Jugendvertretung in Remscheid
Meine Anfrage handelt sich Inhaltlich um Jugendvertretungen.
1) Gibt es in Ihrer Kommune eine Jugendvertretung (unter anderem aber nicht abschließend: Kinder und Jugendparlament, Kinder und Jugendbeirat, Eigenständige Jugendpolitik, Kinder- und Jugendforum)
1 a) Wenn ja, welche Form liegt vor ?
1 b) Wie viele Kinder und Jugendliche sind aktuell darin vertreten und wie viele sind vorgesehen ?
1 c) Seit wann gibt es diese Jugendvertretung?
1 d) Wie lange geht eine (Wahl-)periode bei Ihnen?
1 e) Wodurch ist diese Form legitimiert (Beschluss des Rats, Dienstanweisung des Bürgermeisters oder ähnliches) ?
1 f) Wurde der Jugendvertretung frei zur Verfügung stehende Finanzmittel gegeben?
1 f) 1) Wenn zutreffend, wie hoch sind diese?
1 f) 2) Müssen die Finanzmittel durch einen Mitarbeiter freigegeben bzw. bewilligt werden?
1 f) 3) Erhalten die Kinder und Jugendliche für Ihr Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung (Bitte mit Höhe in € falls diese abweichend zu der Aufwandsentschädigung der sachkundigen Bürger ist)?
1 g) In welchen Ausschüssen der Stadt hat die Jugendvertretung Anhörungs-, Rede- und Antragsrecht?
1 h) Kann die Jugendvertretung sowohl an öffentlichen als auch nicht-öffentlichen Teil von Ausschüssen teilnehmen?
2) Falls Frage 1 nicht zutrifft, gab es bereits Bemühungen eine Jugendvertretung zu gründen?
2 a) Gab es rechtliche Bedenken für eine solche Gründung?
Ergebnis der Anfrage
1) Gibt es in Ihrer Kommune eine Jugendvertretung (unter anderem aber nicht abschließend: Kinder und Jugendparlament, Kinder und Jugendbeirat, Eigenständige Jugendpolitik, Kinder- und Jugendforum) Ja
> 1 a) Wenn ja, welche Form liegt vor ? Jugendrat Remscheid
> 1 b) Wie viele Kinder und Jugendliche sind aktuell darin vertreten und wie viele sind vorgesehen ? Der Jugendrat besteht aus 15 Mitgliedern sowie aktuell aus 5 Nachrückerinnen und Nachrückern
> 1 c) Seit wann gibt es diese Jugendvertretung? Seit 2004
> 1 d) Wie lange geht eine (Wahl-)periode bei Ihnen? 2 Jahre
> 1 e) Wodurch ist diese Form legitimiert (Beschluss des Rats, Dienstanweisung des Bürgermeisters oder ähnliches) ? Beschluss des Rats
> 1 f) Wurde der Jugendvertretung frei zur Verfügung stehende Finanzmittel gegeben? Ja
> 1 f) 1) Wenn zutreffend, wie hoch sind diese? Ca. 4.000-6.000 € / Jahr für die Projektarbeit und Erfordernisse des Jugendrats je nach Bedarf
> 1 f) 2) Müssen die Finanzmittel durch einen Mitarbeiter freigegeben bzw. bewilligt werden? Ja, durch die Geschäftsführung des Jugendrats, angebunden in der Abteilung Kinder- und Jugendförderung; weitere Mittel, z.B. für Seminare, können über einen Antrag im Jugendhilfeausschuss beantragt werden.
> 1 f) 3) Erhalten die Kinder und Jugendliche für Ihr Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung (Bitte mit Höhe in € falls diese abweichend zu der Aufwandsentschädigung der sachkundigen Bürger ist)? Ja, das Sitzungsgeld betrug bis 31.12.2021 = 32,30 €; ab dem 01.01.2022 beträgt es 55,00 € pro Sitzung.
> 1 g) In welchen Ausschüssen der Stadt hat die Jugendvertretung Anhörungs-, Rede- und Antragsrecht? Jugendhilfeausschuss, ggf. weitere Ausschüsse, Rat
> 1 h) Kann die Jugendvertretung sowohl an öffentlichen als auch nicht-öffentlichen Teil von Ausschüssen teilnehmen? Ja, an öffentlichen Teilen der Ausschüsse
>
> 2) Falls Frage 1 nicht zutrifft, gab es bereits Bemühungen eine Jugendvertretung zu gründen?
> 2 a) Gab es rechtliche Bedenken für eine solche Gründung?
Anfrage erfolgreich
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Datum27. Februar 2022
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2. April 2022
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