdenstaat.de/anfrage/jugendvertretung-in-aachen/ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 242574.pdf Anfragenr: 242574 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242574/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 11.04.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Jugendvertretung in Düsseldorf“ [#242574]
Datum
11. April 2022 09:44
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 11.04.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Guten Tag, Ihre Anfrage wurde an die Abteilung Jugendförderung weitergeleitet. Herzlichen Dank für Ihr Interesse…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Jugendvertretung in Düsseldorf [#242574]
Datum
12. April 2022 07:53
Status
Anfrage abgeschlossen
E-Mail_Footer_Ausbildung_2022.jpg
12,9 KB


Guten Tag, Ihre Anfrage wurde an die Abteilung Jugendförderung weitergeleitet. Herzlichen Dank für Ihr Interesse an unserer Arbeit. Zu Ihren Fragen: In Düsseldorf gibt es seit 2007 einen Jugendrat. Er wird in den zehn Düsseldorfer Stadtbezirken für die Dauer von drei Jahren gewählt und besteht aus 31 Mitgliedern. Die Mitglieder des Jugendrates können in 14 Ausschüssen der Landeshauptstadt Düsseldorf als beratende Mitglieder aktiv mitwirken. Das Gremium hat ein eigenes Anfrage- und Antragrecht, verfügt über ein eigenes Finanzbudget und einer Geschäftsstelle. Über das Budget verfügen die Mitglieder in Abstimmung mit der Geschäftsstelle. Diese ist beim Jugendamt angesiedelt und mit einer Fachkraft in Vollzeit personell ausgestattet. Der Jugendrat wird von allen Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen 11 und unter 21 Jahre gewählt. Das passive Wahlrecht ist auf das Alter von 14 bis unter 21 Jahre festgelegt. Die gewählten Mitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an den Sitzungen. Der Jugendrat verfügt über eine eigene Geschäfts- und Wahlordnung, die vom Rat beschlossen wurde. Ferner ist das Gremium auch in anderen Satzungen und Geschäftsordnungen rechtlich verankert (z.B. GO des Jugendhilfeausschusses). Weitere Informationen: https://www.duesseldorf.de/jugendamt/jugendliche-begleiten/jugendrat.html Ferner gibt es in Düsseldorf ein Kinderparlament im Düsseldorf Stadtbezirk 10 (Düsseldorf Garath): https://www.duesseldorf.de/jugendamt/jugendliche-begleiten/kinderparlament.html Für eine weitere und umfassende Beteiligung in der Landesshauptstadt Düsseldorf sorgt, neben den Jugendverbänden und den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, die Servicestelle Partizipation. Diese Fachstelle ist mit fünf Fachkräften ausgestattet. Die Servicestelle fungiert als zentrale Schaltstelle für die konkreten Beteiligungsprozesse in Düsseldorf und als Schnittstelle zu den städtischen Ämtern, Jugendfreizeiteinrichtungen, Verbänden, Schulen und den Kindern und Jugendlichen selbst. Zu den zentralen Aufgaben gehören die Organisation und die Durchführung der Bezirk-Checks "Jugend checkt Düsseldorf". Im Rahmen dieser Checks werden von Kindern und Jugendliche einzelne Düsseldorfer Stadtbezirke analysiert. In diesen zeitlich befristeten Projekten, an den Jugendverbände, Jugendfreizeiteinrichtungen, Schulen und andere Organisationen sich beteiligen können, finden auch reale Planungsvorhaben Eingang (z.B. Gestaltung von Freiflächen, Sportplätzen oder Spielplätzen). Info: https://www.duesseldorf.de/jugendamt/jugendliche-begleiten/servicestelle-partizipation.html Weitere Information zur Jugendbeteiligung der in der Landeshauptstadt Düsseldorf sind dem aktuellen Kinder- und Jugendförderplan unserer Stadt zu entnehmen: https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt51/jugendamt/PDF/Jugendhilfeplanung/51_Foerderplan_20210519_web_bf.pdf Mit freundlichen Grüßen,
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Ihre Anfrage an die JAV Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde der Jugend- und Auszubildendenvertretung der Sta…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Ihre Anfrage an die JAV
Datum
19. April 2022 13:58
Status
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde der Jugend- und Auszubildendenvertretung der Stadt Düsseldorf am 11.04.2022 weitergeleitet. Zu diesem Zeitpunkt habe ich mich bereits im Urlaub befunden, weswegen ich Ihre Anfrage erst heute gesichtet habe. Ich befinde mich noch bis zum Ende der Woche in Urlaub und werde Ihre Anfrage gerne im Anschluss ausführlich beantworten. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen,
