Jugendvertretung in Salzkotten

Meine Anfrage handelt sich Inhaltlich um Jugendvertretungen.

1) Gibt es in Ihrer Kommune eine Jugendvertretung (unter anderem aber nicht abschließend: Kinder und Jugendparlament,Kinder und Jugendbeirat, Eigenständige Jugendpolitik, Kinder- und Jugendforum)
1 a) Wenn ja, welche Form liegt vor ?
1 b) Wie viele Kinder und Jugendliche sind aktuell darin vertreten und wie viele sind vorgesehen ?
1 c) Seit wann gibt es diese Jugendvertretung?
1 d) Wie lange geht eine (Wahl-)periode bei Ihnen?
1 e) Wodurch ist diese Form legitimiert (Beschluss des Rats, Dienstanweisung des Bürgermeisters oder ähnliches) ?
1 f) Wurde der Jugendvertretung frei zur Verfügung stehende Finanzmittel gegeben?
1 f) 1) Wenn zutreffend, wie hoch sind diese?
1 f) 2) Müssen die Finanzmittel durch einen Mitarbeiter freigegeben bzw. bewilligt werden?
1 f) 3) Erhalten die Kinder und Jugendliche für Ihr Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung (Bitte mit Höhe in € falls diese abweichend zu der Aufwandsentschädigung der sachkundigen Bürger ist)?
1 g) In welchen Ausschüssen der Stadt hat die Jugendvertretung Anhörungs-, Rede- und Antragsrecht?
1 h) Kann die Jugendvertretung sowohl an öffentlichen als auch nicht-öffentlichen Teil von Ausschüssen teilnehmen?

2) Falls Frage 1 nicht zutrifft, gab es bereits Bemühungen eine Jugendvertretung zu gründen?
2 a) Gab es rechtliche Bedenken für eine solche Gründung?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Februar 2022
  • Frist
    3. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Salzkotten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jugendvertretung in Salzkotten [#239470]
Datum
1. Februar 2022 09:04
An
Kommunalverwaltung Salzkotten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meine Anfrage handelt sich Inhaltlich um Jugendvertretungen. 1) Gibt es in Ihrer Kommune eine Jugendvertretung (unter anderem aber nicht abschließend: Kinder und Jugendparlament,Kinder und Jugendbeirat, Eigenständige Jugendpolitik, Kinder- und Jugendforum) 1 a) Wenn ja, welche Form liegt vor ? 1 b) Wie viele Kinder und Jugendliche sind aktuell darin vertreten und wie viele sind vorgesehen ? 1 c) Seit wann gibt es diese Jugendvertretung? 1 d) Wie lange geht eine (Wahl-)periode bei Ihnen? 1 e) Wodurch ist diese Form legitimiert (Beschluss des Rats, Dienstanweisung des Bürgermeisters oder ähnliches) ? 1 f) Wurde der Jugendvertretung frei zur Verfügung stehende Finanzmittel gegeben? 1 f) 1) Wenn zutreffend, wie hoch sind diese? 1 f) 2) Müssen die Finanzmittel durch einen Mitarbeiter freigegeben bzw. bewilligt werden? 1 f) 3) Erhalten die Kinder und Jugendliche für Ihr Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung (Bitte mit Höhe in € falls diese abweichend zu der Aufwandsentschädigung der sachkundigen Bürger ist)? 1 g) In welchen Ausschüssen der Stadt hat die Jugendvertretung Anhörungs-, Rede- und Antragsrecht? 1 h) Kann die Jugendvertretung sowohl an öffentlichen als auch nicht-öffentlichen Teil von Ausschüssen teilnehmen? 2) Falls Frage 1 nicht zutrifft, gab es bereits Bemühungen eine Jugendvertretung zu gründen? 2 a) Gab es rechtliche Bedenken für eine solche Gründung?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239470/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Salzkotten
Sehr Antragsteller/in zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage. Gern kommen wir unserer Pflicht nach und bean…
Von
Kommunalverwaltung Salzkotten
Betreff
AW: Jugendvertretung in Salzkotten [#239470]
Datum
3. Februar 2022 09:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage. Gern kommen wir unserer Pflicht nach und beantworten Ihre Fragen. 1) In unserer Kommune gibt es derzeit keine Jugendvertretung in irgendeiner Form. 2) In der letzten Wahlperiode wurde durch eine Fraktion, die derzeit nicht mehr im Rat vertreten ist, ein Antrag gestellt eine Jugendbeteiligung vor Ort einzuführen. Dieses Anliegen wurde von den Fraktionen, welche in der aktuellen Wahlperiode den Rat der Stadt Salzkotten bilden, jedoch aufgegriffen und weiter verfolgt, sodass letztendlich der Beschluss gefasst wurde eine Beteiligung zu installieren. Die Form wurde zunächst nicht näher bestimmt und stattdessen eine Umfrage zum Thema bei den Kindern und Jugendlichen vor Ort durchgeführt. Aus dieser konnten wir wertvolle Erkenntnisse zum allgemeinen politischen Interesse, Wünschen und Anliegen sowie der Bereitschaft zur Mitbestimmung ziehen. Im nächsten Schritt wurde mit der Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung des LWL, mit dem örtlichen Jugendbegegnungszentrum, dem Kreisjugendamt sowie den Vertretern aus Politik darüber beraten und erste Gedanken gefasst wie eine Beteiligung in Salzkotten aussehen könnte. Zur Erprobung einer Jugendbeteiligung soll in diesem Jahr eine Auftaktveranstaltung durchgeführt werden, die zunächst in eine projektorientierte Form der Beteiligung übergehen soll. So wird den jungen Menschen sowie der Stadtverwaltung die Chance gegeben, sich in diesem Bereich auszuprobieren. Zudem erhoffen wir uns hierdurch Aufschluss darüber zu erlangen wie in Zukunft weiter mit dem Thema Jugendbeteiligung verfahren wird. Der Rat hat für dieses und weitere Unterfangen in diesem Jahr Haushaltsmittel i. H. v. 5.000,00 € zur Verfügung gestellt und des Weiteren eine zusätzliche halbe Stelle für den Bereich Jugendbeteiligung geschaffen. 2 a) Rechtliche Bedenken gab es bisher keine. Sollten Sie weitere Fragen zum Thema haben, können Sie sich gern an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen