Jugendvertretung in Gladbeck

Meine Anfrage handelt sich Inhaltlich um Jugendvertretungen.

1) Gibt es in Ihrer Kommune eine Jugendvertretung (unter anderem aber nicht abschließend: Kinder und Jugendparlament, Kinder und Jugendbeirat, Eigenständige Jugendpolitik, Kinder- und Jugendforum)
1 a) Wenn ja, welche Form liegt vor ?
1 b) Wie viele Kinder und Jugendliche sind aktuell darin vertreten und wie viele sind vorgesehen ?
1 c) Seit wann gibt es diese Jugendvertretung?
1 d) Wie lange geht eine (Wahl-)periode bei Ihnen?
1 e) Wodurch ist diese Form legitimiert (Beschluss des Rats, Dienstanweisung des Bürgermeisters oder ähnliches) ?
1 f) Wurde der Jugendvertretung frei zur Verfügung stehende Finanzmittel gegeben?
1 f) 1) Wenn zutreffend, wie hoch sind diese?
1 f) 2) Müssen die Finanzmittel durch einen Mitarbeiter freigegeben bzw. bewilligt werden?
1 f) 3) Erhalten die Kinder und Jugendliche für Ihr Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung (Bitte mit Höhe in € falls diese abweichend zu der Aufwandsentschädigung der sachkundigen Bürger ist)?
1 g) In welchen Ausschüssen der Stadt hat die Jugendvertretung Anhörungs-, Rede- und Antragsrecht?
1 h) Kann die Jugendvertretung sowohl an öffentlichen als auch nicht-öffentlichen Teil von Ausschüssen teilnehmen?

2) Falls Frage 1 nicht zutrifft, gab es bereits Bemühungen eine Jugendvertretung zu gründen?
2 a) Gab es rechtliche Bedenken für eine solche Gründung?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. März 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Gladbeck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jugendvertretung in Gladbeck [#244921]
Datum
29. März 2022 14:45
An
Kommunalverwaltung Gladbeck
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meine Anfrage handelt sich Inhaltlich um Jugendvertretungen. 1) Gibt es in Ihrer Kommune eine Jugendvertretung (unter anderem aber nicht abschließend: Kinder und Jugendparlament, Kinder und Jugendbeirat, Eigenständige Jugendpolitik, Kinder- und Jugendforum) 1 a) Wenn ja, welche Form liegt vor ? 1 b) Wie viele Kinder und Jugendliche sind aktuell darin vertreten und wie viele sind vorgesehen ? 1 c) Seit wann gibt es diese Jugendvertretung? 1 d) Wie lange geht eine (Wahl-)periode bei Ihnen? 1 e) Wodurch ist diese Form legitimiert (Beschluss des Rats, Dienstanweisung des Bürgermeisters oder ähnliches) ? 1 f) Wurde der Jugendvertretung frei zur Verfügung stehende Finanzmittel gegeben? 1 f) 1) Wenn zutreffend, wie hoch sind diese? 1 f) 2) Müssen die Finanzmittel durch einen Mitarbeiter freigegeben bzw. bewilligt werden? 1 f) 3) Erhalten die Kinder und Jugendliche für Ihr Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung (Bitte mit Höhe in € falls diese abweichend zu der Aufwandsentschädigung der sachkundigen Bürger ist)? 1 g) In welchen Ausschüssen der Stadt hat die Jugendvertretung Anhörungs-, Rede- und Antragsrecht? 1 h) Kann die Jugendvertretung sowohl an öffentlichen als auch nicht-öffentlichen Teil von Ausschüssen teilnehmen? 2) Falls Frage 1 nicht zutrifft, gab es bereits Bemühungen eine Jugendvertretung zu gründen? 2 a) Gab es rechtliche Bedenken für eine solche Gründung?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244921/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Gladbeck
Sehr Antragsteller/in mein Name ist Sarah Kimmeskamp und ich begleite den Jugendrat der Stadt Gladbeck jetzt seit…
Von
Kommunalverwaltung Gladbeck
Betreff
Jugendvertretung in Gladbeck (#244921)
Datum
26. April 2022 11:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mein Name ist Sarah Kimmeskamp und ich begleite den Jugendrat der Stadt Gladbeck jetzt seit dem Jahr 2018. Gerne beantworte ich Ihre Anfrage und übersende Ihnen folgende Antworten zu Ihrer Verwendung: 1) Gibt es in Ihrer Kommune eine Jugendvertretung: Ja, es gibt seit dem Jahr 2005 eine. 1 a) Wenn ja, welche Form liegt vor? Wir haben einen Jugendrat. 1 b) Wie viele Kinder und Jugendliche sind aktuell darin vertreten und wie viele sind vorgesehen ? Momentan zählt der Jugendrat 70 Mitglieder. Diese werden jährlich an den weiterführenden Schulen und in allen Freizeiteinrichtungen und Jugendorganisationen gewählt. Die Schulen können pro Stufe, also in den Jahrgängen 5-7, 8- 10 und der Oberstufe jeweils 2 Schüler:innen entsenden und die anderen Träger auch jeweils 2 pro Einrichtung. 1 c) Seit wann gibt es diese Jugendvertretung? Der Jugendrat wurde in Gladbeck im Jahr 2005 unter Beteiligung des damals amtierenden Bürgermeisters gegründet. Die Stelle der Kinder- und Jugendbeauftragte, als Geschäftsführung des Jugendrates wurde ebenfalls fest installiert. 1 d) Wie lange geht eine (Wahl-)periode bei Ihnen? Die Jugendlichen sind grundsätzlich für ein Jahr gewählt, können aber bis sie 21 Jahre alt sind im Jugendrat verbleiben und weiter mitarbeiten. Es gibt meist einen "Stamm" von 15-20 Jugendlichen, die den aktiven Kern ausmachen. In der Gruppe selbst sind aber immer 70-80 Jugendliche vertreten. 1 e) Wodurch ist diese Form legitimiert (Beschluss des Rats, Dienstanweisung des Bürgermeisters oder ähnliches) ? Der Jugendrat ist ebenso wie der Seniorenbeirat und der Behindertenbeirat in der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck verankert. Der Jugendrat selbst hat zudem eine eigene Satzung. 1 f) Wurde der Jugendvertretung frei zur Verfügung stehende Finanzmittel gegeben? Ja. 1 f) 1) Wenn zutreffend, wie hoch sind diese? Das Budget beträgt 10.000 €jährlich und wird durch die Kinder- und Jugendbeauftragte verwaltet. 1 f) 2) Müssen die Finanzmittel durch einen Mitarbeiter freigegeben bzw. bewilligt werden? Sie werden formlos durch mich freigegeben. 1 f) 3) Erhalten die Kinder und Jugendliche für Ihr Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung (Bitte mit Höhe in € falls diese abweichend zu der Aufwandsentschädigung der sachkundigen Bürger ist)? Eine Aufwandsentschädigung wird nicht gezahlt. Seminare, Veranstaltungen etc. sind für die Jugendlichen aber immer kostenfrei bzw. werden Getränke, Essen usw. zur Verfügung gestellt. 1 g) In welchen Ausschüssen der Stadt hat die Jugendvertretung Anhörungs-, Rede- und Antragsrecht? In allen 10 städtischen Ausschüssen. 1 h) Kann die Jugendvertretung sowohl an öffentlichen als auch nicht-öffentlichen Teil von Ausschüssen teilnehmen? Ja. 2) Falls Frage 1 nicht zutrifft, gab es bereits Bemühungen eine Jugendvertretung zu gründen? 2 a) Gab es rechtliche Bedenken für eine solche Gründung? Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen