Jugendvertretung in Mülheim an der Ruhr

Meine Anfrage handelt sich Inhaltlich um Jugendvertretungen.

1) Gibt es in Ihrer Kommune eine Jugendvertretung (unter anderem aber nicht abschließend: Kinder und Jugendparlament, Kinder und Jugendbeirat, Eigenständige Jugendpolitik, Kinder- und Jugendforum)
1 a) Wenn ja, welche Form liegt vor ?
1 b) Wie viele Kinder und Jugendliche sind aktuell darin vertreten und wie viele sind vorgesehen ?
1 c) Seit wann gibt es diese Jugendvertretung?
1 d) Wie lange geht eine (Wahl-)periode bei Ihnen?
1 e) Wodurch ist diese Form legitimiert (Beschluss des Rats, Dienstanweisung des Bürgermeisters oder ähnliches) ?
1 f) Wurde der Jugendvertretung frei zur Verfügung stehende Finanzmittel gegeben?
1 f) 1) Wenn zutreffend, wie hoch sind diese?
1 f) 2) Müssen die Finanzmittel durch einen Mitarbeiter freigegeben bzw. bewilligt werden?
1 f) 3) Erhalten die Kinder und Jugendliche für Ihr Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung (Bitte mit Höhe in € falls diese abweichend zu der Aufwandsentschädigung der sachkundigen Bürger ist)?
1 g) In welchen Ausschüssen der Stadt hat die Jugendvertretung Anhörungs-, Rede- und Antragsrecht?
1 h) Kann die Jugendvertretung sowohl an öffentlichen als auch nicht-öffentlichen Teil von Ausschüssen teilnehmen?

2) Falls Frage 1 nicht zutrifft, gab es bereits Bemühungen eine Jugendvertretung zu gründen?
2 a) Gab es rechtliche Bedenken für eine solche Gründung?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2022
  • Frist
    2. April 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jugendvertretung in Mülheim an der Ruhr [#242001]
Datum
27. Februar 2022 00:27
An
Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meine Anfrage handelt sich Inhaltlich um Jugendvertretungen. 1) Gibt es in Ihrer Kommune eine Jugendvertretung (unter anderem aber nicht abschließend: Kinder und Jugendparlament, Kinder und Jugendbeirat, Eigenständige Jugendpolitik, Kinder- und Jugendforum) 1 a) Wenn ja, welche Form liegt vor ? 1 b) Wie viele Kinder und Jugendliche sind aktuell darin vertreten und wie viele sind vorgesehen ? 1 c) Seit wann gibt es diese Jugendvertretung? 1 d) Wie lange geht eine (Wahl-)periode bei Ihnen? 1 e) Wodurch ist diese Form legitimiert (Beschluss des Rats, Dienstanweisung des Bürgermeisters oder ähnliches) ? 1 f) Wurde der Jugendvertretung frei zur Verfügung stehende Finanzmittel gegeben? 1 f) 1) Wenn zutreffend, wie hoch sind diese? 1 f) 2) Müssen die Finanzmittel durch einen Mitarbeiter freigegeben bzw. bewilligt werden? 1 f) 3) Erhalten die Kinder und Jugendliche für Ihr Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung (Bitte mit Höhe in € falls diese abweichend zu der Aufwandsentschädigung der sachkundigen Bürger ist)? 1 g) In welchen Ausschüssen der Stadt hat die Jugendvertretung Anhörungs-, Rede- und Antragsrecht? 1 h) Kann die Jugendvertretung sowohl an öffentlichen als auch nicht-öffentlichen Teil von Ausschüssen teilnehmen? 2) Falls Frage 1 nicht zutrifft, gab es bereits Bemühungen eine Jugendvertretung zu gründen? 2 a) Gab es rechtliche Bedenken für eine solche Gründung?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242001 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242001/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Jugendvertretung in Mülheim an der Ruhr“ vom 2…
An Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Jugendvertretung in Mülheim an der Ruhr [#242001]
Datum
9. April 2022 20:36
An
Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Jugendvertretung in Mülheim an der Ruhr“ vom 27.02.2022 (#242001) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Jugendvertretung in Mülheim an der Ruhr“ [#242001]
Datum
11. April 2022 09:10
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/242001/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil diese nicht Fristgerecht beantwortet wurde. Um Ihnen zu verdeutlichen welche Art von Antwort Ich erwarte, habe Ich Ihnen eine erfolgreiche Anfrage mit dem selben Kontext hier zur Verfügung gestellt: https://fragdenstaat.de/anfrage/jugendvertretung-in-aachen/ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 242001.pdf Anfragenr: 242001 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242001/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 11.04.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Jugendvertretung in Mülheim an der Ruhr“ [#242001]
Datum
11. April 2022 09:47
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 11.04.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.

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Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Sehr Antragsteller/in Ihre Fragestellungen beantworte ich wie folgt: > 1) Gibt es in Ihrer Kommune eine Jug…
Von
Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Betreff
AW: Jugendvertretung in Mülheim an der Ruhr [#242001]
Datum
12. April 2022 13:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Fragestellungen beantworte ich wie folgt: > 1) Gibt es in Ihrer Kommune eine Jugendvertretung (unter anderem aber nicht abschließend: Kinder und Jugendparlament, Kinder und Jugendbeirat, Eigenständige Jugendpolitik, Kinder- und Jugendforum) Ja > 1 a) Wenn ja, welche Form liegt vor? Es wird ein Jugendgremium gemäß § 22 der Hauptsatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr (Hauptsatzung) gebildet; die Hauptsatzung kann hier eingesehen werden: https://www.muelheim-ruhr.de/cms/shar... https://www.muelheim-ruhr.de/cms/inde... Hinweis: das Jugendgremium hat sich in seiner Sitzung am 02.02.2022 auf Grundlage von § 22 Absatz 2 Buchstabe i) Hauptsatzung die abweichende Bezeichnung „Jugendstadtrat (JSR)“ gegeben. > 1 b) Wie viele Kinder und Jugendliche sind aktuell darin vertreten und wie viele sind vorgesehen ? Die Zahl ist aufgrund der jederzeit möglichen schriftlichen Erklärung zur Mitgliedschaft im JSR grundsätzlich variabel. In der letzten Sitzung des JSR am 02.02.2022 wurde eine aktuelle Zahl von 42 Mitgliedern festgestellt. > 1 c) Seit wann gibt es diese Jugendvertretung? Das aktuelle Jugendgremium „Jugendstadtrat (JSR)“ gemäß § 22 Hauptsatzung - siehe auch Antwort zu 1 e) - befindet sich in seiner ersten Periode; die erste Sitzung fand am 05.10.2021 statt. Hinweis: zuvor hatte es seit 2006 bereits einen anders verfassten Jugendstadtrat gegeben; siehe hierzu den damals grundlegenden Ratsbeschluss vom 21.09.2006 zur Beschlussvorlage V 06/0437-01: https://ratsinfo.muelheim-ruhr.de/bue... > 1 d) Wie lange geht eine (Wahl-)periode bei Ihnen? 2 Jahre > 1 e) Wodurch ist diese Form legitimiert (Beschluss des Rats, Dienstanweisung des Bürgermeisters oder ähnliches)? Durch § 22 Hauptsatzung nach grundlegendem Beschluss des Hauptausschusses (anstelle des Rates der Stadt nach Delegation gemäß § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW) vom 21.04.2021 zur Beschlussvorlage V 21/0188-02: https://ratsinfo.muelheim-ruhr.de/bue... > 1 f) Wurde der Jugendvertretung frei zur Verfügung stehende Finanzmittel gegeben? Ja > 1 f) 1) Wenn zutreffend, wie hoch sind diese? 16.400,00 € p.a. > 1 f) 2) Müssen die Finanzmittel durch einen Mitarbeiter freigegeben bzw. bewilligt werden? Ja > 1 f) 3) Erhalten die Kinder und Jugendliche für Ihr Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung (Bitte mit Höhe in € falls diese abweichend zu der Aufwandsentschädigung der sachkundigen Bürger ist)? Nein > 1 g) In welchen Ausschüssen der Stadt hat die Jugendvertretung Anhörungs-, Rede- und Antragsrecht? Gemäß § 22 Absatz 2 Buchstabe a) Hauptsatzung hat der JSR die Möglichkeit, Empfehlungen an den Rat, einen Ausschuss oder eine Bezirksvertretung zu richten. Gemäß § 22 Absatz 2 Buchstabe c) Hauptsatzung beteiligt die Verwaltung den JSR bei Vorlagen, die die Interessen der Jugendlichen betreffen, vor der abschließenden Beratung im Rat, in einem Ausschuss oder in einer Bezirksvertretung. Gemäß § 22 Absatz 2 Buchstabe d) Hauptsatzung kann der JSR auf Antrag eigene Anregungen oder Stellungnahmen dem Rat, einem Ausschuss oder einer Bezirksvertretung vorlegen, wobei ein Mitglied des Leitungsgremiums des JSR oder ein durch Beschluss benanntes Mitglied des JSR auf Wunsch an den Sitzungen des Rates, der Ausschüsse oder der Bezirksvertretungen teilnehmen darf und ein Rederecht erhalten soll. Gemäß § 22 Absatz 2 Buchstabe c) Hauptsatzung obliegt es den Gremien, Mitgliedern des Leitungsgremiums des JSR als Vertreter*innen auf deren Wunsch zu den Belangen der jungen Menschen in Mülheim an der Ruhr eine Redemöglichkeit zu geben. > 1 h) Kann die Jugendvertretung sowohl an öffentlichen als auch nicht-öffentlichen Teil von Ausschüssen teilnehmen? Gemäß § 22 Absatz 2 Buchstabe c) Hauptsatzung können die Mitglieder des Leitungsgremiums des JSR als Vertreter*innen an allen öffentlichen Sitzungen des Rates, seiner Ausschüsse und der Bezirksvertretungen als Zuhörer*innen teilnehmen. Mit freundlichen Grüßen