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Ihre Anfrage Sehr Antragsteller/in da ich meinen Dienst wieder aufgenommen habe, bin ich gerne für Sie telefonis…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
25. April 2022 17:16
Status
Sehr Antragsteller/in da ich meinen Dienst wieder aufgenommen habe, bin ich gerne für Sie telefonisch erreichbar! Sofern Sie mich telefonisch nicht erreichen können bitte ich um eine kurze Rückmeldung zwecks Rückruf. Mit kollegialen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Düsseldorf
Sehr Antragsteller/in ich darf seit kurzem die Geschäftsführung des Düsseldorfer Jugendrates leiten. Ich wurde g…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
WG: Re: Antwort: WG: AW: Jugendvertretung in Düsseldorf [#242574]
Datum
26. April 2022 10:13
Status
Sehr Antragsteller/in ich darf seit kurzem die Geschäftsführung des Düsseldorfer Jugendrates leiten. Ich wurde gebeten, die Fragen zum Jugendrat zu beantworten. Da ich die Internetseite "Frag den Staat" bisher noch nicht kannte, habe ich mich dort etwas eingelesen. Dabei ist mir aufgefallen, dass Sie unter dem gleichen Aktenzeichen (Jugendvertretung in Düsseldorf [#242574]) die Anwort von einer Kollegin / einem Kollegen von mir bereits bekommen haben: Guten Tag, Ihre Anfrage wurde an die Abteilung Jugendförderung weitergeleitet. Herzlichen Dank für Ihr Interesse an unserer Arbeit. Zu Ihren Fragen: In Düsseldorf gibt es seit 2007 einen Jugendrat. Er wird in den zehn Düsseldorfer Stadtbezirken für die Dauer von drei Jahren gewählt und besteht aus 31 Mitgliedern. Die Mitglieder des Jugendrates können in 14 Ausschüssen der Landeshauptstadt Düsseldorf als beratende Mitglieder aktiv mitwirken. Das Gremium hat ein eigenes Anfrage- und Antragrecht, verfügt über ein eigenes Finanzbudget und einer Geschäftsstelle. Über das Budget verfügen die Mitglieder in Abstimmung mit der Geschäftsstelle. Diese ist beim Jugendamt angesiedelt und mit einer Fachkraft in Vollzeit personell ausgestattet. Der Jugendrat wird von allen Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen 11 und unter 21 Jahre gewählt. Das passive Wahlrecht ist auf das Alter von 14 bis unter 21 Jahre festgelegt. Die gewählten Mitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an den Sitzungen. Der Jugendrat verfügt über eine eigene Geschäfts- und Wahlordnung, die vom Rat beschlossen wurde. Ferner ist das Gremium auch in anderen Satzungen und Geschäftsordnungen rechtlich verankert (z.B. GO des Jugendhilfeausschusses). Weitere Informationen: https://www.duesseldorf.de/jugendamt/ju… Ferner gibt es in Düsseldorf ein Kinderparlament im Düsseldorf Stadtbezirk 10 (Düsseldorf Garath): https://www.duesseldorf.de/jugendamt/ju… Für eine weitere und umfassende Beteiligung in der Landesshauptstadt Düsseldorf sorgt, neben den Jugendverbänden und den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, die Servicestelle Partizipation. Diese Fachstelle ist mit fünf Fachkräften ausgestattet. Die Servicestelle fungiert als zentrale Schaltstelle für die konkreten Beteiligungsprozesse in Düsseldorf und als Schnittstelle zu den städtischen Ämtern, Jugendfreizeiteinrichtungen, Verbänden, Schulen und den Kindern und Jugendlichen selbst. Zu den zentralen Aufgaben gehören die Organisation und die Durchführung der Bezirk-Checks "Jugend checkt Düsseldorf". Im Rahmen dieser Checks werden von Kindern und Jugendliche einzelne Düsseldorfer Stadtbezirke analysiert. In diesen zeitlich befristeten Projekten, an den Jugendverbände, Jugendfreizeiteinrichtungen, Schulen und andere Organisationen sich beteiligen können, finden auch reale Planungsvorhaben Eingang (z.B. Gestaltung von Freiflächen, Sportplätzen oder Spielplätzen). Info: https://www.duesseldorf.de/jugendamt/ju… Weitere Information zur Jugendbeteiligung der in der Landeshauptstadt Düsseldorf sind dem aktuellen Kinder- und Jugendförderplan unserer Stadt zu entnehmen: https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Am… Hat es sich damit nicht erledigt? Mit freundlichen Grüßen,